Staatshaushalt von 1979 bis 1993 Handlungsspielraum des liechtensteinischen Staates auch nicht, wie es in anderen Staaten heute der Fall ist, durch einen zusätzlichen Zinsen- und Schuldendienst eingeschränkt, sondern dem Staatshaushalt fliessen zu sätzliche Mittel aus den Vermögenserträgen zu. Das Fürstentum Liech tenstein hat sich entsprechend dem verfassungsmässigen Auftrag in der Vergangenheit zusätzliche Einnahmequellen verschafft. So lagen schon in den dreissiger Jahren die Staatseinnahmen aus dem Gesellschaftswe sen bei etwa einem Drittel der liechtensteinischen Landeseinnahmen.198 Die Ausrichtung der Finanz- und Haushaltspolitik unter Regierungs chef Hans Brunhart kommt im Rechenschaftsbericht 1979 zum Aus druck, in dem festgehalten wird, "dass alle Anstrengungen der Regierung in der Haushaltspolitik auf ein Gleichgewicht zwischen Aufwand und Ertrag in der Gesamtrechnung ausgerichtet bleiben." Weiters wird darin ausgeführt: "Zur Vermeidung einer untragbaren Verschuldung hat die Regierung für die kommenden Jahre Ausgabenetats in Aussicht gestellt, welche durch zufliessende Erträge und massvolle Entnahmen aus Reser vemitteln gedeckt werden können. Der Einsatz von Fremdkapital soll ausschliesslich allfälligen Kapitaldotierungen der Landesbank vorbehal ten bleiben ..."199 Die Staatsverschuldung wurde vor allem im Wahlkampf zur Landtagswahl vom Frühjahr 1993 wieder ein aktuelles Thema, da sich aufgrund der Finanzplanung eine Nettoverschuldung abzeich nete.200 Aufgrund des gesetzlichen Auftrags, für einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu sorgen, und der politischen Sensibilität der Wähler kann es sich eine regierende Partei in Liechtenstein wohl kaum erlauben, eine Nettoverschuldung des Staates auf sich zu nehmen. Wichtige Rah menbedingungen für die Finanzpolitik des Landes sind damit ein ausge glichenes Budget und die Vermeidung einer Staatsverschuldung. In einem Vortrag im Jahre 1984 verwies Regierungschef Hans Brun hart darauf, dass in der liechtensteinischen Finanzpolitik eine eigene Notenbank fehlt, und er stellte aufgrund dieser Tatsache fest, "dass der liechtensteinische Staatshaushalt in grösserem Masse als ausländische dem privaten Haushalt gleicht, nämlich dass die Ausgaben sich nach den vorhandenen Einnahmen richten müssen und dass keine anderen Mög lichkeiten bestehen, über die Notenbank dem Staat Einnahmen zuzu- 1,8 Vgl. dazu auch Geiger P., Band I, S. 220ff. ReBe 1979, S. 73. mo Vgl. Fuchs A.: Staat und Steuern im Fürstentum Liechtenstein, in: Wirtschafts-Maga- zin 1/93. 100