Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Finanzlage und Haushaltspolitik Darauf hinzuweisen ist auch, dass Liechtenstein an den Gewinnantei­ len der Interkantonalen Landeslotterie und am Sporttoto beteiligt ist. Dies brachte dem Staat in den letzten Jahren zusätzliche Einnahmen von zirka 1 Mio CHF. Die Einrichtung einer Spielbank oder Landeslotterie wurde schon in den zwanziger Jahren in Erwägung gezogen, und diese Ideen wurden immer wieder zum Thema, wenn es um die Erschliessung zusätzlicher Einnahmequellen ging. Die Einrichtung eines Interlottos hat im Jahre 1995 Aufsehen erregt, da sich laut Zeitungsberichten auch der Regierungschef an dieser Angelegenheit interessiert gezeigt hat. Wie weit sich Liechtenstein bei gesicherten vertraglichen Regelungen und Einnahmen aus dem Sporttoto sowie parallelen Bestrebungen der Schweiz, Spielbanken zu eröffnen, auf diese Erwerbszweige einlassen will, bleibt abzuwarten. Im Juni 1995 wurde eine Neufassung der Anlagerichtlinien beschlos­ sen, auf deren Grundlage sich die Regierung eine effektive Anlagetätig­ keit unter Berücksichtigung der Liquidität, der Sicherheit und des Er­ trags erhofft. Nach den Ausführungen der Regierung wurde dazu eine Gesellschaft mit der Ausarbeitung einer Anlagestrategie für die ver­ schiedenen Vermögenskomplexe beauftragt, mit der Erwartung, dass sich in der Vermögensverwaltung eine Effizienzsteigerung von 1 bis 3 Prozent ergibt.240 Mit einer neuen Anlagestrategie und einem begleiten­ den Investment-Controlling erhofft sich die Regierung eine künftige Renditensteigerung bei der Anlage der Reservefonds.241 3.2.6. Fiskalpolitische Souveränitätsverluste Weitere künftige Erhöhungen der MWSt sind zu erwarten, und das "Kunststück" in der liechtensteinischen Finanz- und Haushaltspolitik wird es sein, die wachsenden Ausgaben trendmässig den stufenförmig sich erhöhenden Mehreinnahmen anzupassen. Solange dies gelingt, ist kaum mit einer grundlegenden Reform der Landessteuern mit drasti­ scher Erhöhung der inländischen Steuereinnahmen zu rechnen oder gar mit einem Verzicht auf staatliche Leistungen und einschneidenden Spar- 240 Vgl. BuA zum Landesvoranschlag für das Jahr 1996, Nr. 71/1995, S. 8f. 241 Vgl. BuA zum Landesvoranschlag für das Jahr 1996, Nr. 71/1995, S. 32. 122
	        

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