Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1864)

Liechtensteiner Landeszeitung. 
Zweiter ^alirKanK. 
Vaduz, Samstag 9!rv» R V» den 13. August 18L4. 
Dieses Blatt erscheint monatlich regelmäßig 2mal, nur zur Zeit der Landtagsverhandlungen öfter, und kostet für das 
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und Verordnungen, sowie die Landtagsverhandlungen erscheinen in Beilagen, wofür ganzjährig 5V Nkr. ferner zu bezahlen sind. 
Landtagsverhandlungen. 
IV. Sitzung am 2. August 1864. 
Abwesend.- Gmelch und Wolfinger mit Entschuldigung, 
Kieber und Erni ohne Entschuldigung. 
Gegenstande der Verhandlung: kl. Lesung der Flur 
polizeiordnung; I. Lesung des Gesetzes über die Oblie 
genheiten des Ortsschulrathes; Gesetz über Hausdurch 
suchung von Seile der Finanzwachorgane; Schellender- 
ger Straßenbauprojekt; Projekt zum Bau eines Stände 
hauses mit Landrichters<Wohnung; Gesuch des Lehrers 
Wanger um einen jährlichen Unterstützungsbeitrag; Ge 
such der Polizeileute Frömmelt und Dietrich um Lohner 
höhung; Staatsetat pro 1865. 
Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls III. 
Sitzung werden die Einläuft seit letzter Sitzung zur 
Kenntniß der Versammlung gebracht: 1. Schreiben der 
f. Regierung, womit dieselbe den Entwurf einer Gewer 
beordnung nebst Gewerbssteuerregulirung zurückzieht und 
den Antrag stellt, der Landtag wolle für die voraussicht 
liche allgemeine Steuerreform seine Ansicht über die 
Grundzüge des neuen Steuersystems aussprechen; 2. 
Eingabe des Abgeordneten Landrichter Keßler, womit 
derselbe seinen Austritt aus dem Finanz-Ausschuß an 
zeigt und motivirt. 
Die Entschuldigungsgründe der abwesenden Mitglieder 
wurden nicht für zureichend erkannt, auch sei es wider 
die Geschäftsordnung, daß von einigen abwesenden Mit 
gliedern gar keine Anzeigen eingereicht wurden. 
Vorerst wird nun das Schreiben der f. Regierung, 
bezügl. der Steuerreform erledigt. Präsident Schäd- 
ter erörtert kurz die Nothwendigkeit einer Steuerreform, 
sowohl in Bezug auf die Grundsteuer als auch aus an 
dere Steuerobjekte. Die Grundsteuer ermangle einer rich 
tigen, gleichheitlichen Bemeßung für die verschiedenen Bo 
denstücke und Feldlagen, auch fordere es die Gerechtig 
keit, daß noch andere Dinge (Kapitalien, Einkommen, Ge 
werbe zc.) der Steuer unterworfen würden. Die Reform 
der Steuern sei auch schon längst anerkannt, aber nur 
aus Mangel an einer allgemeinen Landesvermeßung im 
mer verschoben worden. Es würde nun diese Reform in 
Angriff zu nehmen sein. Um aber beim Entwurf eines 
allgem. Steuergesetzes eine passende Grundlage zu ha 
ben, wünsche die Regierung die Ansicht des Landtags im 
Vorhinein zu erfahren. Zu diesem Zwecke soll nun eine 
Kommission aus 5 Mitgliedern erwählt werden, welche 
dem Landtag geeignete Vorschläge machen wird. 
Der f. Regierungs-Kommissär weist hin auf die 
Schwierigkeit der Lösung dieser Aufgabe, die wahrschein 
lich eine längere Zeit erfordert als dem gegenw. Land 
tag bemessen ist. Er wünscht, daß diese Aufgabe deß 
halb keiner Kommission, sondern dem Landesausschuß 
überwiesen werde. 
Als aber von verschiedenen Mitgliedern wiederholt 
ausgesprochen wird, wie sehr eine gerechte und gleichmä 
ßige Steuerumlage Noth thut, zieht der f. Regierungs 
kommissär seinen Antrag zurück und die Versammlung 
beschließt und erwählt eine Kommission zur Lösung der 
Steuerfrage, bestehend aus den Mitgliedern: Schädler, 
Keßler, Kirchthaler, Marrer, Wanger. 
Die Behandlung der Eingabe Keßlers wird ausge 
setzt, da der Präsident in dieser Sache, als eine für ihn 
persönliche, nicht Präsidiren will. 
Sodann wird die Tagesordnung aufgenommen: l. 
Zweite Lesung der Flurpolizeiordnung. 
Zu §. 7 wird neuerlich die Abänderung angenommen, 
daß die Viehweide auf unberasten Dämmen verboten sei. 
Zu §. 25, in welchem die Zäunungspflicht der Grund 
besitzer ausgesprochen ist, kommt folgender Zusatz: „Für 
neu zu errichtende Zäune haben die Grundbesitzer ein 
Recht auf Entschädigung, welche von denen zu leisten 
ist, welche die Weide benützen. Das Maß dieser Ent 
schädigung wird vom Gemeinderath und im Weiterzuge 
von der Regierung festgestellt." (6—5 Stimmen.) 
§. 27. Der Zusatz wegen des sogen. Streckrechts 
fällt wieder hinweg, so daß es in dieser Beziehung beim 
Herkommen sein Verbleiben hat. 
Zu §. 28 beantragte der Abgeordnete Kind, es möge 
eine Bestimmung ins Gesetz aufgenommen werden, ver 
möge welcher eine Regulirung der Feldwege vorgenom 
men werden müsse. Es wurde folgende Fassung vor 
geschlagen : 
„Wenn innerhalb 5 Jahren eine Regulirung der Feld 
wege nicht vorgenommen wird, so kann diese auch ohne 
Zustimmung der Grundeigenthümer von der Regierung 
durchgeführt werden." — Wird mit 5—6 Stimmen 
verworfen. 
Endabstimmung: 10Abgeordnete stimmen mit „Ja", 
— Kind mit „Nein"
	        

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