Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1865)

Liechtensteiner Landeszeitung. 
Dritter ^alirKanK. 
Vaduz, Samstaz 
Nro. ÄA. 
16. September 1865. 
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Landtagsverhandlungen. 
Vierter Landtag. 
6. Sitzung, Vaduz, am 4. September 1865. 
Die Abgeordneten Buchet und Bargetze sind ohne 
Entschuldigung abwesend. 
Tagesordnung: Erste Lesung des Entwurfs ei 
ner Waldordnung, erste Lesung der Wuhrordnung. 
Sekretär Gmelch verliest das Protokoll letzter 
Sitzung. 
Auf Reklamation des f. Regierung 6 ko mmissärs 
wird berichtigt, daß die beiden im Jahr 1812 angeschaff 
ten landschaftlichen fahrbaren Feuerspritzen damals 1100 
si. kosteten, während der Ankauf einer Tragspritze 140 fl. 
ausmachte; ferner wird auf Reklamation des Abgeord 
neten Kirchthaler ein Zusatz gemacht. 
Kircht Haler: Bei der Debatte über den Beginn 
und die Dauer der Schulpflichtigst hatte Hr. Pfarrer 
Gmelch den Grundsatz aufgestellt, daß durch die Dauer 
der Schulpflichtigkeit bis Zahre der Wohlstand na 
mentlich der ärmeren Klasse leide. Der Herr Sekretär 
protokollirte, ich hätte erwiedert. „Bildungist das Beste." 
Es ist das ungenügend, ich habe noch mehr gesagt: Es 
ist mir etwas Neues und namentlich ist es nur auffal 
lend die Meinung gerade von solcher Seite zu hören, 
daß man den Volkswohlstand untergrabe, wenn man 
auf Bildung hält. Ich habe eine andere Meinung und 
taufende mit mir, daß das Volkswohl nur dort blüht, 
wo Bildung herrscht, nicht aber dort, wo man ein Volk 
versimpelt. Ein Vater, dem das Wohl seiner Kinder 
anliegt, wird das Opfer eines Schuljahres mehr gern 
bringen und für solche, die es nicht wollen, hat man 
das Gesetz. Wenn ein wenig bemittelter Vater seinen 
Sohn als Geistlichen studiren läßt, so wird ihm die Zeit 
auch lange, bis ier von den Kosten erlöst wird; und 
dennoch unterzieht er sich allen Beschwerden, in der Er 
wartung, daß er seinem Sohne eine bessere Eristenz schafft. 
Im übrigen wird das' Protokoll ohne Weiteres ge 
nehmigt. 
Hierauf werden die Einlaufe, zwei Schreiben der f. 
Negierung, zur Kenntniß der Mitglieder gebracht. Zu 
einer höchst dringenden, nachhaltigen Reparatur des 
landschaftlichen Dammes bei Bendern, welcher infolge 
der gemeinsamen Entwässerung nöthig wurde, fordert die 
Regierung die Genehmigung einer Ausgabspost von fl. 
80 72 kr. für 1865; sodann sind zu Reparaturen im 
Zollhause Schaan fl. 54 — gefordert (zur Verscha 
lung des Daches und zur Erstellung einer gemauerten 
Senkgrube). 
Der Präsident hebt hervor, daß diese Arbeiten noch 
im heurigen Herbst ausgeführt werden sollen und stellt 
den Antrag, dieselben ohne Verzug in Berathung zu 
nehmen. 
Die Versammlung genehmigt diesen Antrag und ver 
willigt die geforderten Summen einstimmig. 
Kirchthaler wünscht nur in Bezug auf die Damm 
baute, daß dieselbe im Akkordweg, nicht im Taglohn aus 
geführt werden möge, weil man jedenfalls billiger dazu 
komme. 
Reg.-Komm, erwiedert, daß die Art der Ausführung 
noch nicht entschieden, daß die Ausführung übrigens 
Sache der Regierung fei. Sie werde jedenfalls den Vor 
theil der Landeekasse im Auge behalten. 
Nun beginnt die Berathung der Waldordnung. 
Ueber die Bedeutung der Forstwirthschaft sollte heut 
zutage kein Zweifel mehr obwalten, denn die Folgen 
einer Raubwitthschaft in den Waldungen treten in er 
schreckender Weise an unser Geschlecht heran. „Die 
zweckwidrige Behandlung der Wälder kann, wie der 
Kommissionsbericht weiter ausführt, die Bevölkerung ei 
nes ganzen Landstrichs in große durch Menschenalter 
andauernde Holznoth versetzen. Es ist Pflicht der leben 
den Generation, die Nachkommenschaft vor einer solchen 
Kalamität sicher zu stellen. Für unser Land gilt es auch, 
durch Schutz der Wälder dem Umsichgreifen der Rüfen 
und Bergrutsche entgegen zu arbeiten. In den letzten 
10 Jahren ist bei uns viel in der Pflege der Wälder 
geschehen; Die Aufforstungen werden von den Gemein 
den eifrig betrieben. Um dem Fortschritt auf diesem 
Gebiete neue und nachhaltige Anregung zu geben, wurde 
die vorliegende Waldordnung entworfen. 
In der Sitzung entspann sich nun eine lang andau 
ernde Debatte über die Stellung der Privatwaldungen. 
Das öffentliche Wohl und das Eigenthumsrecht kommen 
hier in Zwiespalt mit einander. Im Interesse des All 
gemeinen ist es erwünscht, daß auch die Privatwaldun 
gen erhalten werden. Daseist aber nur möglich, wenn 
es dem Eigenthümer nicht unter allen Umständen frei 
steht seinen Wald auszurotten oder beliebig abzutreiben; 
wenn auch der Private zu einer vernünftigen Pflege 
seiner Wälder gesetzlich angehalten wird. Allein eine solche 
Beschränkung verträgt sich nicht mit dem Eigenthumsrecht. 
Der Regierungsentwurf hatte den Privaten die Ver-
	        

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