Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1867)

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In der 2. Atzung der Landtagscommission wurde eine 
„Vorstellung" der Gemetndevorstände von Mauren und 
Eschen an den Landtag verlesen, worin gebeten wurde, 
zu beschließen: 
1) „daß statt der kostspieligen Errichtung und Erhal 
tung eines landschaftlichen Spitals zur Unterbrin 
gung von blos 36 Personen an Kranken und Ar 
beitsunfähigen, vielmehr die Einführung von Ge- 
meindearmenhausern und Wirthschaften zur Aufnah 
me und Versorgung nicht blos kranker und arbeite 
unfähiger, sondern auch der weit größern Anzahl an 
Armen aus Alter und anderer hilfsbedürftiger Per 
sonen unter angemessener Beschäftigung beiläufig 
nach dem Muster der in den vorarlbergischen Land 
gemeinden vorkommenden vorzuziehen sei; 
2) daß jede Gemeinde des Fürstenthums Liechtenstein 
zur Beschaffung und Einrichtung einer solchen Ge 
meindewirthschaft binnen Jahresfrist angewiesen werde, 
und daß zur Erreichung dieses Zweckes die für die 
Armenversorgung zur Verfügung stehenden Landes 
mittel nach der Bevölkerungszahl unter die Gemein 
den vertheilt und zur Unterstützung zugewiesen wer 
den. " 
Da auch von den andern Gemeinden des Landes, 
wenige ausgenommen, gleichlautende Kundgebungen zu 
erwarten standen, gewann in der Landtagscommission 
die Anficht die Oberhand, daß man von der Errichtung 
einer Landesanstalt absehen und Gemeindeanstalten in's 
Leben rufen solle. Die Bereitwilligkeit der Gemeinden 
zur Errichtung solcher Anstalten sei anerkennenswerth; 
nur durch Gemeindearmenhäuser könne der Bettel der 
Ortsarmen beseitigt und dann auch gegen Fremde stren 
ger verfahren werden. Für die zweckmäßige Einrichtung 
und Verwaltung der Gemeindearmen- und Krankenhäu 
ser müsse sich jedoch die nöthige Garantie verschafft, eine 
strenge administrative und ärztliche Ueberwachung ange 
ordnet werden. Die Nachbargemeinden könnten sich über 
die gemeinschaftliche Errichtung einer Anstalt und Hal 
tung eines Arztes in der Nähe verständigen. Um den 
Gemeinden, namentlich den ärmern die Errichtung von 
Armenhäusern'zu ermöglichen, werden Unterstützungen 
aus Landesmitteln gegeben werden müssen; dazu sei der 
Landesarmenfond zu verwenden, da die Errichtung einer 
Landesanstalt überflüssig werde. Es machten sich in die- 
- ser Hinsicht zwei Ansichten in der Landtags-Commission 
geltend; die eine gmg dahin, daß das Landesarmenfonds- 
kapital ganz unter die Gemeinden nach der Bevölkerungs 
zahl zu vertheilen und also der Fond ganz aufzulösen 
sei, nach der andern Ansicht sollten nur Unterstützungen 
aus Landesmitteln zur Erbauung und Unterhaltung der 
Gemeindearmenhäuser bewilligt werden; der Landesar 
menfond habe immer noch seine besondern Verpflichtun 
gen, z. B. Unterhaltung von fremden hier Erkrankten, 
im Falle die Verpslegskosten uneinbringlich sind u. s. w. 
Nach Erwägung aller Umstände wurden folgende An 
träge von der Commission beschlossen: 
1) „es seien statt Errichtung eines landschästlichen Spi 
tals, Gemeindearmen- und Krankenhäuser durch ein 
allgemeines Gesetz einzuführen. (Mit 4 gegen t 
Stimme, Präsident Dr, SHädler.) 
2) es sei der landschäftlicke Armenfond den Gemeinden 
nach der Bevölterungszahl zur Armen- und Kranken 
versorgung zuzuweisen." 
(Mit 3 gegen 2 Stimmen.) 
Vaduz, den 1. Mai 1866. 
Die Commlsston. 
Für die 3. LandtagMung ist außer der von hf. Re 
gierung angeregten Erstellung einet' Telegraphenverbin 
dung noch der Rheinbrückenbau beiSchaan und B e n 
dern, die Unterstützung der Gemeinde Schaan in ih- 
ren Wuhrbauten, die Rekrutenaushebung pro 1867 und 
1868 in Aussicht genommen. 
Die Regierungsvorlage für Unterstützung der Schaa- 
ner Wuhrbauten folgt hier: 
Wohllöblicher Landtag! 
Gelegenheitlich der jüngsten Begehung der diesländi- 
gen Rheinuferschutzbauten mußte sich die Landeswuhr- 
Commission leider die Ueberzeugung verschaffen, daß der 
Stromlauf und die Gestaltung des Ufers am untern 
Theile des Gemeindebezirkes Schaan zu gerechten Be 
sorgnissen Anlaß geben und in kurzer Zeit sogar einen 
bedrohlichen Charakter annehmen dürften. 
Die Wuhrkommission und mit ihr die Regierung müs 
sen aber auch zugestehen, daß die Anforderungen, welche 
aus dem traurigen Stande der Dinge hervorgehen und 
eine eben so rasche als ausgedehnte Versicherung des be 
schädigten Ufers bedingen, mit den Geld- Zug> und Ar 
beitskräften der Gemeinde Schaan in keinem Verhält 
nissen stehen. 
Dieser Umstand bestimmte die Landes-Commission laut 
beiliegenden Protokolles zu dem Antrage der Gemeinde 
Schaan zur schnelleren Beförderung dieser dringenden 
Wuhrbauten eine außerordentliche Unterstützung auü dem 
Landesfonde zu erwirken. 
Die als dringlich erscheinenden Rheinschutzbauten in 
nerhalb der Schaaner Wuhrgrenze zerfallen in 2 Ab 
theilungen. Die einen bett essen d/e Fortsetzung des neu 
en Leitwerkes unterm Schaaner Zollanue, die andern 
die Anlage eines neuen Correktionswuhres von der 
Wuhrmarke Nr. 27 abwärts in der Länge von 250 
Klft. zur Versichemng der arg beschädigten Uferböschun 
gen 
Erstere Lösung bliebe die ausschließliche Aufgabe der 
Gemeinde Schaan im nächsten und in den folgenden 
Jahren. Letztere Arbeit wäre aber nach dem Dafürhal 
ten der LandeSwuhr-Commissten und der Regierung 
theilweise von der genannten Gemeinde und theilweise 
aus Landesmitteln zu bewerkstelligen. Nach dem ange 
schlossenen Kostenanschlage käme nämlich das neue Cor- 
rektionswuhr in der Unterau auf 7612 fl. zu stehen, 
wovon daö Brechen und Zuführen der Steine allein in 
Summa von 3937 fl. 50 kr. beanspruchen. 
Der Antrag, den der ergebenst Gefertigte Namens der 
fürstl. Regierung in dieser Beziehung bei dem wohllöbli 
chen Landtage einbringt, geht nun dahin: 
1) Eine verehrliche Landesvertretung wolle zur Aus« 
führung deS als dringend und unaufschiebbar anerkann 
ten Schutzbaues in der Schaaner Unterau den Beitrag 
von viertausend Gulden neuer Währnng gegen dem auS 
LandeSmitteln bewilligen,
	        

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