ein von Sr. Durchlaucht gnädigst zu diesem Zwecke ge
stiftetes Grundstück vorhanden sei, weil sich hier ein vom
Lande besoldeter Arzt finde und zugleich der Bezug der
wirthschastlichm Bedürfnisse einer solchen Anstalt einfach
und billig gestalte.
Hierauf erhält der Abg. G melch das Wort, welcher
in kurzen Worten seine Anschauungen über ein Armen
haus oder mehre aussprechen will. „Ich bin entschie
den gegen vie Errichtung von Armenhausern in den
einzelnen Gemeinden und entschieden für die Errichtung
eines Armenhauses nn Lande, und zwar aus 3 Grün
den: >
1. Die Gemeinden können unmöglich die Mittel auf
bringen um solche Anstalten in den einzelnen Gemein
den zu errichten und zu unterhalten. Selbst die kleinste
Anstalt kostet doch wenigstens fl. 6000 zu erstellen und
chre Unterhaltung beläuft sich auch bei der kleinsten bis
auf fl. 1000 jährlich. Ich habe mich in dieser Be
ziehung sowohl in Graubünden und in meiner Heimath
umgesehen und finde meine Meinung überall bestätigt.
Das ist aber für die Mittel einer Gemeinde zu viel, da
dieselben ja ohne dies, wie die Petition sagt, schon na
hezu erschöpft sind.
2. Die Armen sind am Schlimmsten gehalten, wenn
sie unter den Händen der Gemeindebürger und Ortsvor-
fteher sind. Eher sollte man sich der Armen auf jede
mögliche Weise entledigen, als sie der Hartherzigkeit,
dem Egoismus oder der Willkür der Gemeinden zu
überantworten. Es ist traurig, dies sagen zu müssen.
Aber es ist nun einmal thatsächlich nicht anders, als
daß man dem Armen den Löffel voll Suppe vorrechnet,
den man ihm reicht. Man hat nicht das Herz, um die
Armen menschenwürdig zu halten.
3. Die Armen in den einzelnen Gemeinden bringen
es noch über sich, in eine allgemeine Landesanstalt zu
gehen, aber nicht, daß sie im eigenen Dorfe, im Ange-
ttchte ihrer Angehörigen mit dem Brandmale der öffent
lichen Unterstützung umhergehen. Sie würden sich schä
men hineinzugehen und sich immer unglücklich fühlen,
als die Ausgeschlossenen im Dorfe zu gelten. Dieses
Gefühl haben sie in einer Landesanstalt nicht.
Was dann speziell die Vorlage der Regierung be
trifft, so bin ich der Ansicht, daß das Armenhaus wohl
am besten in Vaduz plazirt sein würde. Doch das ist
mir nicht wesentlich. Auch die Lokalität in Dur ist
nicht so weit weg, daß sie. ein Hinderniß wäre. Dage
gen möchte ich noch ein paar andere Punkte besprechen,
». Die Regierung scheint mir nicht auf alle Elenden
und Armen Rücksicht zu nehmen. Nach meiner Ansicht
sollten alle und jede Elenden und Unglücklichen , sogar
verwahrloste Kinder, — nur solche Zrre, die festgehal
ten werden müssen, ausgenommen — dort ein Asyl fin
den wus lvs psuvres et wus les Misere«. Trotzdem
ist die von der Regierung angenommene Durchschnitts
zahl von 36 Personen nicht zu nieder gegriffen, denn
glücklicher Weise hat das Land nicht soviele Elende —
BalzerS mit 4a. 1000 Seelen höchstens 3—4, was auf
Seelen höchstens 30 abgibt.
d. Vermisse ich noch, daß die Landesmrttel herbei ge
zogen wurden. Es leistet zwar der Armenfond sein
Mögliches, aber nicht die eigentlichen Landesmittel. So
hätte ich die Ansicht, wenn in einem Jahre Ueberschüsse
im Staatsbudget sich ergeben, so sollten sie für das
Armenhaus verwendet werden. Bezüglich der Benützung
des Armenfondes hätte ich geglaubt, man solle nicht
alle Interessen desselben nur zum Armenhause verwen
den, sondern einen Theil zurückhalten, um in einzelnen
dringenden Fällen an Hilfsbedürftige eine momentane
Unterstützung gewähren zu können.
e. Außer der Errichtung eines Armenhauses möchte
ich noch eine Revision der Armengesetzgebung anregen.
In den Gemeinden geht nicht alles nach dem Gesetze,
und vielfach wird dasselbe gar nicht beachtet. Ich
wünschte, daß der Landtag die hohe Regierung ersuche,
später ein neues Armengesetz vorzulegen."
Kind will nur Einiges zurückweisen, was der Vor
redner über die Armenpflege gesagt habe. Er glaube
nicht, daß die Bittsteller nicht ernstlich gesonnen seien,
den Armen Hilfe zu gewähren, daß man sich durch Ge
meindearmenhäuser nur möglichst billig der Sache ent>
ziehen wolle.
Gmelch: Diese Ansicht lege ich allerdings den
Bittstellern nicht unter, das kommt von selbst.
Rgg.-Commissär: Ich muß Hrn. Kind, doch
noch um eine Erklärung bitten. Ich kenne keine Ver
ordnung, welche den Gemeinden verbietet ihxe Armen
zu versorgen, im Gegentheil es besteht das Gesetz v.
1845, welche es den Gemeinden zur Pflicht macht, die
Armen zu unterstützen. Wie kommt es nun, daß die
Gemeinden bisher gar nichts in dieser Sache thaten,
namentlich aber die Gemeinde Gamperin! Woher kommen
die Klagen, daß all die Armen von Gemeinde wegen so
schlecht behandelt werden? Warum hat man nicht längst
das unmenschliche Verpachten der Ortsarmen an den
Wenigstnehmenden abgeschafft? Wenn von diesen Din
gen die Rede dann schwindet alle Hoffnung auf eine
ausreichende Hilfe durch die Gemeinden.
Kind: Bisher waren diese Mißstände, aber gerade
die Bittschrift gibt den Beweis, "daß man Abhilfe schaf
fen will.
Schlegel: Man will eben durch die Erstellung von
OrtSarmenhäusern die Mißstände heben, und den Armen
eine ausreichende Hilfe gewähren. Und die Gemeinden
sind im Stande es durchzuführen, wie dies Nachbarge
meinden in der Schweiz und Vorarlberg Ach konnten.
Ich habe mit dortigen Gemeindebürgern gesprochen und
vernommen daß ihre Anstalten recht gut gedeihen.
Rgs. Eommissär: Ich bin nicht gegen die Ar-
mmanftalten in den Gemeinden. Ich glaube auch daS,
was Vorredner von den Gemeindeanstalten der Nach
barschaft sagt. Allein die dortigen Anstalten sind do-
tirt. Dagegen aber habe ich erfahren, daß neu einge
führte Anstalten z. B. in Sevelen, ohne Dotation, zu
einet fast unerträglichen Belastung deS Gemeindehaus
halts führten, und daß diese Anstalten nicht mehr errichtet
würden, wenn man sie nochmal errichten sollte. Ich
glaube auch, daß bei uns eine oder die andere Gemeinde,
die nicht mit Wuhrlaften überbürdet ist, und ein großes