Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Staatseinnahmen und Fiskalpolitik zusätzliche Marktnischen und Finanzdienstleistungsmärkte für Invest­ ment- oder Versicherungsunternehmen zu' erschliessen. So können durch die Einführung eines Gesetzes über Investmentunternehmen (LGB1. 1996/89) künftig liechtensteinische Anlagefonds lanciert wer­ den. Mitte 1996 hat die Landesbank bereits ihr erstes Fondsprodukt "LLB Liechtenstein Banken Invest" auf den Markt gebracht.223 Auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (LGB1. 1996/23) wurde im Jahre 1997 die erste Versicherungsgesellschaft, "Capital-Leben", durch die LGT gegründet.224 Doch es bleibt abzuwarten, wie sich diese Geschäftszweige in weiterer Zukunft entwickeln und ob sie die stagnie­ renden Steuereinnahmen im Treuhandwesen aufbessern können. 3.2.3. MWSt als Geschenk des Himmels Im Vergleich mit den EU-Staaten, in denen ein MWSt-Mindestansatz von 15 Prozent gilt, liegen die Schweiz und Liechtenstein mit einem MWSt-Satz von 6,5 Prozent weit unter dem EU-Niveau. In der Schweiz wird im Zusammenhang mit der Sanierung der Bundesfinan­ zen und der Annäherung an die EU eine Erhöhung des MWSt-Satzes erwartet.225 Es ist damit zu rechnen, dass sich die Einnahmen in diesem Fiskalbereich längerfristig positiv entwickeln, da das Land Liechten­ stein die Anpassung der Schweizer MWSt-Sätze zu übernehmen hat. Damit käme der liechtensteinische Staat ohne eigenes Dazutun zu wei­ teren Fiskaleinnahmen. Mit der Erhöhung der MWSt werden jedoch im Finanzdienstleistungssektor negative Folgen für die Konkurrenzfähig­ keit befürchtet, so dass bei starken Erhöhungen des MWSt-Satzes even­ tuelle Anpassungen bei der besonderen Gesellschaftssteuer beziehungs­ weise den liechtensteinischen Gründungs- und Wertstempelgebühren für Anstalten, Treuunternehmen und Stiftungen geforden werden könnten. 223 Vgl. LVa vom H.Juni 1996, S.l. 224 Vgl. LVa vom 19. Juli 1997, S. 1 und 5. 225 Vgl. Tour M./Engeler U., S. 18ff. Vgl. dazu auch Bericht der interparlamentaren Ar­ beitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen", zusammengefasst und kommentiert in: NZZ vom 14. Juni 1996, S. 15. In dieser Studie wird von 1995 bis 2010 allein für die Sozialversicherung ein relativer Mehrbedarf von 5.2 Lohn- bzw. 6.8 MWSt-Prozenten erwartet. 115
	        

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