Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1867)

2) daß um diese Summe die erforderlichen Bruchsteine 
an Ort und Stelle im Wege der Conkurrenz aus dem 
landschaftlichen Steinbruche zu Bendern durch die Re 
gierung beigeschafft werden, ferners 
3) daß die Gemeinde Schaan, unbeschadet ihrer Ver 
pflichtung zur Fortsetzung des Leitwerkes bei der Buch- 
ser Rheinfähre, die zum Baue «öthigen Faschinen und 
Wandhölzer unentgeltlich überlas^ und die Arbeit selbst 
auf der ganzen Längen. von wenigstens 250 Klftr. im 
Lause der nächsten Baucampagne im Gemeindewerke aus 
zuführen habe. 
Nachdem laut Bericht der LandtagS-Commission der 
in einer Regierungsvorlage angeregte Bau eines land 
schaftlichen Kranken- und Siechenhauses unterbleiben soll, 
so wird hiedurch ermöglicht, die beantragte Baukosten 
beitragssumme aus der mit Schluß des Jahres 1867 
verbleibenden Cassabaarschaft der Landeskasse zu decken. 
Die Dringlichkeit des Gegenstandes rechtfertigt das 
ausnahmsweise Vorgehen der Regierung, welche den 
vorliegenden Antrag direkte beim wohllöblichen Landtage ' 
einbringt, ohne vorerst die diesfällige höchste landesfürst 
liche Ermächtigung eingeholt zu haben. 
Mit der Versicherung ausgezeichneter Hochachtung 
verharrt 
Vaduz, den 2. Mai 1867. 
v. Hausen. 
Die Rekrutenaushebung wurde durch folgendes Schrei 
ben der hf. Regierung dem Landtage vorgelegt: 
Wohllöblicher Landtag! 
Die außerordentlichen politischen Zeitverhältuisse des 
verflossenen Jahres veranlaßten die fürstl, Regierung 
während der vorjährigen Landtagssession keinen Antrag 
über die heurige Rekrutenaushebung einzubringen. 
Gegenwärtig, wo sich die völkerrechtlichen Zustände in 
Deutschland zu läutern beginnen und wo die staatliche 
Stellung deS Fürstenthums im Interesse des Ländchens 
einen mehr unabhängigen Charakter angenommen hat, 
hält es die Regierung am Platz, die Militärfrage wie 
der aufzunehmen. 
So wenig ich mich in den Gedanken finden kann, 
vaß es für das Fürstenthum eine Nothwendigkeit sei, die 
Grundsätze einer allgemeinen Wehrpflicht dermalen schon 
auf die hierlandige männliche Bevölkerung in Anwen 
dung zu bringen, womit auch die neuerliche Regierungs 
vorlage in Betreff des im vorigen Jahre durchberathe 
nen Rekrutirungsgesetzes im Einklänge steht, ebensowenig 
könnte ich darauf einralhen, daß mit der Anspruchnahme 
der Militardienstleistung gegenwärtig ßstirt werde. 
Das hiesige Militarcontingent, organisirt nach den 
Bundesvorschriften, hat nebst der Aufgabe der Verthei 
digung des Vaterlandes, wie allerorts noch die beson 
dere Pflicht, der Regierung bei der Ausübung der Ere- 
cutive zur Seite zu stehen; so ersetzte es bisher in vor 
kommenden Fällen das Institut der Landjäger und Gens- 
darmen, wurde auch zur Eintreibung von Steuerrück 
ständen sowie zur Ausführung veterinärpolizeilicher 
Verfügungen z. N zur Ueberwachung der Landesgrenze 
bei verhängten Viehsperrln ?c. verwendet. Die Regie 
rung hat sich auf diese Art schon viele Jahre durchge 
holfen Utt'o wäre Willens, dieses Verfahren auch künf 
tighin beizubehalten. Zu diesem Zwecke entspricht aber 
der bisherige Mannschaftsstand detz Contingentes voll 
kommen. 
Die fürstl. Regierung glaubt daher, daß auch Heuer 
mit der Aushebung von Rekruten vorgegangen werden 
solle, daß ferners die Zahl der zu Assentirenden jener 
zu entsprechen habe, auf welche sich die im Frühjahre 
zu Verabschiedenden belaufen werden; hiernach kämen 
wie alljährlich für das Jahr 1867 — 21 Individuen 
aus der stellungspflichtigen Bevölkerung dem Kontingente 
als Militär einzuverleiben. 
Nachdem aber gegenwärtig schon die Mehtzahl der 
stellungspflichtigen Jugend bereits aus Verdienst im Aus 
lande abwesend ist, so habe ich bei Sr. Durchlaucht die 
höchste Erlaubniß erbeten, daß der einschlägige Gesetzent 
wurf in der beiliegenden Fassung beim Landtage zur 
Berathung eingebracht werden dürfe, wornach die Ein 
berufung der Militärpflichtigen für die - beiden Jahre 
18(i7 und 1868 unter Einem erfolgt, die Abstellung 
der auf jedes Jahr Einberufenen aber gesondert vor sich 
gehen soll, und zwar jener pro 1867 im Dezember d 
I. und jener pro 1868 im Monat März 4868. 
Mit vorzüglicher Hochachtung 
Vaduz, den 24. April 1867. 
v. Hau s e n. 
Vaduz, 15. Mai. 
Der Friede des europäischen Festlandes ist, Gottlob, 
wieder gesichert: auf wie lange, ist eine andere Frage. 
Die beleidigte Eifersucht der Franzosen klammerte Ich 
mit einer fieberhaften Erregtheit an die Luxemburger 
Frage. Die Preußen müssen aus Luxemburg, o^>er die 
Ehre Frankreichs ist verletzt; deßwegen hätten die Fran 
zosen einen Krieg bis aufs Aeußerste gewagt. Auf der 
Londoner Conferenz, vor den versammelten Staatskünst- 
lern aller großmächtigen Reiche Europas, fregte die 
Menschlichkeit und die gesunde Verttunft. Luxemburg 
wird ein neutrales Land, die Preußen ziehen ab, und 
die Festung wird geschleift: mit Dem erhielt sich Europa 
den sehnsüchtig erhofften Frieden, vielleicht auf eine län 
gere Dauer, als mancher Zweifler glaubt. 
Ist nicht den Franzosen gegenüber den stolzen Siegen 
Preußens im Vorjahr, eine Satisfaction gegeben? Sie 
können sich nun sagen: wir haben die Preußen aus 
Luxemburg vertrieben. Das ist für so eitle Leute, wie 
es die ächten Franzosen sind, genug, um sie die Diplo 
matischen Niederlagen des Jahres 1866 vergessen zu 
lassen. 
Für Deutschland ist es ein Glück, daß sich der Friede 
erhalten ließ. Der norddeutsche Bund, obwohl mächtig 
genug ist doch noch allzulocker, um das große WaHMß 
emeS Kampfes mit Frankreich mit sicherem Erfolg be 
stehen zu können. Süddeutschland dagegen befindet sich 
in einer Verfassung, verwirrter und machtloser, als.Aldß 
im Jahre 1866. Seine Gauen wären zur Wahlstatt 
dieses Kampfes geworden, aus dem es nur iyit dem 
völligen Ruin seines Wohlstandes hervorgegangen wäre. 
Die Gefahr ist gebannt, aber es bleibt ungewiß, ob bei
	        

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