Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1865)

Liechtensteiner Landeszeitung 
Dritter 
Vaduz, Samstag 
Rro. S7. 
28. Oktober 1865. 
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Landtagsverhandlungen. 
Vierter Landtag, 8. Sitzung (Schluß-) Vaduz am 9. 
Oktober 1865. 
(Fortsetzung.) 
Tagesordnung: 
Staatsvoranschlag pro 186k, 
Landtagsrechnung, 
Wahl des Landesausschusses, 
Austritt von 6 wählbaren Mitgliedern. 
Die Finanzkommission hatte, wie ihr Bericht sagt, in 
ihren Verhandlungen den Landtagsbeschluß vom 13. Au 
gust 1864 über den Bau eines neuen Ständehauses 
sammt Landrichterswohnung wieder in Berathung gezo 
gen. „Nach allseitiger Erwägung gelangte sie zu der 
Ansicht, daß, wenn auch der Bau eines Ständehauses 
noch auf einige Zeit verschoben werden könnte, die Her 
stellung einer Landrichterswohnung wegen Mangels ge 
eigneter Miethwohnungen unverschiebbar sei. Die Lan 
deskasse sei gegenwärtig in der Lage die 1865er Ueber 
schüsse, welche an fl. 3000 betragen mögen, zu gedach 
tem ^Zwecke zu verwenden. Einmal müsse man doch 
bauen, da man auch bezüglich des Landtagsfaales in 
Verlegenheit kommen könnte, sei die Ausführung des 
dem 1864er Landtag vorgelegten Bauprojekts gerecht 
fertigt. 
Der Kostenvoranschlag für den Ständesaal, Landge 
richtskanzleien, Gefängnißlokalen, dann Landrichterswoh 
nung beläuft sich auf fl. 6700. Diese . Bausumme soll 
durch die Kassaüberschüsse und durch ein Darlehen ge 
deckt werden, welches in einer angemessenen Anzahl Jahre 
zu tilgen wäre, ohne daß das Land durch eine Auflagen 
erhöhung in Anspruch genommen würde. 
Die Kommission stellt den Antrag, der Landtag wolle 
beschließen: 
1. Es sei der Plan zu dem Bau eines Ständehauses 
mit Landgerichtskanzleien, Landrichterswohnung und Ge 
fängnißlokalen in dem Kostenvoranschlage vön fl. 6700 
unter der Voraussetzung zu genehmigen, daß Se. Durch 
laucht der Landesfürst den Bauplatz, wo das Nebenge 
bäude der früheren Adlertafern hier steht, dem Lande ab 
trete. 
2. Die Baukosten seien aus den 1865er Landeskassen 
überschüssen und durch ein von der f. Äegierung aufzu 
nehmendes Darleben zu bestreiten. 
Der Präsident eröffnet Nachmittag 2 Uhr bei Anfang 
der Sitzung die Debatte über diese Anträge. 
Gmelch: Ich möchte gegenüber diesen Anträgen nur 
das Bedenken aussprechen: wenn wir von dem Bedürf 
niß eines Baues für den Landtag und für eine Land 
richterswohnung sprechen, so glaube ich kommt uns noch 
ein anderes Bedürfniß in den Sinn, das ist, daß wir 
dann auch eine Wohnung für den Landesphysikus für 
nothwendig finden werden. Ich bin einmal der Ansicht, 
daß die Wohnung, welche der Landesphysikus hat, dem 
Platze, wo sie steht, eine besondere Ehre nicht macht, 
und daß sie auch der Stellung eines Landesbeamten nicht 
entspreche. Jedenfalls muß diese Wohnung wegkommen, 
wenn Vaduz mit der Zeit eine neue Kirche bekommt. 
Daher denke ich in erster Linie, wenn man den Bau 
eines Gebäudes für landfchäftliche Rechnungen beabsich 
tigt, sollte man auch für den Landesphysikus Rücksicht 
nehmen. Sie werden auf diese Ansicht vielleicht nicht ein 
gehen, meine Herren. Darin folgt für mich, daß der 
Gedanke eines Baues für jetzt noch nicht reif ist. Ich 
würde daher dafür stimmen, über die Angelegenheit zur 
Tagesordnung zu gehen. 
Präs. Schädler: In wie weit es sich um die 
Wohnung für den Landesphysikus handelt, welcher ich 
gegenwärtig bin, so muß ich dem Herrn Vorredner zu 
geben, daß die gegenwärtige Wohnung, welche ich bis 
her inne hatte, ihre Mängel hat. Aber von meiner 
Seite sollen dem Lande keine Auslagen erwachsen Ich 
begnüge mich, wenn man diese Wohnung mir unter den 
bisherigen Bedingungen überläßt. Ich mache, wie er 
wähnt, keine Ansprüche an das Land, und möchte am 
allerwenigsten von diesem Orte aus für meine Person 
wirken. Für die Bedürfnisse in Zukunft wird der Land 
tag zu sorgen haben. Ich möchte.diese Frage nicht zur 
Erschwerung der gegenwärtigen herbeiziehen, weil ich das 
Bedürfniß der Landrichterswohnung als viel zu dringlich 
finde, um die Frage länger zu verschieben. Der gegen 
wärtige Landrichter hat die letzte passende Miethwohnung 
in Vaduz inne, wenn eine Kündigung erfolgt, so muß 
das Land um jeden Preis eine Wohnug beschaffen. 
Wenn also auch die Erstellung einer Lokalität für die 
Berathungen des Landtags noch verzögert werden könnte, 
so ist die Erstellung einer Landrichterswohnung unver 
schiebbar. 
Kirchthaler spricht für die Vereinigung aller Kanz 
leien der Regierung, des Landgerichts und der Kassen 
verwaltung in einem Gebäude, und die Verlegung der 
Landrichterswohnung in die Räumlichkeiten der gegen 
wärtigen Kanzleien:
	        

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