Liechtensteiner Landeszeitung.
Vierter ^aIirKa»K.
Vaduz. Samstag Nrv. 1.7. 14. Juli 18KK.
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Telegramme.
Florenz, 10. Juli. Die Oesterreicher haben
Rovigo geräumt, die Werke gesprengt, die Etsch-
brücke verbrannt.
Paris, 11. Juli. General Frofsard ist ins
preußische Lager, nm bewaffnete Vermittlung au-
znküudiaen.
Die französische Panzerflotte ist nach Venedig.
General Leboens besetzt Venedig.
Die österreichische Armee räumt Benetien, nord
wärts marschirend.
Am 10. Juli unternahmen die Oesterreicher
eine starke Rekognoszirnng aegen Lodrone, nnd
wurden durch Freiwillige bis Darzo zurückge
drängt. Garibaldi war dabei.
Landtagsverhandlungen.
Fünfter Landtag.
I!l. Sitzung, Vaduz am 4. Juli 1866.
In heutiger Sitzung wird das Gesetz über Fabrikzei
chen (Markenschutz) verhandelt und vom Landtage ein
stimmig angenommen. Die übrigen Gegenstände der
Tagesordnung werden zurückgelegt und die Sitzung ge
schlossen, da der f. Regierungskommissär Hr. v. Hausen
von seiner Reise nach Frankfurt a.M. noch nicht zurück
gekehrt war, und seine Anwesenheit bei den Berathun
gen wünschenswerth erscheint.
IV. Sitzung, Vaduz am 6. Juli 1866.
Gegenwärtig sämmtliche Abgeordnete, für die f. Re
gierung der Commissär Hr. v. Hausen. (Im Zuhö
rerraum befinden sich 3 Personen).
Gegenstände der Tagesordnung: 1. Nachtragsfor
derung für die Landesvermessung 2. Bodenauslösung
für die Alpstraße, 3. Gesuch des Landeskassaverwalters
um Gehaltszulage 4. Steuernachlaß für den Küfer
Fried. Seger. 5 Aufhebung des Pleuelgeldes zc. 6.
Staatsbudget pro 1867. 7. Zeichenkurs an Elemen
tarschulen.
Nach Genehmigung des Protokolls erhält der f Reggs-
Commissär das Wort. Derselbe bringt zur Kenntniß
des Landtags daß Se. Durchlaucht die Verfügung ge
troffen habe, daß das Contingent unter das k. k. Com-
mando der tiroler Landesvertheidigung gestellt werde
um an der Vertheidigung der deutschen Bundesgrenze
mitzuwirken. Der F. Reggs. Commissär erklärt sich
bereit, dem Landtage nähere Aufschlüsse über die Motive
dieser Entschließung Sr. Durchlaucht, so wie über den
Verlauf der deßhalb gepflogenen Verhandlungen mitzu
theilen wenn die Versammlung sich entschließen wolle
die Sitzung in eine geheime zu bestimmen. — Auf die
Anfrage des Präsidenten ob die Versammlung beschließen
wolle, daß die Sitzung eine geheime sei, erhebt sich Nie
mand. — Da aber die Versammlung nähere Aufschlüsse
über den Gegenstand wünscht, und da der f. Reggs-
Comm. seine Mittheilungen nur in geheimer Sitzung
machen will: so wird schließlich mit Stimmeneinheit die
Sitzung geheim.
Nachdem die Mittheilungen Seitens d. f. Regierung
erfolgt sind beginnt die öffentliche Besprechung über den
auf Samstag den 7. angeordneten Ausmarsch des Con
tingents.
Zunächst spricht der Präsident die Ansicht aus, daß
es noch nicht klar sei, ob die Bundesmilitärkommission
aus eigener Entschließung den Ausmarsch des Contin-
gents gefordert habe.
Sodann erscheine es auffallend, daß das Contingent
an dem Kampf gegen Italien sich betheiligen solle, wel
ches doch dem deutschen Bund nicht den Krieg erklärt
habe. Die Mobilmachung der Bundestruppen geschah
nicht gegen Italien, sondern gegen das bundesbrüchige
Preußen. Es drängt sich daher der Gedanke auf, daß
das Contingent zu einer Aetion berufen wurde, zu wel
cher wir nicht verpflichtet sind und daß es ohne Beru
fung des Bundes ins Feld rückt. Aus diesen Gründen
ist es wünschenswerth, daß die f. Regierung dahin
wirke, den Ausmarsch vorläufig zu sistiren. —
Dem entgegen bemerkt nun der Reggs-Commissär,
daß die Verfügung über das Contingent nach 538 der
Verfassung einzig dem Fürsten vorbehalten sei.
Eine Entscheidung in dieser Beziehung stehe dem
Landtage nicht zu. Ihm sei nur ein Recht eingeräumt
in Bezug auf die Verwilligung der Gelder. In jedem
Staate steht die oberste Leitung des Militärs dem Sou
verän zu.
Der Präsident beruft sich nun dem gegenüber auf den
§. 49 der Verfassung". Hier sei ausdrücklich erklärt,
daß unser Militär ein Bundeskontingent sei über wel
ches der Bund zu verfügen habe.
Für Bundesmilitärzwecke kann nun der Landtag die
Geldmittel nicht verweigern.
Allein anders würde es stehen wenn das Militär