Nachmittag 2 Uhr.
73 — 81 nach II. Lesung angenommen.
Z 82. Kirchthaler wiederholt den Antrag Keßler's
aus I. Lesung und bemerkt noch, daß er namentlich
wünsche, es werde bei dieser gesetzlichen Regelung dem
Lehrer eine entscheidende Stimme im Schulrathe zuge
standen werden.
Reg.-Komm.: Wenn sich die Versammlung dieser
Ansicht des Hrn. Kirchthaler anschließe, so müsse er er
klären, daß er alsdann nicht bei Sr. Durchlaucht für die
Sanktion des Gesetzes eintreten könne.
Wanger: Er finde, daß auf alle Fälle eine Abände
rung des Schulgesetzes nöthig sei, um die Verhältnisse
des Schulrathes zu ordnen.
Es wird schließlich der Z, s-Iinea 1, nach folgender
Fassung mit 9 Stimmen angenommen:
„Die in der Landesverfassung ausgesprochene Ein
flußnahme der Gemeinde auf das Schulwesen wird
einem Schulrathe als Lokalschulbehörde überwiesen,
welchem der Ortsvorsteher und zwei aus der Mitte
der Gemeindeglieder auf die Dauer von 3 Jahren
zu erwählende Schulräthe beizuziehen sind. Die
Wirksamkeit des Schulrathes wird gesetzlich geregelt."
83 bis Ende einstimmig angenommen.
Beim Namensaufruf stimmen alle anwesenden Abge
ordneten mit „Ja" für den ganzen Gesetzentwurf, wie
er aus der dritten Lesung hervorgegangen ist.
Sodann beschließt der Landtag, es möge der Landes
ausschuß auf nächste Session Antrüge in Betreff der
Sparkasse vorbereiten.
In den Landesausschuß werden gewählt:
Marxer und Keßler;
als deren Stellvertreter:
Wanger und Kirchthaler.
Hierauf verkündet der Regierungskommissär den Schluß
des Landtags.
Der Präsident hält eine kurze Rückschau auf die Thä
tigkeit des Landtags in der abgelaufenen Periode und
schließt mit einem 3fachen „Hoch" auf Se. Durchlaucht,
in das alle Anwesenden kräftigst einstimmen.
Eine landesfürstliche Botschaft, die in demselben Augen
blicke mit der Post eintrifft, wird noch verlesen.
Sie lautet:
Heehrte Landtags-Abgeordnete?
Auch am Schlüsse der gegenwärtigen Laudtcigssession kann ich Ihnen meine Befriedigung über
Ihre Leistungen aussprechen. Die Regierungsvorlagen, welche während der abgelaufenen Sitzungs
periode den Gegenstand Ihrer Beschlüsse bildeten, waren wohl wichtig genug, um die längere Dauer
der zweiten ordentlichen Landtagssession zu rechtfertigen.
Der Wichtigkeit des Gegenstandes entsprach aber auch der Erfolg.
Ihre gründliche Erörterung und richtige Auffassung der Landesverhältuisse hat wesentlich beige
tragen, die Erneuerung des im Monat Dezember v. I. abgelaufenen Zolleinigungsvertrages in einer
uns so günstigen Weise zu Stande zu bringen. Hierdurch erscheint der wesentlichste Zweig des
Staatseinkommens wieder auf eine Reihe von Jahren gesichert und es kann die Negierung mit der
Förderung der Landes-Jnteresse» in der bisherigen segensreichen Weise fortfahren.
Die geschlossenen Berathungen der neuen Gemcindeordnung geben Zeugenschaft für Ihre Gründ
lichkeit und gewissenhafte Berücksichtigung der heimatlichen Verhältnisse.
Ihr gleiches Vorgehen bei Berathung der übrigen Regierungsvorlagen erleichtert Mir Mein Vor
haben, die Verbesserung der Gesetzgebung recht bald zu einer vollendeten Thatsache zu machen.
Mit besonderer Befriedigung ersah Ich endlich aus den jüngsten Landtagsbeschlüssen das voll
ständige Einverständniß zwischen Ihnen nnd Meiner Regierung bei der Feststellung des diesjährigen
Finanzgesetzes. -
Möchte doch die, ganz Deutschland so tief berührende Tagesfrage eine solche Lösung finden, daß
hierdurch die Nothwendigkeit der Anwendung außerordentlicher Kraftanstrengung für Uns entfiele.
Wien, den 8. März 1864.
Johann.
Stenografirt und redigirt von G. Fischer.