Beilage zurLiechtensteinerLandeszeitungNr.
Landtagsv erHandlungen.
Sitzung am 18. Februar 1864.
Gegenwärtig: 12 Abgeordnete; die Herren Pfarrer
Erni, Büchl, Gmelch sind abwesend.
Gegenstand: Berathung der Gemeindeordnung.
Sekretär Fischer verliest das Protokoll der letzten
Sitzung; dasselbe wird genehmiget.
Präsident Schädler: Ehe wir zur Tagesordnung
übergehen, muß ich eine Berichtigung des gedruckten Be
richtes von der letzten Sitzung vornehmen. Herr Gmelch
stellte dort die Frage, ob die Gemeinde Triesnerberg die
im v. I. verwilligten fl. 400 auch fernerhin nebst den
neuerdings beantragten Staatsbeiträgen erbalte. Meine
Antwort war „Ja". Ich hatte ihn aber mißverstanden.
Die fraglichen ff. 400 sind nehmlich laut einer Aeuße
rung des Herrn Regierungskommissärs bis jetzt noch nicht
ausbezahlt. Nun glaubte ich, Herr Gmelch frage, ob
dieselben zur Auszahlung kommen werden, denn ich konnte
nicht voraussetzen, daß ihm der vorjährige Beschluß, wel
cher nun auch 1863 diese fl. 400 verwiegte, unbekannt
sei. Hätte ich seine Frage nicht mißverstanden, so wäre
meine Antwort „Nein" gewesen.
Reg.-Kommissär v. Hausen: Der Herr Abge
ordnete Kirchthaler hat bei der Landtagssitzung am 7.
Jänner d. I. an die fürstliche Negierung eine doppelte
Frage gestellt:
1. ob der Liechtensteinische Bundestagsgesandte bei der
Sitzung vom 7. Dezember v. I. erfolgten Verhandlung
Äber Schleswig-Holstein dem Antrage auf eine Erekution
gegen Dänemark, statt dem auf eine vollständige Be
setzung der Herzogtümer zugestimmt habe, und
2. was die fürstliche Regierung zur Geltendmachung
altverbriefter Rechte der Herzogthümer zu thun entschlos
sen sei. Da nach §. 23 der Verfassungsurkunde der
Landesherr das Fürstenthum in allen seinen Verhältnissen
gegen auswärtige Staaten vertritt, und da nach §. 93
der Amtsinstruktion für die liechtensteinischen Staatsbe
hörden Se. Durchlaucht sich die Jnstruirung Höchstihrer
Gesandten selbst vorbehielten, so mußte ich mir rücksicht
lich der ersten Anfrage des Herrn Abgeordneten die höchste
Weisung von Sr. Durchlaucht unmittelbar erbitten.
Ich erhielt nun den Auftrag, diese Frage wegen der
Abstimmung des Liechtensteinischen Gesandtens dahin zu
.beantworten:
1. daß in der Bundessitzung vom 7. Dezember v. I.
kein Antrag in Bezug auf die Herzogthümer Schleswig-
Holstein. sondern auf die Herzogthümer Holstein-Lauen
burg gestellt war,
2. daß der Antrag auf Ausführung des Erekutions-
verfahrens bezüglich der Herzogthümer Holstein-Lauenburg,
beziehungsweise auf die Uebernahme der Verwaltung die
ser Herzogthümer gerichtet gewesen ist; wozu eine voll
ständige Besetzung dieser Herzogthümer Holstein-Lauen-
burg blos als ein Mittel zum Zwecke implicite in Aus
sicht genommen wurde,
3. daß der fürstlich Liechtenstein'sche Gesandte, indem
er dem Antrage auf Erekution beistimmte, auch der zum
Zwecke deren Ausführung nothwendigen vollständigen Be
setzung der gedachten Herzogthümer Holstein und Lauen
burg zustimmen mußte und zugestimmt hat.
Ich gehe nun auf die Beantwortung der zweiten Frage
über. Rücksichtlich dieser kann ich im Namen der fürst
lichen Regierung die Versicherung aussprechen, daß die
selbe stets bemüht sein wird, auf Bundesverfassungsmäßi^
gemWege dafür mitzuwirken, damit alte verbriefte Rechte
der Herzogthümer zur Anerkennung gebracht und geschützt
werden.
Präsident: Wir gehen nun zur Tagesordnung über
d. i. zur allgemeinen Berathung des Entwurfes einer
Gemeindeordnung.
Reg.-Kommissär: Ich habe in Betreff des vorlie
genden Kommissionsberichtes um eine Berichtigung zu er
suchen. Ich kann mich wesentlich nicht erinnern, daß
ich mich jemals zu einer Umarbeitung des Gesetzentwur
fes im Namen der Regierung einverstanden hätte, wie
dieß der zweite Absatz des Kommissionsberichtes vom 6.
Februar enthält. Ick habe mich wohl gegenüber der
Kommission, welche den Gemeindegesetzentwurf berieth,
bereits erklärt, den Entwurf gemäß den Wünschen und
Anträgen der Kommission zu redigiren, allein dieß that
ich nicht als Negierungskommissär sondern als Private,
weil ich hierum dringend ersucht wurde.
Ich bitte das Präsidium diese Erklärung zu Protokoll
nehmen zu lassen und hiernach die Berichtigung des Kom-
missionsberichtes zu verfügen.
Präsident: Das ist ganz richtig, was der Herr
Reg.-Komm, bemerkte. Er übernahm die Redaktion der
Kommissionsanträge ausdrücklich nur als Private.
Berichterstatter Keßler: Ich bin mit der
Aeußerung des Herrn Kommissärs vollkommen einverstan
den. Allein ich habe schon in den Ausschußsitzungen
darauf hingewiesen, daß die Kommission nicht berechtiget
sei, einen neuen Entwurf zu machen, sie konnte nur Zu
sätze machen und den Entwurf selbst annehmen ode?
ablehnen. Man wollte nun ohne bestimmte Anträge
nicht vor den Landtag treten, und auch den Entwurf
nicht zurückweisen. Es blieb also nur der Ausweg ei
nen neuen Entwurf auszuarbeiten. Faktisch erklärte sich
die Regierung damit einverstanden.
Reg.-Komm.: Diese Deutung meiner Zusage muß
ich entschieden zurückweisen; wenn ich die traurige Er
fahrung machen soll, daß meine gute Absicht, den Kom
missionsmitgliedern bei ihren Berathungen hilfreich an
die Hand zu gehen, derart mißdeutet wird, so werde ich
mich bei einer anderen Gelegenheit zu Nichts mehr her
beilassen.
Keßler: Ich habe die Absicht des Herrn Kommissärs
nicht mißkannt; ich wollte im Berichte nur den Vorgang
darstellen, wie der neue Entwurf zu Stande kam, denn
ein solcher liegt doch eigentlich vor.
Reg.-Komm.: Ich kann in dem zur Berathung eben
vorliegenden Gemeindegesetzentwurfe keinen neuen, son
dern nur die ursprüngliche Regierungsvorlage mit den
Kommissionszusätzen und Abänderungen erkennen. Mit