Volltext: Der Staatshaushalt des Fürstentums Liechtenstein

Finanzlage und. Haushaltspolitik und an Liechtenstein vermehrt Forderungen im Bereich Rechtshilfe ge­ stellt werden, die eine Aufweichung des Bankgeheimnisses sowie eine Harmonisierung der Steuersysteme zur Folge haben können. Damit be­ steht die Gefahr, dass Steuervorteile für die Sitz- und Holdinggesell­ schaften verlorengehen.219 Die aus dem Treuhandwesen fliessenden Steuereinnahmen können aus diesem Grund nicht als absolut gesicherte Einnahmequelle betrachtet werden. Wenn man die jüngsten Entwick­ lungen, wie zum Beispiel die Bestrebungen des deutschen Finanzmini­ sters zur Bekämpfung des internationalen Steuerdumpings und der Steueroasen oder die Berichterstattung des "Spiegels" über das Treu­ handwesen in Liechtenstein im Zusammenhang mit den aus einem nam­ haften Treuhandbüro entwendeten Adresslisten von Anlegern verfolgt, so gibt dies doch Anlass zur Sorge.220 Auf die Formen der Steuervermeidung, Steuerumgehung und Steuer­ hinterziehung sowie auf die Instrumentarien zur Bekämpfung der Steu­ erflucht durch den deutschen Fiskus gehen Carl und Klos ein.221 Sie kommen zum Schluss, dass das deutsche Steuerrecht für die Finanzver­ waltung ein perfektes und effektives Instrumentarium zur Bekämpfung einer vermuteten Steuerumgehung und -hinterziehung bereithält. Die Regelungen aus einer Kombination von Anzeige-, Informations- und Erklärungspflichten des Steuerpflichtigen, zusammen mit den Prüfungs­ befugnissen der Steuerbehörden, verunmöglichen nach ihrer Auffassung einen legalen Weg, die Vorteile einer Steueroase zu nutzen. Wenn mit dem betreffenden Land kein Abkommen zur Doppelbesteuerung be­ steht, erwarten sie sogar Nachteile für Steuerflüchtlinge. Im EG-Amts­ hilfegesetz und dem Europäischen Ubereinkommen zur Rechtshilfe in Steuerstrafsachen sehen sie eine weitere Möglichkeit der nationalen Finanzverwaltungen, auf Steuerflüchtlinge und Steueroasen Druck aus­ zuüben.222 Liechtenstein ist allerdings weiter bemüht, den souveränen Spielraum zu nutzen und im Holding- und Gesellschaftswesen die Standortvorteile weiter auszubauen. Dies zeigt sich in den gesetzgeberischen Initiativen, 219 Vgl. Frick D., S. 170ff. 220 Vgl. "Der Spiegel" 33/1997: Fluchtburgen des Geldes, S. 22ff., und Interview mit Theo Waigel, S. 25ff., sowie "Der Spiegel" 51/1997: Stifter im Dunkeln, S. 70ff., und Inter­ view mit Herbert Batliner, S. 88ff. 22' Vgl. Carl/Klos, S. 199ff. 222 Vgl. dazu Martin H.P. und Schuhmann H., S. 91 ff. 114
	        

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