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öhne Rücksicht auf die Lage und die damit verbundenen ! der Subskription find Fr. 5 einzuzahlen, der Rest in glei
Gerechtsamen, jedoch mit Abschlag des angemessenen chen, vierteljährlichen Ralen.^ ^
Betrages zwischen einem alten und neuen Gebäude. Bei
einem theilweisen Schaden müssen die unversehrt geblie
benen oder nur beschädigten Theile des versicherten Ge
bäudes stets abgesondert geschätzt werden, und der zwi
schen diesen beiden Schätzungen sich ergebende Unterschied
bildet alsdann den ermittelten Schadenbetrag;
b. bei beweglichen Gegenständen muß der Versicherte
mit allen ihm zu Gebothe stehenden Belegen seine Anga
ben beweisen, während es der Gesellschaft immer noch
freigestellt bleibt, die Bestätigung derselben auch durch
Eidschwur zu fordern. Die Abschätzung der alö vorhan
den erwiesenen Gegenstände findet zu deren verkäuflichen
Werthe im Augenblick des Unglücks statt. Nach ge-
schener Schadenerhebung bleibt der Gesellschaft die Wahl
a. die abgebrannten oder beschädigten Gebäude wieder
herstellen zu lassen und die Ueberbleibsel davon zu ver
wenden oder zu behalten; b. die verunglückten Fahrniß-
gegenstände in Natur zu ersetzen und die beschädigten an
sich zu bringen.
Wenn sich die Gesellschaft für keinen dieser Fälle er
klärt, so wird der ermittelte Schaden nach erfolgter Li
quidation baar bezahlt.
Die Bezahlung der Schäden erfolgt an die Versicher
ten 14 Tage nach beendigter Liquidation, an jene aber,
die wegen der Entstehung des Unglücks in gerichtlicher
Untersuchung stehen, erst nach ihrer Freisprechung.
Alle Streitigkeiten über die Größe der Entschädigung
zwischen der Gesellschaft und den Versicherten werden
durch 3 Schiedrichter geschlichtet, von welchen die Gesell
schaft keinen und der Versicherte einen erwählen. Diese
beiden Erwählten ernennen den Dritten, und nur im
Falle, als sie sich darüber nicht einigen könnten ist das
betreffende Gericht um eine diesfällige Wahl zu ersuchen.
Das von den ernannten Schiedrichtern gefällte Urtheil
ist unwiderruflich.
Von den derzeit hierlands bekannten Aktienversiche
rungsanstalten werden den Liechtensteinern als aanz solid
empfohlen:
/V. Die k. k. priv. ^ssieuranoni KenernÜ in Triest.
Diese Anstalt ist im Jahre 4831 ins Leben getreten,
besitzt einen Gewährleistungsfond von 30,000,000 fl.
und hat seit dem Jahre 1847 auf Brandschäden in un
ser Land bezahlt 9598 fl. 46 kr. Oe. W.
L. Die k. k. priv. Rlunione äi 8ieurts in Triest
Fragliche Anstalt wurde im Jahre 1838 gegründet'
und hat unser Land erst im Jahre 1854 in ihren Wir
kungskreis gezogen, sie besitzt ein Sicherheitsfond von
10,000000 fl. und hat auch schon mehrere Tausend Gul
den auf Brandschäden in unser Land vergütet.
- Sparkassen. Der Regierungsrath von Zürich hat
die Statuten einer Volksbank (einer Art Sparkasse) qe-
nehmigt Ihr Fonds ist. auf eine halbe Million Fran
ken m Aktien zu 25 Fr. festgesetzt, von denen einstwei
len jedoch nur Fr. 200,000 einbezahlt Werden. Mit
steht aus 9 Mitgliedern. Die Volksbank hat den Zweck,
auf den Grundsätzen der Selbsthülfe allen dispositions-
sähigen Einwohnern des Kantons die Kreditfähigkeit zu
erleichtern. Es wird deßhalb mit der Bcmk auch eine
Sparkasse verbunden, deren Kreditoren allmählig Aktko
näre werden können. Die übrigen Geschäfte sind diesel
ben, wie bei allen Kreditinstituten. Den Aktionären wird
ein Zins von 4 Proz. reservirt.; vom Mehrgewinn fal
len 10—30 Proz. in die Reserve bis diese 10 Proz.
vom Aktienkapital erlangt hat; der Rest wird zu 85
Proz. den Aktionären als Dividende und' 15 Proz. dem
Verwaltungsrath zufallen.
Auch wir haben eine Sparkasse im Lande. Dieselbe
hat wohl schon einige Tausend Gulden in Verwaltung,
allein es wäre gar sehr zu wünschen, daß sie mehr An
klang in der Bevölkerung fände. Besonders möchten re
gelmäßige, wenn auch nur ganz kleine Einzahlungen zu
empfehlen sein, namentlich für Arbeiter und Dienstboten,
welche dadurch an einen strengen Sinn sür Sparsamkeit
sich gewöhnen würden. Welche Einrichtungen zu treffen
seien, um die Aufnahme kleiner Darlehen bei der Spar
kasse zu erleichtern, darüber sind unseres Wissens vom
Landtage besondere Wünschen an die Regierung gegan
gen, welche sicherlich nicht unberücksichtigt bleiben werden.
Wo chen markt in Altstätten, den 17. Dezember.
Butter galt 95 Rp. bis 1 Fr. 5 Rp. das Pfd. Erd
äpfel 3 Fr. 40 Rp. bis 3 Fr. der Ztr. Aepfel 6 Fr.
Nüsse 2 Fr. 50 bis 2 Fr. 80 Rp. das Viertel. Dürre
Aepfelschnitze 35 Rp. das Pfund. Schweine- und Vieh
markt öde und leer.
(Pferdekrankheit.) In einer Gegend Ungarns
sind in wenigen Wochen gegen 800 Pferde einer eigen
thümlichen Krankheit erlegen. Als man sie öffnete fand
man in ihren Eingeweiden vom Schlund bis zum Aus
gang des Mastdarmes eine ungeheuere Menge kleiner
rother Würmer.
(Eine preußische Erfindung!) In Berlin
hat kürzlich ein Herr Schweder Proben eines künstlichen
Weines ausgestellt, zu dessen Bereitung die Herstellungs
kosten nicht mehr als 1 Sgr. per Maß austragen. So
billig leistet's heute nicht mehr die Natur selbst!
Ein Sachse, gefragt, ob wir heute Mondschein hät
ten, antwortete: „Hören Sie, das kann ich Sie nicht
sagen, ich bin hier unbekannt."
^ Silberkurs.
Samstag, den 19. Dezember N8.25
Mittwoch, den 30. Dez. . 117.80
Herausgegeben von G. Fischer.
Verantwortlicher Redaktor: vr. Schädler.
Die nächste Ztr. erscheint Samstag den 16. Jänner«
? Nächste.Woche Gesetzblatt.
Druck von Z. Graff's Wittwe in Feldkirch.