Liechtensteiner Landeszeitung.
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Vaduz, Samstag
Rro. IR.
11. Mai 18S7.
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Landtagsverhandlungen.
Sechster Landtag. II. Sitzung.
Vaduz, 8. Mai 1867, Vormittags 10 Uhr.
Tagesordnung:
I. Allgemeine Berathung über die Anträge der Com
mission über die Armenversorgungsfrage;
2 spezielle Berathung über dieselbe und Beschlußfassung.
Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete.
Regierungscommissär Herr v. Hausen.
Das Protokoll letzter Sitzung wurde verlesen und ge
nehmigt, indem nur die Bemerkung nachzutragen war,
daß der in I. Sitzung abwesende Abgeordnete Wolfinger
sich ordnungsmäßig entschuldigt hatte.
Hiernach gelangten die seit letzter Sitzung eingelaufe
nen Schriftstücke zur Kenntniß der Versammlung:
1. Finanzvoranschlag für 1868.
2. Gesetz über die Rekrutenaushebung für 1867 und
1868.
3. ReqierungSanträge über Abänderung des im Jahre
1866 berathenen Rekrutirungs-Gesetzes.
4. Regierungsantrag über die Verwendung der Schul
strafgelder zum Pensionsfonde für Schullehrer.
5. Regierungsvorlage zur gesetzlichen Regelung der Al
penwirthschaft.
6. Entwurf eines Gesetzes über die Concurrenz bei
vorkommenden Kirchen- und Pfrundbauten.
7. Bitte des Schloßers ,Jos. Ant. Marach von Triesen
um Erlassung seines GewerbsteuerresteS für 1866.
8. Regierungsantrag betreffend daS Honorar für den
Bauzeichnungs'Lehrer.
9. Bittschrift des HofkaplaneS Joh. Beat Deflorin in
Schaan um Erlassung der PräsemationStare.
10. Vorstellung der Gemeindevorstande von Mauren
und Eschen bezüglich des Antrages der Errichtung
eines landschaftlichen Spitals, überreicht vom Ab
geordneten Kind.
II. Gesuch deS Kassenverwalters Urbanek um Gehalts
zulage.
12. Bitte deS Rechnungsadjunkten und Regierungs-Se-
kretär David Rheinberger um GehalSerhöhung.
13. u. 14. Zustimmungserklärungen der Gemeinderäthe
von Triesen und Balzers und von Tn'Snerberg zu
der Vorstellung Nr t0 der Gemeinden Mauren
und Eschen, betreffend die Armenhausfrage.
55. Beschwerde deS Michel Kaiser von Mauren: Ver
weigerung deS von ihm als Gemeindebürger bean
spruchten Holzlooses aus dem Gemeinde Walde.
Sodann erfolgt die Aufnahme der Tagesordnung mit
Verlesung der Vorstellung von Mauren und Eschen be
treffs des proponirten landschaftlichen Armenhauses.
In dieser Vorstellung, überreicht vom Abgeordneten
Kind, wird das humane Bestreben der f. Regierung,
dem Elende der ärmsten Klasse Abhilfe zu schaffen, an
erkannt. Nur finde man eine solche Anstalt, wie sie
nach dem vorliegenden Prospektus eingerichtet werden
soll, zu theuer, und mit den Kräften des Landes unver
einbar. Viel zweckmäßiger scheint den unterzeichneten
Gemeinderäthen die Errichtung von Gemeindearmenhäu
sern nach Muster der benachbarten Schweizer und Vor
arlberger Gemeinden. Die Schrift entwirft nun einen
Plan, wie sich die Anlage und Verwaltung solcher Ar
menhäuser gestalten würde und findet schließlich, daß
damit alle vorhandenen Bedürfnisse aufs zweckmäßigste
und billigste befriedigt werden können. Der Schlußsatz
fordert, es seien die Gemeinden gesetzlich anzuhalten,
binnen Jahresfrist solche Gemeindearmenhäuser einzu
richten, zur Unterstützung dieser Sache aber sei der vor
handene landschaftliche Armenfond nach der Bevölke
rungszahl unter die Gemeinden zu vertheilen.
Die aus 5 Mitgliedern bestehende Landtagseommis-
ston erstattete in der Armenhausfrage den unten folgen
den Bericht, verfaßt vom Abg. Keßler, und stellte die
Anträge
1. es seien statt Errichtung eines landschäftlichen Spi
tals, Gemeindearmen- und Krankenhäuser durch ein all
gemeines Gesetz einzuführen,
2. es sei der landschäftliche Armenfond den Gemein
den nach der Bevölkerungszahl zur Armen- und Kran
kenversorgung zuzuweisen.
In der nun folgenden Besprechung dieser Angelegen
heit ergreift nun zuerst der Präsident das Wort, um
feine von den Anträgen der Commission abweichende
Meinung vorzutragen und zu begründen. Er ist für
die Erstellung eines landschaftlichen Spitals zur Unter
bringung von solchen Kranken, Hilfslosen tc, die aus
Gemeinde- und öffentlichen Mitteln Unterstützung erhal
ten müssen, weil sich nur in einer landschäftlichen, unter
steter Controlle der Regierung stehenden Anstalt einp
zweckmäßige, würdige und humane Abhilfe in solchen
Fällen erwarten und erzielen lasse. Zugleich sprechen
ihm alle Gründe dafür, daß diese Anstalt nur in Va
duz am Platze sei, weil hier die Oberaufsicht der Re
gierung am Dicklichsten zu pflegen sei, weil hier bereits