die Bodeneinlösungskosten, welche auf 1032 fl. 75 kr.
veranschlagt sind, übernehmen möchte. Da das Zustan
dekommen der Alpstraße im Interesse der allgemeinen
Landeswohlfahrt liegt, und da die conkurrenzpflichtigen
Gemeinden und Genossenschaften die Arbeitßkosten von
mehr als 5000 fl. zu übernehmen sich bereit erklärt
haben, fand die Finanzcommission das Begehren dersel
ben gerechtfertigt und stellt in Uebereinstimmung mit der
Regierungsvorlage den Antrag, der Landtag wolle be
schließen :
Zur Bestreitung der Auslagen für Bodeneinlösnng zur
Straßenstrecke vom Steinort bis auf den Culmen, werde
den Gemeinden Schaan, Vaduz, Triefen und Triesner-
ber und Balzers ein Pauschalbetrag, welcher auf 1032 fl.
75 kr. präliminirt ist, bewilligt, und sei diese Summe
in das Landesbudget für das Jahr 1867 aufzunehmen.
— Einstimmig angenommen.
3. Gesuch des Kassenverwalters Franz Urbenek an den
Landtag um Gehaltszulage per 200 fl. und Umwand
lung feiner Accidentien in eine fire Gehaltssumme von
100 fl. Die Commission zog die von dem Bittsteller
angeführten Gründe in Erwägung und anerkannte die
Ausgedehntheit des Kassageschäfts; glaubte jedoch auf
das Bittgesuch nicht eingehen zu können, weit es nicht
durch die f. Regierung gegangen und von ihr nicht be
gutachtet sei. Die Commission beschließt sonach, den An
trag zu stellen: es sei das Gesuch des Verwalters Ur
benek um Gehaltszulage per 200 fl. und Umwandlung
seiner Accidentien in eine fire Summe pr. 100 fl. der
f. Regierung zur geeigneten Beachtung abzutreten. Die
ser Antrag wird von der Majorität des Landtags ge
nehmigt.
4. Gesuch des Küfers Fritz Seger von hier um Rach
laß der Gewerbsteuer für den 1. Semester 1866. Der
Gesuchsteller begründet seine Bitte damit, daß er seit
dem Spätherbste v. I. mit einem chronischen Leiden be
haftet und arbeitsunfähig sei. Seine Gewerbsteuer be
trägt jährlich 4 fl., es handelt sich daher um die Nach
sicht eines Steuerbetrages von 2 fl.
Die Finanzcommission fand das Gesuch mit Rücksicht
auf §. 42 des Steuergesetzes von 20. Oktober 1865
begründet und stellt daher den Antrag:
es werde die Zustimmung zu dem von Küfer Fritz
Seger nachgesuchten Steuernachlaß per 2 fl. für das
1. Semester 1866 ertheilt. Einstimmig genehmigt.
5. Gesetzentwurf über unentgeldliche Aufhebung des
Pleuelgelds, des Neugereutschillings und Schäfhaberzin-
ses. Obwohl diese Vorlage in einem frühern Landtags
beschluß von der f. Regierung verlangt wurde, fand die
Finanzcommission den gegenwärtigen Zeitpunkt, wo vor
aussichtlich die Landeskasse durch außerordentliche Mili
tärausgaben in Anspruch genommen wird, nicht geeignet,
den Gesetzentwurf in Berathung zu nehmen, und stellt
daher den Antrag: es sei der Gesetzentwurf über un
entgeldliche Aufhebung des Pleuelgelds, des Neugereut
schillings und Schäfhaberzinfes erst vom nächsten Land
tag in Berathung zu nehmen und es seien diese Gefälle
mit 300 fl. noch unter die Bedeckungsmittel deS Voran^
schlags pro 1867 aufzunehmen. Angenommen.
Nachmittag 2 Uhr erfolgt noch die Berathung des
Staatsvoranschlages pro 1867. Derselbe entspricht in
allen Theilen dem Anschlage pro 1866 und wurde mit
einer Ausgabesumme von fl. 30,889. 28 und Einnah
men von fl. 31,195. 26 einstimmig angenommen, ebenso
das Gesetz über Erhöhung des Gehaltes für den Zei
chenlehrer für die Elementarschulen von fl. 150 auf
fl. 200, welcher Betrag aus dem landschaftlichen Schul-
fonde zu entnehmen ist.
Hierauf Schluß der Sitzung.
Vom Kriege.
Nach einer Reihe von kleineren aber blutigen Ge
fechten, die nach dem Maßstabe älterer Zeiten Schlachten
genannt werden müssen, wurde am 3. Juli bei König-
grätz in Böhmen die Entscheidung geschlagen. Oestreichs
Heer stand etwa 275,000 Mann Preußen gegenüber
und wurde vollständig in die Flucht getrieben. 18000
unverwundete Gefangene, 120 Kanonen, Besitznahme
der Festung Josephstadt und des nördlichen Böhmens
bis Prag waren die Früchte dieses Sieges für Preußen.
Wenn wir fragen nach den Momenten, schreibt die
Neue Glarner Ztg., welche den Preußen zu diesen be
bedeutenden Erfolgen verhelfen haben, so ist es vorerst
ihre einheitliche Leitung, die Intelligenz, die in der gan
zen Armee zu Hause ist, die treffliche Ausrüstung und
dann ganz besonders die ungleich bessere Bewaffnung.
Das preußische Zündnadelgewehr bewährte sich iu diesem
Ernstfalle aufs Beste. Die Preußen schießen 6—7
Schüsse mit der Zündnadel, indeß die österreichischen
Infanteristen einen Schuß thun. Sie scheinen es dabei
vornämlich auf die Beine und den Unterleib abgesehen
zu haben, die Großzahl der Verwundeten hat an diesen
Körpertheilen ihre Verletzungen und fatal scheint auch
für die Oesterreicher zu sein, daß ihre Kommando theil
weise in den Händen untauglicher Leute waren.
Ueber die furchtbare Wirkung der Zündnadelge-
wehre erzählt ein bei Trautenau verwundeter Preuße
in fchlesischen Blättern: „Wir gaben auf 800 Schritt
Feuer auf die österreichische Colonne, das eine verhee
rende Wirkung ausübte; der Boden war weiß besäet
von österreichischen Uniformen. Die tapferen Oesterrei
cher ordneten sich und griffen zu der ihnen von Bene-
dek empfohlenen Bajonett-Attake. Wir ließen sie auf
150 Schritt herankommen und gaben, dem Reglement
zuwider, mit drei Gliedern statt mit zweien Feuer, in
dem das erste Glied sich aufs Knie warf. Die Oester
reicher zerstoben von unserm Feuer und was nicht ge
fallen war, ging schleunigst zurück." (Diese Wirkung
wird auch von österreichischen Zeitungen, sowie von
denjenigen Ofstziren bestätigt, welche sich in Skalitz im
Treffen befanden. Letztere sagen aus, die'Oest. Mann
schaft sei anfänglich durch das fortwährend rollende
furchtbare Feuer der Preußen stutzig geworden. Na
mentlich der Entwicklung der Reiterei sei dieses rasche
Feuer hinderlich. Die schnellste Gangart der Pferde
hebe die furchtbare Wirkung dieses raschen Feuers
nicht auf.