Landes
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Vaduz, Samstag
Nro. S I.
28. September 1867.
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Landtagsverhandlungen.
Commisfionsbericht
überlas Gesuch der Gemeinde Schaan um eine Sub
vention aus der Landescasse zum Rheinbrückenbau
bei Schaan-Buchs.
Berichterstatter Abg. Keßler.
Meine Herren!
Im Lause der gegenwärtigen Landtagsseskon erklärte
-der hohe Landtag mittelst Beschluß, daß Rheinbrücken
an den verschiedenen. Rheinübergängen im Interesse des
Landes wünschenswerth und gleichmäßig zu unterstützen
seien. Für den Rheinbrückenbau bei Bendern-Haag
wurde bereits eine Subvention von fl. 4000 aus 5er
Landescasse bewilligt. Nach dem oben erwähnten Land
tagsbeschluß hat auch die Gemeinde Schaan gleichen
» Anspruch auf eine Subvention aus der Landescasse zu
dem projectirten Brückenbau bei Schaan-Buchs. Wenn
die Verkehrslinie Bendern-Haag wegen des dortigen
Transits von besonderer Bedeutung ist, so erscheint der
Rheinübergang bei Schaan-Buchs als die frequenteste
Linie für den Lokalverkehr der beiden Thalhälften. Es
ist also Grund genug vorhanden, dem Rheinbrückenbau
bei Schaan-Buchs die gleiche Subvention zu gewähren
wie dem Benderer Brückenbau.
Je ausgedehnter und je vollkommener die Verkehrs
mittel eines Landes sind, desto lebhafter wird der Ver
kehr, welcher das geeignetste Mittel ist, den Volkswohl
stand zu befördern. Wenn also Negierung und Landes
vertretung die Rheinbrückenbauten durch namhafte Sub
ventioneil aus der Landescasse unterstützen, so ist dies
die produktivste Kapitalsanlage, welche im Interesse des
Landes gemacht werden kann. Allein nicht blos vom
volkswirtschaftlichen Standpunkt aus rechtfertigen sich
diese Subventionen, sondern auch und ebenso sehr vom
finanziellen Gesichtspunkt. Jede Vermehrung des Volks
wohlstandes erhöht auch die Steuerkraft und folgeweise
auch die Staatseinnahmen, ohne daß man an eine grö
ßere Steuer zu denken braucht.
Die Gemeinde Schaan hat in ihrem Gesuche nachge
wiesen, daß die Baukosten der Brücke pr. 28,000 Frcs.
gedeckt und zur Unterhaltung der Brücke ein Fond von
vorläufig 6000 Frs. gegründet werde. Es sind dem
nach die Bedingungen erfüllt, an die man auch die
.Subvention zur Benderer Brücke geknüpft hat. Die
technische Prüfung des Bauplanes und die Concefswns-
ertheilung ist Sache der beiderseitigen hohen Regierun
gen.
Die Landtagscommission erklärte, daß die Unterstützung
des Schaan-Äuchser Brückenbaues aus der Landescasse
mit fl. 4000 in Gemäßheit des früheren Landtagsbe-
schlusseS zu bewilligen sei; freilich werde die Landescasse
mit den beiden gleichzeitig zu leistenden Subventionen
stark in Anspruch genommen, der günstige Stand der
Landescasse lasse jedoch erwarten, daß die Unterstützun
gen erfolgt werden können.
Die Commission stellt den Antrag: es sei der Ge
meinde Schaan zum Rheinbrückenbau bei Schaan-Buchs
eine Subvention von 4000 fl. aus der Landescasse un
ter Vorbehalt der regierungsämtlichen.Comesswnserthei-
lung zu bewilligen.
Vaduz, den 5. September 1867.
Die Commission.
Allerhand Neuigkeiten.
Oestreich ist mit einer schweren Arbeit beschäftigt,
von deren glücklicher Durchführung viel und War auch
für die Gläubiger dieses schuldenreichen Reiches abhängt.
Seit der Anerkennung Ungarns und seiner Nebeniänder
als selbstständiges Ganze ist Oestreich in zwei ungleiche
Hälften getheilt, deren größere Hälfte in dem Reichs
tage in Wien vertreten ist. Es fragt sich nun, in wel
schem Verhältniß jede der beiden Hälften zu den Staats
lasten beizutragen und an Verzinsung und Tilgung der
Staatsschulden theilzunehmen hat; "denn die Kopfzahl
hat nicht allein zu entscheiden. Die beiden Finanzmi
nister haben sich vorläufig dahin geeinigt, haß die deut
schen und die andern im Reichstage vertretenen Pro
vinzen 70 Proc. der Staatslasten und Ungarn mit sei
nen Nebenlänvern 30 Proc. übernehmen sollen; ein
ähnliches Verhältniß soll bezüglich der Staatsschulden
eintreten. Dieser Vorschlag wird nächstens dem Reichs
tag in Wien und dem ungarischen LäMage zur An
nahme vorgelegt werden.
Der Thätigkeit des eben eröffneten Nvpddentsche»
Reichstages wird in der deutschen Presse W nach dem
Paneistandpunkte ein verschiedenes Prognostikon gestellt.
Was die Vorlagen betrifft, so enthalten dieselben aller
dings keine V^rfassungsfragek/Met hych Me
Reihe nützlicher Gesetzesvors^ ^
Paßwesen, Maß- und