Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1865)

Regierungskommissärs zu Protokoll gebracht wird, so 
bin ich befriedigt. 
Es wird nun vom Präsidenten die Frage aufgewor 
fen, ob man das Gesetz einer II. Lesung unterziehen 
wolle. Da niemand auf eine II. Lesung anträgt, so 
schreitet man zur Endabstimmung. 
Alle Stimmen: Ja. 
Die Mitglieder: Psr. Gmelch, Erni und Büchl stel 
len nun folgenden Antrag: „Die Unterzeichneten stellen 
an das h. Landtagspräsidium das Gesuch, für 
sie bei dem h. Landtage Urlaub für heute Nachmittag 
zu erwirken, damit sie zu der vom Landesvikariate an 
gesetzten Priesterkonferenz gehen können. 
A. Gmelch, Pfarrer. 
Erni. 
Büchl." 
Erni sagt zur Begründung, daß die fragliche Kon 
ferenz schon vor 3 Wochen angesetzt worden sei, wo 
man nicht voraussehen konnte, daß auf den 3. Juli- 
eine Landtagssitzung festgesetzt werde. Es sei sehr wün 
schenswert!^, daß man sie von der Nachmittagssitzung 
dispensire, weil die heutige Konferenz eine außerordent 
liche sei, wobei wichtige Traktanden verhandelt werden. 
Präs.: Ich werde das/Gesuch zur Abstimmung brin 
gen, kann aber nicht umhin vorher meine Meinung ab 
zugeben. Hätte ich gewußt, daß auf heute eine Prie 
sterkonferenz angeordnet wäre, so hätte ich die Sitzung 
des Landtages auf einen andern Tag verlegt. Ich halte 
die Verhandlungen dieser hohen Versammlung wenigstens 
für so wichtig wie andere und trage daher auf Abwei 
sung des Gesuches an. 
Das Gesuch 'wurde verlesen, und, da sich für das 
selbe nur 2 Mitglieder erhoben haben, abgelehnt. 
Die Sitzung wurde um 12^ Uhr bis 2^ Uhr 
vertagt. 
Nachmittag: 
Es kommt das Gewerbsgesetz in Berathung. 
Die §§. 1—24 werden ohne Debatte einstimmig 
angenommen. 
§. 25. Jeder Gewerbtreibende hat das Recht alle 
zur vollkommenen Herstellung seiner Erzeugnisse nöthigen 
Arbeiten zu vereinigen-und die hiezu nöthigen Hilfsar 
beiter auch anderer Gewerbe zu halten. 
Präs.: Dieser §. läßt aus eine Beschränkung, der 
Gewerbsrechte schließen, welche nicht in unserer Absicht 
liegt. Es ist jedenfalls nur aufgenommen, unz für die 
Besteuerung der Gewerbe einen Anhaltspunkt zu geben, 
keineswegs um den Betrieb verschiedenartiger Gewerbe 
unmöglich zu machen. Der §. 1 würde einer solchen 
Auslegung entgegenstehen. 
Reg.-Ko mm.: Diese Bestimmung hat keine beschrän 
kende Absicht, sie dient nur zur Behandlung der Gewerbsteuer. 
Es wird dadurch im Gegentheil zum Vortheile der Ge- 
werbtreibenden eine möglichste Ausdehnung des einzelnen 
Gelverbsrechtes bewirkt, damit der Gewerbtreibende weiß, 
ivie.weit seine Befugniß reicht, damit er nicht um neue 
Befugniß ansucht, wo er dieselbe schon in der ursprüng 
lichen Bewilligung hat. Er kann aber nebstdem jedes 
beliebige Gewerbe und soviele Gewerbe treiben, als ihm 
zweckmäßig erscheint. 
Präs.: In diesem Sinne hat auch die Kommission 
den §. gutgeheißen und es entspricht diese Auslegung 
vollkommen dem §. 1, worin ausgesprochen ist, daß der 
Gewerbsbetrieb vollständig frei sei, mit Ausnahme der 
im Gesetze selbst enthaltenen Beschränkungen. 
Es werden nun diese und alle übrigen K§. des Ge- 
werbsgesetzes einstimmig ohne Debatte angenommen. 
Präs.: stellt die Frage, ob das vorliegende Gesetz 
einer II Lesung unterzogen werden solle. Weit dasselbe 
so tief eingreifend sei in die ökonomischen Verhältnisse 
des Landes, wünsche er eine II. Lesung. 
Keßler Die Bestimmungen dieses Gesetzes sittd 
ohne besondere Debatte durchwegs einstimmig angenom 
men worden. Es liegt darin der Beweis, daß dasselbe 
den Ansichten des Landtags vollständig entspricht, und 
es ist zu erwarten, daß auch eine II Lesung keine Aen 
derung herbeiführen wird. Ich beantrage Endabstimmung. 
Dieser Antrag wird mit 10—5 St. genehmigt. 
Endabstimmung über die Gewerbordnung: 
Alle Stimmen: Ja. 
Ebenso ist das Resultat der Beschlußfassung über das 
Einführungsgesetz zum Gewerbsgesetz. 
Sofort kommt das Einführungsgesetz zum allgemeinen 
deutschen Handelsgesetzbuch in Berathung. Dasselbe 
wird nach Streichung eines Satzes des 8. 4 in allen 
§§. einstimmig und bei der Endabstimmung durch ein 
helliges „Ja" angenommen. 
Zu Mitgliedern des Ausschusses für das Steuer- 
gesetz werden erwählt: 
Schädler mit 13, Keßler 12, Marrer 12, Kirchthäler 
und Wanger je mit 9 Stimmen. 
Dieser Kommission wird auch die Berichterstattung 
über die Fondsrechnungen zugewiesen. 
Sodann Schluß der heutigen Sitzung. 
Bemerkungen 
Zll dem in Nr. t ö der Landeszeitung enthaltenen Artikel 
unter der Ueberschrift: Triesnerberg, den 10. Junn 
Am 2tenZuchtstierbeschautage, ddt. 10. Dezember 1864; 
an welchem die von dem Lande ausgesetzten Prämien 
zuerkannt worden sind, und bis zu welchem Tage sämmt 
liche Gemeinden des Fürstenthums alljährlich mit der er 
forderlichen Anzahl entsprechend qualifizirteN Zuchtstieren 
für die künftige Sprungzeit versehen, und die Verträge 
mit den Uebernehmern bezüglich Haltung dieser Thiere 
angestoßen sein sollten, sind von Triestterberger Thier 
züchtern zirka 8 Stuck, jedoch lauter ungezogene Farrett 
vorgeführt worden. 
Von den Vorgeführten hat sich.ein dem Altrichter 
Andreas Beck gehöriges Stück durch angemessene Größe- 
beliebte Farbe und guten Knochenbau dergestalt ausge 
zeichnet, daß demselben ein Preis I. Klasse zuerkannt 
werden mußte. ^ 
Nebst diesem wurden noch die von Joh. Buhlet, Leh 
rer; Joh. Baptist Bek; Joh. Bek bei Nr. 35 und Jos. 
Schädkr bei N. 21 vorgeführten Stiere zur Zuchtver- 
edlunq als zulässig erkannt. 
Wie schon eingangs erwähnt, ist es in der Verpflich 
tung der Gemeinden gelegen, alljährlich bis zum 2. Be-
	        

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