Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1864)

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öhne Rücksicht auf die Lage und die damit verbundenen ! der Subskription find Fr. 5 einzuzahlen, der Rest in glei 
Gerechtsamen, jedoch mit Abschlag des angemessenen chen, vierteljährlichen Ralen.^ ^ 
Betrages zwischen einem alten und neuen Gebäude. Bei 
einem theilweisen Schaden müssen die unversehrt geblie 
benen oder nur beschädigten Theile des versicherten Ge 
bäudes stets abgesondert geschätzt werden, und der zwi 
schen diesen beiden Schätzungen sich ergebende Unterschied 
bildet alsdann den ermittelten Schadenbetrag; 
b. bei beweglichen Gegenständen muß der Versicherte 
mit allen ihm zu Gebothe stehenden Belegen seine Anga 
ben beweisen, während es der Gesellschaft immer noch 
freigestellt bleibt, die Bestätigung derselben auch durch 
Eidschwur zu fordern. Die Abschätzung der alö vorhan 
den erwiesenen Gegenstände findet zu deren verkäuflichen 
Werthe im Augenblick des Unglücks statt. Nach ge- 
schener Schadenerhebung bleibt der Gesellschaft die Wahl 
a. die abgebrannten oder beschädigten Gebäude wieder 
herstellen zu lassen und die Ueberbleibsel davon zu ver 
wenden oder zu behalten; b. die verunglückten Fahrniß- 
gegenstände in Natur zu ersetzen und die beschädigten an 
sich zu bringen. 
Wenn sich die Gesellschaft für keinen dieser Fälle er 
klärt, so wird der ermittelte Schaden nach erfolgter Li 
quidation baar bezahlt. 
Die Bezahlung der Schäden erfolgt an die Versicher 
ten 14 Tage nach beendigter Liquidation, an jene aber, 
die wegen der Entstehung des Unglücks in gerichtlicher 
Untersuchung stehen, erst nach ihrer Freisprechung. 
Alle Streitigkeiten über die Größe der Entschädigung 
zwischen der Gesellschaft und den Versicherten werden 
durch 3 Schiedrichter geschlichtet, von welchen die Gesell 
schaft keinen und der Versicherte einen erwählen. Diese 
beiden Erwählten ernennen den Dritten, und nur im 
Falle, als sie sich darüber nicht einigen könnten ist das 
betreffende Gericht um eine diesfällige Wahl zu ersuchen. 
Das von den ernannten Schiedrichtern gefällte Urtheil 
ist unwiderruflich. 
Von den derzeit hierlands bekannten Aktienversiche 
rungsanstalten werden den Liechtensteinern als aanz solid 
empfohlen: 
/V. Die k. k. priv. ^ssieuranoni KenernÜ in Triest. 
Diese Anstalt ist im Jahre 4831 ins Leben getreten, 
besitzt einen Gewährleistungsfond von 30,000,000 fl. 
und hat seit dem Jahre 1847 auf Brandschäden in un 
ser Land bezahlt 9598 fl. 46 kr. Oe. W. 
L. Die k. k. priv. Rlunione äi 8ieurts in Triest 
Fragliche Anstalt wurde im Jahre 1838 gegründet' 
und hat unser Land erst im Jahre 1854 in ihren Wir 
kungskreis gezogen, sie besitzt ein Sicherheitsfond von 
10,000000 fl. und hat auch schon mehrere Tausend Gul 
den auf Brandschäden in unser Land vergütet. 
- Sparkassen. Der Regierungsrath von Zürich hat 
die Statuten einer Volksbank (einer Art Sparkasse) qe- 
nehmigt Ihr Fonds ist. auf eine halbe Million Fran 
ken m Aktien zu 25 Fr. festgesetzt, von denen einstwei 
len jedoch nur Fr. 200,000 einbezahlt Werden. Mit 
steht aus 9 Mitgliedern. Die Volksbank hat den Zweck, 
auf den Grundsätzen der Selbsthülfe allen dispositions- 
sähigen Einwohnern des Kantons die Kreditfähigkeit zu 
erleichtern. Es wird deßhalb mit der Bcmk auch eine 
Sparkasse verbunden, deren Kreditoren allmählig Aktko 
näre werden können. Die übrigen Geschäfte sind diesel 
ben, wie bei allen Kreditinstituten. Den Aktionären wird 
ein Zins von 4 Proz. reservirt.; vom Mehrgewinn fal 
len 10—30 Proz. in die Reserve bis diese 10 Proz. 
vom Aktienkapital erlangt hat; der Rest wird zu 85 
Proz. den Aktionären als Dividende und' 15 Proz. dem 
Verwaltungsrath zufallen. 
Auch wir haben eine Sparkasse im Lande. Dieselbe 
hat wohl schon einige Tausend Gulden in Verwaltung, 
allein es wäre gar sehr zu wünschen, daß sie mehr An 
klang in der Bevölkerung fände. Besonders möchten re 
gelmäßige, wenn auch nur ganz kleine Einzahlungen zu 
empfehlen sein, namentlich für Arbeiter und Dienstboten, 
welche dadurch an einen strengen Sinn sür Sparsamkeit 
sich gewöhnen würden. Welche Einrichtungen zu treffen 
seien, um die Aufnahme kleiner Darlehen bei der Spar 
kasse zu erleichtern, darüber sind unseres Wissens vom 
Landtage besondere Wünschen an die Regierung gegan 
gen, welche sicherlich nicht unberücksichtigt bleiben werden. 
Wo chen markt in Altstätten, den 17. Dezember. 
Butter galt 95 Rp. bis 1 Fr. 5 Rp. das Pfd. Erd 
äpfel 3 Fr. 40 Rp. bis 3 Fr. der Ztr. Aepfel 6 Fr. 
Nüsse 2 Fr. 50 bis 2 Fr. 80 Rp. das Viertel. Dürre 
Aepfelschnitze 35 Rp. das Pfund. Schweine- und Vieh 
markt öde und leer. 
(Pferdekrankheit.) In einer Gegend Ungarns 
sind in wenigen Wochen gegen 800 Pferde einer eigen 
thümlichen Krankheit erlegen. Als man sie öffnete fand 
man in ihren Eingeweiden vom Schlund bis zum Aus 
gang des Mastdarmes eine ungeheuere Menge kleiner 
rother Würmer. 
(Eine preußische Erfindung!) In Berlin 
hat kürzlich ein Herr Schweder Proben eines künstlichen 
Weines ausgestellt, zu dessen Bereitung die Herstellungs 
kosten nicht mehr als 1 Sgr. per Maß austragen. So 
billig leistet's heute nicht mehr die Natur selbst! 
Ein Sachse, gefragt, ob wir heute Mondschein hät 
ten, antwortete: „Hören Sie, das kann ich Sie nicht 
sagen, ich bin hier unbekannt." 
^ Silberkurs. 
Samstag, den 19. Dezember N8.25 
Mittwoch, den 30. Dez. . 117.80 
Herausgegeben von G. Fischer. 
Verantwortlicher Redaktor: vr. Schädler. 
Die nächste Ztr. erscheint Samstag den 16. Jänner« 
? Nächste.Woche Gesetzblatt. 
Druck von Z. Graff's Wittwe in Feldkirch.
	        

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