Liechtensteiner Landeszeituna.
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Vaduz, Samstag
Nro. S.
den 1k. Jänner 1864.
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Ueber den Bau einer Fahrstraße vom Flach
lande nach dem Triesnerberg und hinter den
Gulmen
In der Landtagssitzung vom 1l. Februar v. I. wurde
beschlossen, die Herstellung einer Fahrstraße vom Flach
lande aus über den Ort Triesnerberg und das jenseits
des Gulmen gelegene Alpengebiet durch Unterstützung
der Gemeinde Triesnerberg aus Landesmitteln zu ermög
lichen. Es wurde der Gemeinde Triesnerberg einstweilen
eine Summe von fl. 400 aus der Landeskasse bewilligt
und die Prüfung und Genehmigung des Bau- und Kon
kurrenzplanes dieser Straße vorbehalten.
Die f. Regierung hat nun dem Begehren des Land
tags entsprochen und einen Bau- und Kostenplan zur
Genehmigung vorgelegt. Wir entnehmen der Regierungs
vorlage Folgendes: „Mit dem Bau dieser Straße soll
zweierlei erreicht werden:
a. soll der Gemeinde Triesnerberg innerhalb ihres Ge
meindebezirkes die Benützung von Zugkräften hiedurch
möglich gemacht und ihr eine fahrbare Verbindungsstraße
mit dem Flachlande geschaffen werden;
b. sollen auch die Alpbesitzer des Fürstenthums eine
bei jeder Jahreszeit benutzbare Fahrstraße in die Alpen
jenseits des Gulmen erhalten.
Was nun die Richtung der Straße anbelangt, so hät
te dieselbe bei der sogenannten Rütigasse außerhalb Vaduz
zu beginnen, sich längs des Triesner Mayerhofes hinzu
ziehen, die Anhöhe zu den Triesner Gemeindeheurütenen
in Schlangenlinien zu ersteigen, dann beim Triesenberger
Walde in den dermaligen Alpenwcg einzumünden, und
sich an jene' Straßenstrecke anzuschließen, welche die Ge
meinde Triesenberg bereits im Verlaufe des letztverflossenen
Winters bis zur Pfarrkirche erstellt hat; von da aus habe
sie in Krümmungen die Häusergruppe im Steinort zu
erreichen, sofort mit theilweiser Benützung des Vaduzer
Alpweges, jedoch mit Umgehung der dermaligen starken
Steigung auf den Gulmen zu gelangen, von wo sie jen
seits desselben auf fürstlichem Alpengebiete bis zum Sa-
minabache fortgeführt werden soll, wornach den Alpen
gemeinden die Möglichkeit geboten ist, die Wege aus ih
ren Alpenantheilen in diese Straße einzumünden.
Diesen Straßenzug erkennt die Negierung sowohl vom
technischen als volkswirthschaftlichen Standpunkte aus
als den zweckmäßigsten an, indem jede andere einzuschla
gende Richtung einen viel größern Kosten- und Arbeits
kräfte-Aufwand erheischen und dem Zwecke auch nicht so
sehr entsprechen würde.
Dieß ergäbe sich insbesonders in dem Falle der beab
sichtigten Beibehaltung eines der gegenwärtigen 2 Alpen
wege, und zwar einerseits beim Vaduz er Alpenwege:
wegen seiner bedeutenden Steigung, wegen der nothwen
digen Uebersetzung von Rufen, und wegen seiner großen
Entfernung von der Triesnerberger Pfarrkirche als dem
Mittelpunkte der Ortschaft; anderseits beim Triesner
Alpenwege: wegen seiner steilen Lage, wegen des hohen
Werthes der zur Einlösung gelangenden Weingärten und
wegen der Abseitigkeit für die Gemeinden Schaan und
Vaduz.
Wird die vorgeschlagene Straßenrichtung als ange
messen erkannt, so ergibt sich aber dann eine natürliche
Abgränzung derselben nach 4 Abtheilungen und zwar:
1. in jene, von der Landstraße ausmündend, über den
Mayerhof bis an die bereits angefangene Straße zwi
schen Triesnerberg und Wangerberg.
2. in jene, vom Wangerberger Scheidewege bis zur
Pfarrkirche und von da bis außerhalb des Steinortes;
3. in jene vom Steinort bis auf den Gulmen und
von da bis zum Saminabache.
Die 3 ersten Abtheilungen sind ziemlich gleich lang,
und werden auch die gleichen Kosten erfordern; dagegen
beträgt die Länge der 4. Abtheilung nur ^ der erstem.
Ueber Abtheilung I. von der Rütigaße in Vaduz über
den Mayerhof bis zu der bereits begonnenen Straße am
Berg, liegt ein Plan mit Kostenvoranschlag vor. Die
Herstellungskosten sammt fl. 700 Bodenerwerbungskosten
belaufen sich auf fl. 5100, wobei vorausgesetzt ist, daß
Triesner und Triesnerberger den erforderlichen Gemeinds
boden unentgeltich abtreten werden.
Die Kosten der ganzen Straße bis zum Saminabache
würden demnach auf wenigstens fl. 17000 anlaufen.
Die Regierung hält es nun für 5echt und billig, daß
die Strecke I, vom Thal bis zum Wangerberg auf Lan
deskosten zu erstellen, die Strecke innerhalb der Triesner
berger Freiheit bis oberhalb des Steinortes hingegen aus
schließlich durch die Gemeinde Triesnerberg zu erbauen;
die Strecke bis auf den Gulmen sodann von den alpbe
sitzenden Gemeinden und Genossenschaften nach dem Ver
hältnisse ihrer Waldungen, welche sie jenseits des Gulmen
besitzen, und des Viehes, welches sie auftreiben können,
herzustellen käme, rücksichtlich der letzten Strecke aber Se.
Durchlaucht bittweise angegangen werden möge, damit