Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1864)

Nachmittag 2 Uhr. 
73 — 81 nach II. Lesung angenommen. 
Z 82. Kirchthaler wiederholt den Antrag Keßler's 
aus I. Lesung und bemerkt noch, daß er namentlich 
wünsche, es werde bei dieser gesetzlichen Regelung dem 
Lehrer eine entscheidende Stimme im Schulrathe zuge 
standen werden. 
Reg.-Komm.: Wenn sich die Versammlung dieser 
Ansicht des Hrn. Kirchthaler anschließe, so müsse er er 
klären, daß er alsdann nicht bei Sr. Durchlaucht für die 
Sanktion des Gesetzes eintreten könne. 
Wanger: Er finde, daß auf alle Fälle eine Abände 
rung des Schulgesetzes nöthig sei, um die Verhältnisse 
des Schulrathes zu ordnen. 
Es wird schließlich der Z, s-Iinea 1, nach folgender 
Fassung mit 9 Stimmen angenommen: 
„Die in der Landesverfassung ausgesprochene Ein 
flußnahme der Gemeinde auf das Schulwesen wird 
einem Schulrathe als Lokalschulbehörde überwiesen, 
welchem der Ortsvorsteher und zwei aus der Mitte 
der Gemeindeglieder auf die Dauer von 3 Jahren 
zu erwählende Schulräthe beizuziehen sind. Die 
Wirksamkeit des Schulrathes wird gesetzlich geregelt." 
83 bis Ende einstimmig angenommen. 
Beim Namensaufruf stimmen alle anwesenden Abge 
ordneten mit „Ja" für den ganzen Gesetzentwurf, wie 
er aus der dritten Lesung hervorgegangen ist. 
Sodann beschließt der Landtag, es möge der Landes 
ausschuß auf nächste Session Antrüge in Betreff der 
Sparkasse vorbereiten. 
In den Landesausschuß werden gewählt: 
Marxer und Keßler; 
als deren Stellvertreter: 
Wanger und Kirchthaler. 
Hierauf verkündet der Regierungskommissär den Schluß 
des Landtags. 
Der Präsident hält eine kurze Rückschau auf die Thä 
tigkeit des Landtags in der abgelaufenen Periode und 
schließt mit einem 3fachen „Hoch" auf Se. Durchlaucht, 
in das alle Anwesenden kräftigst einstimmen. 
Eine landesfürstliche Botschaft, die in demselben Augen 
blicke mit der Post eintrifft, wird noch verlesen. 
Sie lautet: 
Heehrte Landtags-Abgeordnete? 
Auch am Schlüsse der gegenwärtigen Laudtcigssession kann ich Ihnen meine Befriedigung über 
Ihre Leistungen aussprechen. Die Regierungsvorlagen, welche während der abgelaufenen Sitzungs 
periode den Gegenstand Ihrer Beschlüsse bildeten, waren wohl wichtig genug, um die längere Dauer 
der zweiten ordentlichen Landtagssession zu rechtfertigen. 
Der Wichtigkeit des Gegenstandes entsprach aber auch der Erfolg. 
Ihre gründliche Erörterung und richtige Auffassung der Landesverhältuisse hat wesentlich beige 
tragen, die Erneuerung des im Monat Dezember v. I. abgelaufenen Zolleinigungsvertrages in einer 
uns so günstigen Weise zu Stande zu bringen. Hierdurch erscheint der wesentlichste Zweig des 
Staatseinkommens wieder auf eine Reihe von Jahren gesichert und es kann die Negierung mit der 
Förderung der Landes-Jnteresse» in der bisherigen segensreichen Weise fortfahren. 
Die geschlossenen Berathungen der neuen Gemcindeordnung geben Zeugenschaft für Ihre Gründ 
lichkeit und gewissenhafte Berücksichtigung der heimatlichen Verhältnisse. 
Ihr gleiches Vorgehen bei Berathung der übrigen Regierungsvorlagen erleichtert Mir Mein Vor 
haben, die Verbesserung der Gesetzgebung recht bald zu einer vollendeten Thatsache zu machen. 
Mit besonderer Befriedigung ersah Ich endlich aus den jüngsten Landtagsbeschlüssen das voll 
ständige Einverständniß zwischen Ihnen nnd Meiner Regierung bei der Feststellung des diesjährigen 
Finanzgesetzes. - 
Möchte doch die, ganz Deutschland so tief berührende Tagesfrage eine solche Lösung finden, daß 
hierdurch die Nothwendigkeit der Anwendung außerordentlicher Kraftanstrengung für Uns entfiele. 
Wien, den 8. März 1864. 
Johann. 
Stenografirt und redigirt von G. Fischer.
	        

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