Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1866)

die Bodeneinlösungskosten, welche auf 1032 fl. 75 kr. 
veranschlagt sind, übernehmen möchte. Da das Zustan 
dekommen der Alpstraße im Interesse der allgemeinen 
Landeswohlfahrt liegt, und da die conkurrenzpflichtigen 
Gemeinden und Genossenschaften die Arbeitßkosten von 
mehr als 5000 fl. zu übernehmen sich bereit erklärt 
haben, fand die Finanzcommission das Begehren dersel 
ben gerechtfertigt und stellt in Uebereinstimmung mit der 
Regierungsvorlage den Antrag, der Landtag wolle be 
schließen : 
Zur Bestreitung der Auslagen für Bodeneinlösnng zur 
Straßenstrecke vom Steinort bis auf den Culmen, werde 
den Gemeinden Schaan, Vaduz, Triefen und Triesner- 
ber und Balzers ein Pauschalbetrag, welcher auf 1032 fl. 
75 kr. präliminirt ist, bewilligt, und sei diese Summe 
in das Landesbudget für das Jahr 1867 aufzunehmen. 
— Einstimmig angenommen. 
3. Gesuch des Kassenverwalters Franz Urbenek an den 
Landtag um Gehaltszulage per 200 fl. und Umwand 
lung feiner Accidentien in eine fire Gehaltssumme von 
100 fl. Die Commission zog die von dem Bittsteller 
angeführten Gründe in Erwägung und anerkannte die 
Ausgedehntheit des Kassageschäfts; glaubte jedoch auf 
das Bittgesuch nicht eingehen zu können, weit es nicht 
durch die f. Regierung gegangen und von ihr nicht be 
gutachtet sei. Die Commission beschließt sonach, den An 
trag zu stellen: es sei das Gesuch des Verwalters Ur 
benek um Gehaltszulage per 200 fl. und Umwandlung 
seiner Accidentien in eine fire Summe pr. 100 fl. der 
f. Regierung zur geeigneten Beachtung abzutreten. Die 
ser Antrag wird von der Majorität des Landtags ge 
nehmigt. 
4. Gesuch des Küfers Fritz Seger von hier um Rach 
laß der Gewerbsteuer für den 1. Semester 1866. Der 
Gesuchsteller begründet seine Bitte damit, daß er seit 
dem Spätherbste v. I. mit einem chronischen Leiden be 
haftet und arbeitsunfähig sei. Seine Gewerbsteuer be 
trägt jährlich 4 fl., es handelt sich daher um die Nach 
sicht eines Steuerbetrages von 2 fl. 
Die Finanzcommission fand das Gesuch mit Rücksicht 
auf §. 42 des Steuergesetzes von 20. Oktober 1865 
begründet und stellt daher den Antrag: 
es werde die Zustimmung zu dem von Küfer Fritz 
Seger nachgesuchten Steuernachlaß per 2 fl. für das 
1. Semester 1866 ertheilt. Einstimmig genehmigt. 
5. Gesetzentwurf über unentgeldliche Aufhebung des 
Pleuelgelds, des Neugereutschillings und Schäfhaberzin- 
ses. Obwohl diese Vorlage in einem frühern Landtags 
beschluß von der f. Regierung verlangt wurde, fand die 
Finanzcommission den gegenwärtigen Zeitpunkt, wo vor 
aussichtlich die Landeskasse durch außerordentliche Mili 
tärausgaben in Anspruch genommen wird, nicht geeignet, 
den Gesetzentwurf in Berathung zu nehmen, und stellt 
daher den Antrag: es sei der Gesetzentwurf über un 
entgeldliche Aufhebung des Pleuelgelds, des Neugereut 
schillings und Schäfhaberzinfes erst vom nächsten Land 
tag in Berathung zu nehmen und es seien diese Gefälle 
mit 300 fl. noch unter die Bedeckungsmittel deS Voran^ 
schlags pro 1867 aufzunehmen. Angenommen. 
Nachmittag 2 Uhr erfolgt noch die Berathung des 
Staatsvoranschlages pro 1867. Derselbe entspricht in 
allen Theilen dem Anschlage pro 1866 und wurde mit 
einer Ausgabesumme von fl. 30,889. 28 und Einnah 
men von fl. 31,195. 26 einstimmig angenommen, ebenso 
das Gesetz über Erhöhung des Gehaltes für den Zei 
chenlehrer für die Elementarschulen von fl. 150 auf 
fl. 200, welcher Betrag aus dem landschaftlichen Schul- 
fonde zu entnehmen ist. 
Hierauf Schluß der Sitzung. 
Vom Kriege. 
Nach einer Reihe von kleineren aber blutigen Ge 
fechten, die nach dem Maßstabe älterer Zeiten Schlachten 
genannt werden müssen, wurde am 3. Juli bei König- 
grätz in Böhmen die Entscheidung geschlagen. Oestreichs 
Heer stand etwa 275,000 Mann Preußen gegenüber 
und wurde vollständig in die Flucht getrieben. 18000 
unverwundete Gefangene, 120 Kanonen, Besitznahme 
der Festung Josephstadt und des nördlichen Böhmens 
bis Prag waren die Früchte dieses Sieges für Preußen. 
Wenn wir fragen nach den Momenten, schreibt die 
Neue Glarner Ztg., welche den Preußen zu diesen be 
bedeutenden Erfolgen verhelfen haben, so ist es vorerst 
ihre einheitliche Leitung, die Intelligenz, die in der gan 
zen Armee zu Hause ist, die treffliche Ausrüstung und 
dann ganz besonders die ungleich bessere Bewaffnung. 
Das preußische Zündnadelgewehr bewährte sich iu diesem 
Ernstfalle aufs Beste. Die Preußen schießen 6—7 
Schüsse mit der Zündnadel, indeß die österreichischen 
Infanteristen einen Schuß thun. Sie scheinen es dabei 
vornämlich auf die Beine und den Unterleib abgesehen 
zu haben, die Großzahl der Verwundeten hat an diesen 
Körpertheilen ihre Verletzungen und fatal scheint auch 
für die Oesterreicher zu sein, daß ihre Kommando theil 
weise in den Händen untauglicher Leute waren. 
Ueber die furchtbare Wirkung der Zündnadelge- 
wehre erzählt ein bei Trautenau verwundeter Preuße 
in fchlesischen Blättern: „Wir gaben auf 800 Schritt 
Feuer auf die österreichische Colonne, das eine verhee 
rende Wirkung ausübte; der Boden war weiß besäet 
von österreichischen Uniformen. Die tapferen Oesterrei 
cher ordneten sich und griffen zu der ihnen von Bene- 
dek empfohlenen Bajonett-Attake. Wir ließen sie auf 
150 Schritt herankommen und gaben, dem Reglement 
zuwider, mit drei Gliedern statt mit zweien Feuer, in 
dem das erste Glied sich aufs Knie warf. Die Oester 
reicher zerstoben von unserm Feuer und was nicht ge 
fallen war, ging schleunigst zurück." (Diese Wirkung 
wird auch von österreichischen Zeitungen, sowie von 
denjenigen Ofstziren bestätigt, welche sich in Skalitz im 
Treffen befanden. Letztere sagen aus, die'Oest. Mann 
schaft sei anfänglich durch das fortwährend rollende 
furchtbare Feuer der Preußen stutzig geworden. Na 
mentlich der Entwicklung der Reiterei sei dieses rasche 
Feuer hinderlich. Die schnellste Gangart der Pferde 
hebe die furchtbare Wirkung dieses raschen Feuers 
nicht auf.
	        

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