Liechtensteiner Landeszeitung.
Zweiter ^alirKanK.
Vaduz, Samstag 9!rv» R V» den 13. August 18L4.
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Landtagsverhandlungen.
IV. Sitzung am 2. August 1864.
Abwesend.- Gmelch und Wolfinger mit Entschuldigung,
Kieber und Erni ohne Entschuldigung.
Gegenstande der Verhandlung: kl. Lesung der Flur
polizeiordnung; I. Lesung des Gesetzes über die Oblie
genheiten des Ortsschulrathes; Gesetz über Hausdurch
suchung von Seile der Finanzwachorgane; Schellender-
ger Straßenbauprojekt; Projekt zum Bau eines Stände
hauses mit Landrichters<Wohnung; Gesuch des Lehrers
Wanger um einen jährlichen Unterstützungsbeitrag; Ge
such der Polizeileute Frömmelt und Dietrich um Lohner
höhung; Staatsetat pro 1865.
Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls III.
Sitzung werden die Einläuft seit letzter Sitzung zur
Kenntniß der Versammlung gebracht: 1. Schreiben der
f. Regierung, womit dieselbe den Entwurf einer Gewer
beordnung nebst Gewerbssteuerregulirung zurückzieht und
den Antrag stellt, der Landtag wolle für die voraussicht
liche allgemeine Steuerreform seine Ansicht über die
Grundzüge des neuen Steuersystems aussprechen; 2.
Eingabe des Abgeordneten Landrichter Keßler, womit
derselbe seinen Austritt aus dem Finanz-Ausschuß an
zeigt und motivirt.
Die Entschuldigungsgründe der abwesenden Mitglieder
wurden nicht für zureichend erkannt, auch sei es wider
die Geschäftsordnung, daß von einigen abwesenden Mit
gliedern gar keine Anzeigen eingereicht wurden.
Vorerst wird nun das Schreiben der f. Regierung,
bezügl. der Steuerreform erledigt. Präsident Schäd-
ter erörtert kurz die Nothwendigkeit einer Steuerreform,
sowohl in Bezug auf die Grundsteuer als auch aus an
dere Steuerobjekte. Die Grundsteuer ermangle einer rich
tigen, gleichheitlichen Bemeßung für die verschiedenen Bo
denstücke und Feldlagen, auch fordere es die Gerechtig
keit, daß noch andere Dinge (Kapitalien, Einkommen, Ge
werbe zc.) der Steuer unterworfen würden. Die Reform
der Steuern sei auch schon längst anerkannt, aber nur
aus Mangel an einer allgemeinen Landesvermeßung im
mer verschoben worden. Es würde nun diese Reform in
Angriff zu nehmen sein. Um aber beim Entwurf eines
allgem. Steuergesetzes eine passende Grundlage zu ha
ben, wünsche die Regierung die Ansicht des Landtags im
Vorhinein zu erfahren. Zu diesem Zwecke soll nun eine
Kommission aus 5 Mitgliedern erwählt werden, welche
dem Landtag geeignete Vorschläge machen wird.
Der f. Regierungs-Kommissär weist hin auf die
Schwierigkeit der Lösung dieser Aufgabe, die wahrschein
lich eine längere Zeit erfordert als dem gegenw. Land
tag bemessen ist. Er wünscht, daß diese Aufgabe deß
halb keiner Kommission, sondern dem Landesausschuß
überwiesen werde.
Als aber von verschiedenen Mitgliedern wiederholt
ausgesprochen wird, wie sehr eine gerechte und gleichmä
ßige Steuerumlage Noth thut, zieht der f. Regierungs
kommissär seinen Antrag zurück und die Versammlung
beschließt und erwählt eine Kommission zur Lösung der
Steuerfrage, bestehend aus den Mitgliedern: Schädler,
Keßler, Kirchthaler, Marrer, Wanger.
Die Behandlung der Eingabe Keßlers wird ausge
setzt, da der Präsident in dieser Sache, als eine für ihn
persönliche, nicht Präsidiren will.
Sodann wird die Tagesordnung aufgenommen: l.
Zweite Lesung der Flurpolizeiordnung.
Zu §. 7 wird neuerlich die Abänderung angenommen,
daß die Viehweide auf unberasten Dämmen verboten sei.
Zu §. 25, in welchem die Zäunungspflicht der Grund
besitzer ausgesprochen ist, kommt folgender Zusatz: „Für
neu zu errichtende Zäune haben die Grundbesitzer ein
Recht auf Entschädigung, welche von denen zu leisten
ist, welche die Weide benützen. Das Maß dieser Ent
schädigung wird vom Gemeinderath und im Weiterzuge
von der Regierung festgestellt." (6—5 Stimmen.)
§. 27. Der Zusatz wegen des sogen. Streckrechts
fällt wieder hinweg, so daß es in dieser Beziehung beim
Herkommen sein Verbleiben hat.
Zu §. 28 beantragte der Abgeordnete Kind, es möge
eine Bestimmung ins Gesetz aufgenommen werden, ver
möge welcher eine Regulirung der Feldwege vorgenom
men werden müsse. Es wurde folgende Fassung vor
geschlagen :
„Wenn innerhalb 5 Jahren eine Regulirung der Feld
wege nicht vorgenommen wird, so kann diese auch ohne
Zustimmung der Grundeigenthümer von der Regierung
durchgeführt werden." — Wird mit 5—6 Stimmen
verworfen.
Endabstimmung: 10Abgeordnete stimmen mit „Ja",
— Kind mit „Nein"