- 46
In der 2. Atzung der Landtagscommission wurde eine
„Vorstellung" der Gemetndevorstände von Mauren und
Eschen an den Landtag verlesen, worin gebeten wurde,
zu beschließen:
1) „daß statt der kostspieligen Errichtung und Erhal
tung eines landschaftlichen Spitals zur Unterbrin
gung von blos 36 Personen an Kranken und Ar
beitsunfähigen, vielmehr die Einführung von Ge-
meindearmenhausern und Wirthschaften zur Aufnah
me und Versorgung nicht blos kranker und arbeite
unfähiger, sondern auch der weit größern Anzahl an
Armen aus Alter und anderer hilfsbedürftiger Per
sonen unter angemessener Beschäftigung beiläufig
nach dem Muster der in den vorarlbergischen Land
gemeinden vorkommenden vorzuziehen sei;
2) daß jede Gemeinde des Fürstenthums Liechtenstein
zur Beschaffung und Einrichtung einer solchen Ge
meindewirthschaft binnen Jahresfrist angewiesen werde,
und daß zur Erreichung dieses Zweckes die für die
Armenversorgung zur Verfügung stehenden Landes
mittel nach der Bevölkerungszahl unter die Gemein
den vertheilt und zur Unterstützung zugewiesen wer
den. "
Da auch von den andern Gemeinden des Landes,
wenige ausgenommen, gleichlautende Kundgebungen zu
erwarten standen, gewann in der Landtagscommission
die Anficht die Oberhand, daß man von der Errichtung
einer Landesanstalt absehen und Gemeindeanstalten in's
Leben rufen solle. Die Bereitwilligkeit der Gemeinden
zur Errichtung solcher Anstalten sei anerkennenswerth;
nur durch Gemeindearmenhäuser könne der Bettel der
Ortsarmen beseitigt und dann auch gegen Fremde stren
ger verfahren werden. Für die zweckmäßige Einrichtung
und Verwaltung der Gemeindearmen- und Krankenhäu
ser müsse sich jedoch die nöthige Garantie verschafft, eine
strenge administrative und ärztliche Ueberwachung ange
ordnet werden. Die Nachbargemeinden könnten sich über
die gemeinschaftliche Errichtung einer Anstalt und Hal
tung eines Arztes in der Nähe verständigen. Um den
Gemeinden, namentlich den ärmern die Errichtung von
Armenhäusern'zu ermöglichen, werden Unterstützungen
aus Landesmitteln gegeben werden müssen; dazu sei der
Landesarmenfond zu verwenden, da die Errichtung einer
Landesanstalt überflüssig werde. Es machten sich in die-
- ser Hinsicht zwei Ansichten in der Landtags-Commission
geltend; die eine gmg dahin, daß das Landesarmenfonds-
kapital ganz unter die Gemeinden nach der Bevölkerungs
zahl zu vertheilen und also der Fond ganz aufzulösen
sei, nach der andern Ansicht sollten nur Unterstützungen
aus Landesmitteln zur Erbauung und Unterhaltung der
Gemeindearmenhäuser bewilligt werden; der Landesar
menfond habe immer noch seine besondern Verpflichtun
gen, z. B. Unterhaltung von fremden hier Erkrankten,
im Falle die Verpslegskosten uneinbringlich sind u. s. w.
Nach Erwägung aller Umstände wurden folgende An
träge von der Commission beschlossen:
1) „es seien statt Errichtung eines landschästlichen Spi
tals, Gemeindearmen- und Krankenhäuser durch ein
allgemeines Gesetz einzuführen. (Mit 4 gegen t
Stimme, Präsident Dr, SHädler.)
2) es sei der landschäftlicke Armenfond den Gemeinden
nach der Bevölterungszahl zur Armen- und Kranken
versorgung zuzuweisen."
(Mit 3 gegen 2 Stimmen.)
Vaduz, den 1. Mai 1866.
Die Commlsston.
Für die 3. LandtagMung ist außer der von hf. Re
gierung angeregten Erstellung einet' Telegraphenverbin
dung noch der Rheinbrückenbau beiSchaan und B e n
dern, die Unterstützung der Gemeinde Schaan in ih-
ren Wuhrbauten, die Rekrutenaushebung pro 1867 und
1868 in Aussicht genommen.
Die Regierungsvorlage für Unterstützung der Schaa-
ner Wuhrbauten folgt hier:
Wohllöblicher Landtag!
Gelegenheitlich der jüngsten Begehung der diesländi-
gen Rheinuferschutzbauten mußte sich die Landeswuhr-
Commission leider die Ueberzeugung verschaffen, daß der
Stromlauf und die Gestaltung des Ufers am untern
Theile des Gemeindebezirkes Schaan zu gerechten Be
sorgnissen Anlaß geben und in kurzer Zeit sogar einen
bedrohlichen Charakter annehmen dürften.
Die Wuhrkommission und mit ihr die Regierung müs
sen aber auch zugestehen, daß die Anforderungen, welche
aus dem traurigen Stande der Dinge hervorgehen und
eine eben so rasche als ausgedehnte Versicherung des be
schädigten Ufers bedingen, mit den Geld- Zug> und Ar
beitskräften der Gemeinde Schaan in keinem Verhält
nissen stehen.
Dieser Umstand bestimmte die Landes-Commission laut
beiliegenden Protokolles zu dem Antrage der Gemeinde
Schaan zur schnelleren Beförderung dieser dringenden
Wuhrbauten eine außerordentliche Unterstützung auü dem
Landesfonde zu erwirken.
Die als dringlich erscheinenden Rheinschutzbauten in
nerhalb der Schaaner Wuhrgrenze zerfallen in 2 Ab
theilungen. Die einen bett essen d/e Fortsetzung des neu
en Leitwerkes unterm Schaaner Zollanue, die andern
die Anlage eines neuen Correktionswuhres von der
Wuhrmarke Nr. 27 abwärts in der Länge von 250
Klft. zur Versichemng der arg beschädigten Uferböschun
gen
Erstere Lösung bliebe die ausschließliche Aufgabe der
Gemeinde Schaan im nächsten und in den folgenden
Jahren. Letztere Arbeit wäre aber nach dem Dafürhal
ten der LandeSwuhr-Commissten und der Regierung
theilweise von der genannten Gemeinde und theilweise
aus Landesmitteln zu bewerkstelligen. Nach dem ange
schlossenen Kostenanschlage käme nämlich das neue Cor-
rektionswuhr in der Unterau auf 7612 fl. zu stehen,
wovon daö Brechen und Zuführen der Steine allein in
Summa von 3937 fl. 50 kr. beanspruchen.
Der Antrag, den der ergebenst Gefertigte Namens der
fürstl. Regierung in dieser Beziehung bei dem wohllöbli
chen Landtage einbringt, geht nun dahin:
1) Eine verehrliche Landesvertretung wolle zur Aus«
führung deS als dringend und unaufschiebbar anerkann
ten Schutzbaues in der Schaaner Unterau den Beitrag
von viertausend Gulden neuer Währnng gegen dem auS
LandeSmitteln bewilligen,