tember) findet die alljährige Prämirung von Pferden in
nachstehender Weise statt, u. z.
1) mit 30 fl. für die schönste trächtige oder mit ei
nem Füllen versehene Stute im Alter von 4—8 Jah
ren,
2) mit 13 fl. für jede der 3 nächstschönsten trächtigen
oder mit Füllen versehenen Stuten von gleichem Alter,
3) mit 10 fl. für jedes der 3 schönsten Pferde ohne
Unterschied des Geschlechtes im Alter zwischen 3 u. 4
Jahren.
Auf den Bezug von Prämien haben aber nur jene
inländischen Pferdezüchter Anspruch, welche sich verpflich
ten, ihre eigenthümlichen und prämirten Pferde weibli
chen Geschlechtes wenigstens durch 1 Jahr vom Tage
der Prämirung an zu behalten, oder sie doch während
dieser Zeit nicht in das Ausland zu veräußern.
Wer diesen Bestimmungen zuwider handelt, wird der
Prämie verlustig.
Fürstl. L. Regierung.
Vaduz, den 6. August 1866.
v. Hausen.
Kundmachung.
Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß im
heurigen Jahre, u. z. im Monate Dezember eine Aus
stellung und Prämirung von Rindern, Kühen und Zucht
stieren zu Vaduz stattfinden wird.
Die zur Verkeilung gelangenden Preise bestehen:
1) für den schönsten Zuchtstier im Alter zwischen 1
und 5 Jahren 15 fl.
2) für 2 der nächstschönsten Zuchtstiere von gleichem
Alter 10 fl.
3) für die schönste Kuh im Alter von 3—8 Jahren
15 fl.
4) für die zweitschönste Kuh im gleichen Alter 12 fl.
5) für die zwei nächstschönsten Kühe im gleichen Al
ter je 10 fl.
6) für das schönste 2—3 jährige Rind 11 fl.
7) für die nächstschönsten Rinder vom gleichem Alter
je 10 fl., 8 fl., 5 fl.
8) für die 3 nächstschönsten Rinder im Alter zwi
schen 1. u. 2 Jahren von je 4 fl.
Mastvieh ist von der Prämirung ausgeschlossen.
Der Ausstellungstag wird nachträglich bestimmt wer-
. den.
Am gleichen Tage erfolgt auch die Prämirung von
Schweinen in nachstehender Weise:
1) mit 10 ff. für den schönsten Eber im Alter von
1—4 Jahren,
2) mit 8 fl. für den zweitschönsten Eber von glei
chem Alter,
3) mit 6 fl. für den nächstschönsten Eber im Alter
von ^^ Jahren,
4) mit 8 fl. für das schönste trächtige oder mit Jun
gen versehene Mutterschwein ohne Rücksicht auf das
Alter,
5) mit 6 fl., 5. u. 4 fl. für die 3 nächstschönsten mit
-Zungen versehenen Mutterschweine.
Druck von
An die hierländigen Viehzüchter ergeht hiemit die
Auffordernng, sich an dieser Ausstellung zahlreich zu be
theiligen.
Fürstl. L. Regierung.
Vaduz, den 6. August 1866.
v. Hausen.
Kundmachung.
Die fürstliche Regierung findet sich angenehm veran-
laßt, jene Triefner Bürger, welche sich gelegenheitlich deS
am 8. August Nachts stattgehabten Brandes der Kirch-
thaler'schen Fabrik zu Triesen durch besondere Thätigkeit,
Eifer und Muth hervorgethan haben, hiemit öffentlich
zu beloben, u. z.
1) den Glaser Joses Banzer,
2) den Zimmermann Jakob Kindle, den jungem,
3) den Zimmermann Jakob Kindle, den ältern.
4) den Maurer Andreas Sprenger, ^
5) den Bürger Joh. Martin Schurti,
6) den vormaligen Waldaufseher Kindle.
Deßgleichen wird auch anerkennend der umsichtigen
Leitung der Löschanstalten durch den Feuerkommandanten
Banzer erwähnt.
Fürstl. L. Regierung.
Vaduz, den 10. August 1866.
v. Hausen.
Oeffentlicher Dank.
Denjenigen Einwohnern von Sevelen, welche bei dem
hiesigen Brande freundnachbarliche Hilfe leisteten, wird
Namens des hiesigen Gemeinderathes der wärmste Dank
gezollt.
Triesen, am 14. August 1866.
Im Auftrage:
Der Vorsteher Bargetzi.
Triefen.
Wir fühlen uns verpflichtet, den Bewohnern von
Triesen, Vaduz und Sevelen, welche bei dem Brande
in unserer Fabrik durch schnelle und ausdauernde Hilfe
leistung sich auszeichneten, unsern Dank öffentlich aus
zudrücken.
Kirch th aler u. Dürst.
Wichtig für Bruchleidendel^
Wer sich von der überraschenden Wirksamkeit des be
rühmten Bruchheilmittels von dem Brucharzt Krilsi-AItherr
iu Gais, Kanton Appenzell in der Schweiz, überzeugen
will, kann bei der Erpedition dieses Blattes (Buchdruckerei
des Hrn. H. Graff in Feldkirch) ein Schriftchen mit vielen
hundert Zeugnissen in Empfang nehmen. z
Curs.
Für 100 fl Silöer wurden in Wien bezahlt:
Samstag, den n. August. . . . fl. 127. 75Banknten.
Donnerstag, den 16.August. . . . fl. 125.7» »
Herausgeber: Gregor Fischer.
Verantwortlicher Redaktor - vr. Schädler.
Graff in Feldkirch.