2) daß um diese Summe die erforderlichen Bruchsteine
an Ort und Stelle im Wege der Conkurrenz aus dem
landschaftlichen Steinbruche zu Bendern durch die Re
gierung beigeschafft werden, ferners
3) daß die Gemeinde Schaan, unbeschadet ihrer Ver
pflichtung zur Fortsetzung des Leitwerkes bei der Buch-
ser Rheinfähre, die zum Baue «öthigen Faschinen und
Wandhölzer unentgeltlich überlas^ und die Arbeit selbst
auf der ganzen Längen. von wenigstens 250 Klftr. im
Lause der nächsten Baucampagne im Gemeindewerke aus
zuführen habe.
Nachdem laut Bericht der LandtagS-Commission der
in einer Regierungsvorlage angeregte Bau eines land
schaftlichen Kranken- und Siechenhauses unterbleiben soll,
so wird hiedurch ermöglicht, die beantragte Baukosten
beitragssumme aus der mit Schluß des Jahres 1867
verbleibenden Cassabaarschaft der Landeskasse zu decken.
Die Dringlichkeit des Gegenstandes rechtfertigt das
ausnahmsweise Vorgehen der Regierung, welche den
vorliegenden Antrag direkte beim wohllöblichen Landtage '
einbringt, ohne vorerst die diesfällige höchste landesfürst
liche Ermächtigung eingeholt zu haben.
Mit der Versicherung ausgezeichneter Hochachtung
verharrt
Vaduz, den 2. Mai 1867.
v. Hausen.
Die Rekrutenaushebung wurde durch folgendes Schrei
ben der hf. Regierung dem Landtage vorgelegt:
Wohllöblicher Landtag!
Die außerordentlichen politischen Zeitverhältuisse des
verflossenen Jahres veranlaßten die fürstl, Regierung
während der vorjährigen Landtagssession keinen Antrag
über die heurige Rekrutenaushebung einzubringen.
Gegenwärtig, wo sich die völkerrechtlichen Zustände in
Deutschland zu läutern beginnen und wo die staatliche
Stellung deS Fürstenthums im Interesse des Ländchens
einen mehr unabhängigen Charakter angenommen hat,
hält es die Regierung am Platz, die Militärfrage wie
der aufzunehmen.
So wenig ich mich in den Gedanken finden kann,
vaß es für das Fürstenthum eine Nothwendigkeit sei, die
Grundsätze einer allgemeinen Wehrpflicht dermalen schon
auf die hierlandige männliche Bevölkerung in Anwen
dung zu bringen, womit auch die neuerliche Regierungs
vorlage in Betreff des im vorigen Jahre durchberathe
nen Rekrutirungsgesetzes im Einklänge steht, ebensowenig
könnte ich darauf einralhen, daß mit der Anspruchnahme
der Militardienstleistung gegenwärtig ßstirt werde.
Das hiesige Militarcontingent, organisirt nach den
Bundesvorschriften, hat nebst der Aufgabe der Verthei
digung des Vaterlandes, wie allerorts noch die beson
dere Pflicht, der Regierung bei der Ausübung der Ere-
cutive zur Seite zu stehen; so ersetzte es bisher in vor
kommenden Fällen das Institut der Landjäger und Gens-
darmen, wurde auch zur Eintreibung von Steuerrück
ständen sowie zur Ausführung veterinärpolizeilicher
Verfügungen z. N zur Ueberwachung der Landesgrenze
bei verhängten Viehsperrln ?c. verwendet. Die Regie
rung hat sich auf diese Art schon viele Jahre durchge
holfen Utt'o wäre Willens, dieses Verfahren auch künf
tighin beizubehalten. Zu diesem Zwecke entspricht aber
der bisherige Mannschaftsstand detz Contingentes voll
kommen.
Die fürstl. Regierung glaubt daher, daß auch Heuer
mit der Aushebung von Rekruten vorgegangen werden
solle, daß ferners die Zahl der zu Assentirenden jener
zu entsprechen habe, auf welche sich die im Frühjahre
zu Verabschiedenden belaufen werden; hiernach kämen
wie alljährlich für das Jahr 1867 — 21 Individuen
aus der stellungspflichtigen Bevölkerung dem Kontingente
als Militär einzuverleiben.
Nachdem aber gegenwärtig schon die Mehtzahl der
stellungspflichtigen Jugend bereits aus Verdienst im Aus
lande abwesend ist, so habe ich bei Sr. Durchlaucht die
höchste Erlaubniß erbeten, daß der einschlägige Gesetzent
wurf in der beiliegenden Fassung beim Landtage zur
Berathung eingebracht werden dürfe, wornach die Ein
berufung der Militärpflichtigen für die - beiden Jahre
18(i7 und 1868 unter Einem erfolgt, die Abstellung
der auf jedes Jahr Einberufenen aber gesondert vor sich
gehen soll, und zwar jener pro 1867 im Dezember d
I. und jener pro 1868 im Monat März 4868.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Vaduz, den 24. April 1867.
v. Hau s e n.
Vaduz, 15. Mai.
Der Friede des europäischen Festlandes ist, Gottlob,
wieder gesichert: auf wie lange, ist eine andere Frage.
Die beleidigte Eifersucht der Franzosen klammerte Ich
mit einer fieberhaften Erregtheit an die Luxemburger
Frage. Die Preußen müssen aus Luxemburg, o^>er die
Ehre Frankreichs ist verletzt; deßwegen hätten die Fran
zosen einen Krieg bis aufs Aeußerste gewagt. Auf der
Londoner Conferenz, vor den versammelten Staatskünst-
lern aller großmächtigen Reiche Europas, fregte die
Menschlichkeit und die gesunde Verttunft. Luxemburg
wird ein neutrales Land, die Preußen ziehen ab, und
die Festung wird geschleift: mit Dem erhielt sich Europa
den sehnsüchtig erhofften Frieden, vielleicht auf eine län
gere Dauer, als mancher Zweifler glaubt.
Ist nicht den Franzosen gegenüber den stolzen Siegen
Preußens im Vorjahr, eine Satisfaction gegeben? Sie
können sich nun sagen: wir haben die Preußen aus
Luxemburg vertrieben. Das ist für so eitle Leute, wie
es die ächten Franzosen sind, genug, um sie die Diplo
matischen Niederlagen des Jahres 1866 vergessen zu
lassen.
Für Deutschland ist es ein Glück, daß sich der Friede
erhalten ließ. Der norddeutsche Bund, obwohl mächtig
genug ist doch noch allzulocker, um das große WaHMß
emeS Kampfes mit Frankreich mit sicherem Erfolg be
stehen zu können. Süddeutschland dagegen befindet sich
in einer Verfassung, verwirrter und machtloser, als.Aldß
im Jahre 1866. Seine Gauen wären zur Wahlstatt
dieses Kampfes geworden, aus dem es nur iyit dem
völligen Ruin seines Wohlstandes hervorgegangen wäre.
Die Gefahr ist gebannt, aber es bleibt ungewiß, ob bei