Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1865)

Liechtensteiner Kandeszeitung. 
Dritter ^alirKÄNK. 
Vaduz, Samstag 
Rro. S N. 

23. Dezember 1865. 
Dieses Blatt erscheint in der Regel monatlich 3mal und kostet ganzjährig Ist. 50 kr. Einrückungsgebühr für die gespal 
tene Zeile 4 Nkr Man bestellt die Zeitung in Vaduz bei der Redaktion — in Feldkirch bei der löbl. Wagner'schen Buch 
handlung oder bei der k. k. Post. Die Redaktion besorgt auch Bestellungen auf das liechtenst. Landesgesetzblatt. 
Schuldentilgung durch Annuitäten — Boden 
kreditgesellschaften — Pfandbriefe — Ver 
käufliche Schuldbriefe. 
Wir haben die Miseren geldbedürftiger Bauersleute 
geschildert, wie sie noch heute bestehen. Es ist noch 
nicht lange her, daß man sich bemüht, diesen Mißstän 
den einigermaßen abzuhelfen; und was man zur Abhilfe 
Neues ersonnen und ins Leben gerufen hat, ist bislang 
mehr zum Vortheile der großen, als der Kleinen Guts 
besitzer ausgefallen. Dennoch müssen diese Bemühungen 
anerkannt werden: es wird der Tag kommen, wo sich 
auch dem Kleinen die rettende Hand darbietet; was 
dem Großen Nutzen brachte, soll auch dem Kleinen zum 
Segen gereichen. 
Man ist nun in der Einrichtung neuer Creditinstitute 
allerdings noch nicht da angelangt, wo sich dem Bauer 
ein persönlicher Credit eröffnet, wie dem Geschäftsman 
ne. Allein es gibt jetzt Anstalten, welche dem Gutsbe- 
sitzer gegen doppelte Versicherung ein Capital auf eine 
festgesetzte Zeit in der Art leihen, daß er durch jährliche 
Abschlagszahlungen am Capital dasselbe bis zum Ab 
lauf der festgesetzten Zeit tilgen kann. Der Schuldner 
zahlt durch 20, 30 Jahre alljährlich 7, L oder mehr 
Prozent als Zins und als Abschlag am Capital, und 
indem er so das Capital verzinst, zahlt er es zurück. 
Dadurch ist der Schuldner zu beständiger Sparsamkeit 
gezwungen, denn die Termine müssen streng eingehalten 
werden; aber er hat auch keine unerwartete Kündigung 
zu furchten und ist im Stande, auch seine kleinsten Er 
sparnisse zur Schuldentilgung zu verwenden. Eine sol 
che Rückzahlungsrate mit inbegriffenem Zins heißt An 
nuität; Banken, welche !sich mit solchen Darlehen be 
fassen, heißen Bodenkreditgefellschaften oder 
LanPies äe ereäit koneier. 
Die Bodenkreditbank bedarf großer Geldmittel, um 
den zahlreichen Anforderungen zu entsprechen. 10 und 
20 Millionen sind ein Tropfen ins Meer, wenn mal. 
die ungeheuren Summen bedenkt, welche in einem Lande 
alljährlich auf Hypothek geliehen werden. Zur Anschaf 
fung der nöthigen Geldmittel hat diese Bank ein eigen 
thümliches Werkzeug, es sind die Pfandbriefe. Die 
Bank schreibt Schuldscheine, worin sie bekennt, daß sie 
denjenigen, welche diese Schuldscheine besitzen (welche sie 
kaufen werden) bestimmte Summen schulde. Sie kann 
so vwle Schuldbriefe ausstellen, als der Betrag der 
Hypothekenbriefe, welche sie in ihren Cassen liegen hat. 
Nachdem die Bank Pfandbriefe ausgestellt hat, wendet 
sie sich an Capitalien' und trägt ihnen die Pfandbriefe 
zum Kauf an. Diese Pfandbriefe werden gerne gekauft, 
denn sie bieten eine völlige Sicherheit, so gut als Ver 
sicherungen im Grundbuche. Nicht die Bank ist der 
eigentliche Schuldner, sondern die Schuldner der 
Bank und ihre Güter sind die eigentliche Sicherheit. 
Außerdem bieten sie noch besondere Vortheile, indem der 
Capitalist den Zins am Verfallstage pünktlich erhält, 
und indem die Bank alle Hastung und alle Mühen u. 
Kosten für den Eintrieb der Zinsen und Capitalien 
übernimmt. ^ 
In Oestreich wurde neuestens auch eine solche Bank, 
begründet. Allein ihre Geldmittel reichen nicht aus, 
um auch kleineren Leuten zu dienen. Hoffen wir, daß 
mit der Zeit weitere Kreise von diesen Anstalten bedient 
werden. Indeß, bis dies geschieht, ist es Pflicht des 
Staates, jede mögliche Erleichterung und Entlastung 
der Schuldenversicherungen herbeizuführen, durch Hin 
wegräumen aller bedrückenden Taren und Cessionsge- 
bühren. Auch das sollte in Erwägung gezogen wer> 
den, ob man nicht die gewöhnlichen Schuldbriefe be 
weglich machen könnte, so daß sie ohne Cessionsgebüh- 
ren von einer Hand in die andere gehen, daß sie mit 
andern Worten indossirt werden können, wie ein Wech 
sel oder eine Anweisung. Dadurch wäre dem Schuld 
ner manche Aufkündigung erspart, der Gläubiger dage 
gen wäre jeden Augenblick im Stande, sein Capital ein 
zuziehen. Braucht er Geld, so bietet er seine Obliga 
tion zum Kaufe an und überträgt seine Rechte an den 
Käufer. An Käufern wird es so lange nicht fehlen, 
als es nicht an vorräthigen Capitalien fehlt, deren Ei 
genthümer zudem das nöthige Vertrauen in die Person 
des Schuldners setzen. Es ist nicht abzusehen, welche 
möglichen Nachtheile einer solchen gesetzlich zu ordnen 
den Maßregel entgegen stehen sollten! 
Rundschau. 
König Leopold von Belgien ist am 10. Dezbr. 
gestorben. Dieser weise, lebenokluge und freisinnige, 
wahrhaft constitutionelle Fürst war ein Coburger Prinz. 
Sein Rath wurde von allen europäischen Regenten ge 
schätzt und manches Schlimme wurde durch seinen Ein 
fluß zum Guten gewendet. ' > "
	        

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