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Zur Äergkeichuttg hebM tbit attö letzterm Folgendes
hervor:
„Wer an Jemanden eine Forderung hatte, gleichviel
von welchem Betrage, der wandte sich an den Landwei-
bel und zahlte ihm die Gebühr. Der Landweibel gebot
dem Schuldner die Bezahlung innerhalb 14 Tagen. Er
folgte sie nicht, so nahm der Weibel ein Pfand. Wurde
dies innerhalb Tagen nicht gelöst, so wurde es von
. dem Weibel zum Verkauf ausgekündet. War die Schuld
unter 10 Pfund, so blieb dasselbe noch 6 Tage. Wurde
das Pfand in dieser Zeit nicht gelöst, so wurde es ge
schätzt und blieb noch 8 Tage stehen. Erfolgte jetzt die
Bezahlung der Schuld und die Einlösung des Pfandes
noch nicht, nahm ^der Gläubiger dasselbe zu Handen.
Bei der Pfändung wurde folgende Stufenfolge beobach
tet: Die Fahrniß im Haus nahm man zuerst, als:
Schiff und Geschirr, Betten, Korn, Salz, Schmalz,
Wein; langte dies nicht, so gings in den Stall und
man pfändete das Vieh; langte auch das nicht, so nahm
man was im Stall war: Heu, Stroh u. f. w.; langte
auch dies nicht, so gings an die besten liegenden Gründe.
Um aber an diese zu kommen, reichte die Befugniß des
Weibels nicht mehr aus. Der Gläubiger mußte sich an
das Gericht wenden und von demselben Brief und Sie
gel zur Pfändung erlangen. Hierauf wurde der Schuld
ner durch den Weibel an dem Gute geboten ; er hatte
aber noch 4 Wochen Zeit zur Richtigmachung der Schuld
und Einlösung des Pfandes. Ließ >der Schuldner aber
diesen Termin verstreichen, so kam der Gläubiger in den
Besitz des Gutes, als eines verfallenen Pfandes und er
konnte es nach Gefallen veräußern, bis er für seine
Schuld, Schaden und Gerichtskosten bezahlt war. Hatte
sich aber dabei ein Ueberschuß über alle Kosten hinaus
erfunden, so wurde derselbe dem Schuldner zugestellt."
Demnach zeigt sich auch im Verlaufe unserer einschlä
gigen Gesetzgebung, daß man nach einer Jrtfahrt auf
die alte naturwüchsige Institution zurück kommt.
Triesner Straßenbau.
Gegen die Bemerkungen über die besondere Straßen
baumethode der Triesner Gemeindevorstehung tritt diese
mit einer Abwehr auf, welche wir pflichtschuldigst zur
allgemeinen Kenntniß bringen. Es werden darin die
Gründe dieser Baumethode aufs Klarste auseinanderge
stellt und die Zweifel an der nöthigen Einsicht der Bau
führer so vollständig beseitigt, daß man staunen muß,
wie gewissenhast das Gemeindsinteresie in dieser Frage
behütet werde.
Die Gemeindevorstehung schreibt: „Triefen. Unter den
Allerhand Neuigkeiten der liechtensteiner Zeitung
Nr. 14 kommt nach einem, ob competenten oder nicht
competenten, Urtheile der neuangelegten Straße nach dem
Triesnerberge eine Jeremiade über den mit derselben von
Triesen aus in Verbindung gebrachten Fahrweg vor.
Herr Einsender bedauert, daß die Gemeinde Triesen nicht
so viel Einsicht hatte, den in Frage stehenden Fahrweg
durch einen sachverständigen Mann Planiren zu lassen !
Doch, diese Einsicht hätte die Gemeinde schon gehabt,
wenn es sich um eine ganz neu anzulegende Straße,
und nicht blos um eine Verbesserung des altett Fahr
weges gehandelt hätte. Es wird zwar zugegeben, daß
dieser mit viel weniger Steigung, weit schöner, eleganter
und kostbilliger mit Geld und Arbeit hätte erstellt wer
den können, wenn einerseits diese Mittel unbedingt zur
Verfügung gestanden, und andererseits ein dringendes
Bedürfniß es erheischt hätten. Aber, wo weis't Herr
Einsender der Gemeinde Triesen die Cassa an, aus wel
cher sie die nothwendigen Gelder zu diesem Zwecke schö
pfen könnte, Um die vielen Weingärten, Wiesen und
Obstbäume, die bei einem regelrechten Plane zu erpro-
priiren kämen, zu bestreikn? Dann wäre es jauch in
teressant zu erfahren, welche Vortheile eine mit der
Triesnerberger Straße, in dieselbe von Triesen aus ein
mündende, technisch planirte, kostbillig angelegte Straße
darböte? Außer Triesen benützt diesen Fahrweg keine
andere Gemeinde, und diese- braucht ihn höchstens nur
8—10 Tage im Jahre zur Einfuhr des magern HeueS,
denn bei dem Mangel an Dünger ist an eine weitere
Kultivirung, an Umwandlung in Ackerland der Maschil-
ser Büchel nicht zu denken. Wozu also eine LuruS-
straße, die weder materielle noch landwirthschaftkiche Vor
theile gewährt? Der jetzige Fahrweg, wenn er einmal
fertig ist, wird vollkommen dem Zwecke entsprechen, wo
zu er dienen soll, und das wird genügen, wenn Herr
Einsender auch von der ökonomischen Ansicht ausgeht,
daß dabei Geld, Zeit und Arbeit schlecht verwendet sei.
Auch lag es nie in der Absicht Triesens, eine der Tries
nerberger Straße gleiche Straße zu erbauen, um sich mit
ihr messen zu wollen, weil Triesen, wie gesagt, eine
solche an dieser Stelle nicht bedarf, sondern es als ge
nügend erachtete, eine bloße Verbesserung des alten Fahr
weges vorzunehmen, was jeder Einsichtsvolle als genü
gend zugeben wird und muß, wenn er sich genau mit
den Verhältnissen und Bedürfnissen vertraut macht oder
gemacht hat. Triesen benöthigt nicht mehr wie die Ge
meinde Triesnerberg eine Verbindungsstraße mit den
übrigen Gemeinden des Fürstenthumes, Triesen liegt ja
bekanntlich an der Landstraße, und mit dem Triesner-
berge ist der Verkehr nicht so beträchtlich, daß eS sich
rentiren würde, eine kunstgerechte Musterstraße zu bauen.
Herr Einsender wünschte auch zu erfahren, „wer die
„famose Jngenieurarbeit bei dem fraglichen Fahrwege
„(denn anders soll er nicht heißen) gemacht habe, und
„was dahinter stecke, daß man es nicht auf die rechte
„Weise angegriffen habe?" Man hat eben, um unnö
thige Gelvauslagen zu ersparen, was beilafig schon be
merkt wurde, und in Anbetracht det Zweckdienlichkeit die
alte Richtung mit einigen Abtragungen und Ausfüllun
gen der Vertiefungen und theilweiser Abkürzung der Li
nien beibehalten, und zwar im Einverständnisse der Ge-
meindedürger, die man doch nicht mit dem Titel eines
Magnatenthums beehren kann noch darf, zumal die
Triesner ein anerkannt gefügiges Völklein sind.
Schließlich wird bemerkt, daß der Ausdruck jammer
schade, der über unsere Gemeinde wegen der, wie es
heißt, so schlecht planirten Straße benutzt wurde, passen
der wäre auf denjenigen anzubringen, der in der Be
rechnungskunst, wie er sich selbst zu Tage gibt, nicht
einmal so viel zu bestimmen vermag, daß eine Straße,