Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Finanzlage und Haushaltspolitik In der Landtagsdebatte zur Landesrechnung 1995 bezeichnete der Fi­ nanzsprecher der FBPL-Fraktion Gebhard Hoch die Mehreinnahmen aus der MWSt "als Geschenke des Himmels, völlig losgelöst von eigener Beeinflussung oder Leistung".226 Damit gab er der Meinung Ausdruck, dass die Mehreinnahmen nicht auf eine eigenständige und gezielt ange­ strebte Fiskalpolitik zurückzuführen sind, sondern auf einen glück­ lichen Zufall von aussen. Aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen war Liechtenstein bislang kaum gezwungen, sich über erforderliche Steuererhöhungen zur Deckung geplanter Ausgaben Ge­ danken zu machen, sondern eher umgekehrt, wie Mehreinnahmen am besten verwendet werden sollen. Dies zeigte sich auch in einem Inter­ view mit dem Regierungschef zur Verwendung der Mehreinnahmen aus der MWSt, als er ankündigte, diese vermehrt für Investitionen im Hoch­ bau zu verwenden.227 In einem Kommentar zu dem unerwartet positiven Ergebnis wurde im "Liechtensteiner Volksblatt" ausgeführt: "Die Mehreinnahmen ver­ schaffen der Regierung, die mit ihren bisherigen Sparanstrengungen die Scherenbewegung zwischen Ausgaben- und Einnahmenentwicklung nicht zu schliessen vermochte, eine finanzpolitische Atempause. Zumin­ dest dürfte die Diskussion um Steuererhöhungen für die nähere Zukunft von Seiten des Finanzministers kaum aufflammen, der in jüngster Ver­ gangenheit mit seinen Äusserungen über unumgängliche Steuerer­ höhungen - mit darauffolgenden Dementi - wenig finanzpolitische Sou­ veränität ausstrahlte."228 Zur Frage einer Steuerreduktion führte Regie­ rungschef Mario Frick in einem Interview im Februar 1996 aus: "Es ist eine finanzpolitische Entscheidung, wieviel vom Uberschuss dann zur Reservenbildung herangezogen werden soll und wieviel für Steuersen­ kungen in den Bereichen, die durch die Mehrwertsteuer belastet worden sind, verwendet werden kann."229 226 Vgl. LVo vom 20. Juni 1996, S. 3. 227 Vgl. LVa vom 17. April 1996, S.3. 228 LVo vom 13. Februar 1996, S 1. 229 LVa vom 17. Februar 1996, S. 3. 116
	        

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