Regierungskommissärs zu Protokoll gebracht wird, so
bin ich befriedigt.
Es wird nun vom Präsidenten die Frage aufgewor
fen, ob man das Gesetz einer II. Lesung unterziehen
wolle. Da niemand auf eine II. Lesung anträgt, so
schreitet man zur Endabstimmung.
Alle Stimmen: Ja.
Die Mitglieder: Psr. Gmelch, Erni und Büchl stel
len nun folgenden Antrag: „Die Unterzeichneten stellen
an das h. Landtagspräsidium das Gesuch, für
sie bei dem h. Landtage Urlaub für heute Nachmittag
zu erwirken, damit sie zu der vom Landesvikariate an
gesetzten Priesterkonferenz gehen können.
A. Gmelch, Pfarrer.
Erni.
Büchl."
Erni sagt zur Begründung, daß die fragliche Kon
ferenz schon vor 3 Wochen angesetzt worden sei, wo
man nicht voraussehen konnte, daß auf den 3. Juli-
eine Landtagssitzung festgesetzt werde. Es sei sehr wün
schenswert!^, daß man sie von der Nachmittagssitzung
dispensire, weil die heutige Konferenz eine außerordent
liche sei, wobei wichtige Traktanden verhandelt werden.
Präs.: Ich werde das/Gesuch zur Abstimmung brin
gen, kann aber nicht umhin vorher meine Meinung ab
zugeben. Hätte ich gewußt, daß auf heute eine Prie
sterkonferenz angeordnet wäre, so hätte ich die Sitzung
des Landtages auf einen andern Tag verlegt. Ich halte
die Verhandlungen dieser hohen Versammlung wenigstens
für so wichtig wie andere und trage daher auf Abwei
sung des Gesuches an.
Das Gesuch 'wurde verlesen, und, da sich für das
selbe nur 2 Mitglieder erhoben haben, abgelehnt.
Die Sitzung wurde um 12^ Uhr bis 2^ Uhr
vertagt.
Nachmittag:
Es kommt das Gewerbsgesetz in Berathung.
Die §§. 1—24 werden ohne Debatte einstimmig
angenommen.
§. 25. Jeder Gewerbtreibende hat das Recht alle
zur vollkommenen Herstellung seiner Erzeugnisse nöthigen
Arbeiten zu vereinigen-und die hiezu nöthigen Hilfsar
beiter auch anderer Gewerbe zu halten.
Präs.: Dieser §. läßt aus eine Beschränkung, der
Gewerbsrechte schließen, welche nicht in unserer Absicht
liegt. Es ist jedenfalls nur aufgenommen, unz für die
Besteuerung der Gewerbe einen Anhaltspunkt zu geben,
keineswegs um den Betrieb verschiedenartiger Gewerbe
unmöglich zu machen. Der §. 1 würde einer solchen
Auslegung entgegenstehen.
Reg.-Ko mm.: Diese Bestimmung hat keine beschrän
kende Absicht, sie dient nur zur Behandlung der Gewerbsteuer.
Es wird dadurch im Gegentheil zum Vortheile der Ge-
werbtreibenden eine möglichste Ausdehnung des einzelnen
Gelverbsrechtes bewirkt, damit der Gewerbtreibende weiß,
ivie.weit seine Befugniß reicht, damit er nicht um neue
Befugniß ansucht, wo er dieselbe schon in der ursprüng
lichen Bewilligung hat. Er kann aber nebstdem jedes
beliebige Gewerbe und soviele Gewerbe treiben, als ihm
zweckmäßig erscheint.
Präs.: In diesem Sinne hat auch die Kommission
den §. gutgeheißen und es entspricht diese Auslegung
vollkommen dem §. 1, worin ausgesprochen ist, daß der
Gewerbsbetrieb vollständig frei sei, mit Ausnahme der
im Gesetze selbst enthaltenen Beschränkungen.
Es werden nun diese und alle übrigen K§. des Ge-
werbsgesetzes einstimmig ohne Debatte angenommen.
Präs.: stellt die Frage, ob das vorliegende Gesetz
einer II Lesung unterzogen werden solle. Weit dasselbe
so tief eingreifend sei in die ökonomischen Verhältnisse
des Landes, wünsche er eine II. Lesung.
Keßler Die Bestimmungen dieses Gesetzes sittd
ohne besondere Debatte durchwegs einstimmig angenom
men worden. Es liegt darin der Beweis, daß dasselbe
den Ansichten des Landtags vollständig entspricht, und
es ist zu erwarten, daß auch eine II Lesung keine Aen
derung herbeiführen wird. Ich beantrage Endabstimmung.
Dieser Antrag wird mit 10—5 St. genehmigt.
Endabstimmung über die Gewerbordnung:
Alle Stimmen: Ja.
Ebenso ist das Resultat der Beschlußfassung über das
Einführungsgesetz zum Gewerbsgesetz.
Sofort kommt das Einführungsgesetz zum allgemeinen
deutschen Handelsgesetzbuch in Berathung. Dasselbe
wird nach Streichung eines Satzes des 8. 4 in allen
§§. einstimmig und bei der Endabstimmung durch ein
helliges „Ja" angenommen.
Zu Mitgliedern des Ausschusses für das Steuer-
gesetz werden erwählt:
Schädler mit 13, Keßler 12, Marrer 12, Kirchthäler
und Wanger je mit 9 Stimmen.
Dieser Kommission wird auch die Berichterstattung
über die Fondsrechnungen zugewiesen.
Sodann Schluß der heutigen Sitzung.
Bemerkungen
Zll dem in Nr. t ö der Landeszeitung enthaltenen Artikel
unter der Ueberschrift: Triesnerberg, den 10. Junn
Am 2tenZuchtstierbeschautage, ddt. 10. Dezember 1864;
an welchem die von dem Lande ausgesetzten Prämien
zuerkannt worden sind, und bis zu welchem Tage sämmt
liche Gemeinden des Fürstenthums alljährlich mit der er
forderlichen Anzahl entsprechend qualifizirteN Zuchtstieren
für die künftige Sprungzeit versehen, und die Verträge
mit den Uebernehmern bezüglich Haltung dieser Thiere
angestoßen sein sollten, sind von Triestterberger Thier
züchtern zirka 8 Stuck, jedoch lauter ungezogene Farrett
vorgeführt worden.
Von den Vorgeführten hat sich.ein dem Altrichter
Andreas Beck gehöriges Stück durch angemessene Größe-
beliebte Farbe und guten Knochenbau dergestalt ausge
zeichnet, daß demselben ein Preis I. Klasse zuerkannt
werden mußte. ^
Nebst diesem wurden noch die von Joh. Buhlet, Leh
rer; Joh. Baptist Bek; Joh. Bek bei Nr. 35 und Jos.
Schädkr bei N. 21 vorgeführten Stiere zur Zuchtver-
edlunq als zulässig erkannt.
Wie schon eingangs erwähnt, ist es in der Verpflich
tung der Gemeinden gelegen, alljährlich bis zum 2. Be-