Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1864)

Die Gemeinde Triesnerberg hat mit der Anlegung der 
Straße bereits begonnen und den erfreulichen Beweis 
geliefert, daß es ihr nicht allein nicht an guten Willen 
fehle, sondern daß sie auch die erforderlichen und geeig 
neten Arbeitskräste zur Ausführung besitze. Die Ge 
meinde Triesnerberg ist überdieß eine sehr bevölkerte aber 
auch sehr arme Gemeinde, die bisher noch nie eine Un 
terstützung aus dem Landesfonde bezog. Deßhalb geht 
der Antrag der f. Regierung dahin, ein hoher Landtag 
wolle der Gemeinde Triesnerberg schon vom Jahre 1863 
an eine Unterstützung aus dem Landesfonde zuerkennen 
und zwar dürste es (bis zur Vorlage eines Planes) am 
zweckmäßigsten erscheinen, diese Straßenunterstützung nur 
für 1863 und in der allenfälligen Summe von 400 st. 
zu bewilligen." 
Präs.: Wenn sich niemand zur allgemeinen Diskus 
sion ferner meldet, so werde ich die einzelnen Anträge 
zur Debatte und Abstimmung bringen. 
Ernt'.- Ich möchte noch Einiges bemerken. Ich bin 
auch in der Sache nicht recht klar. Hier haben wir 
Bestimmungen z. B. diese Gemeinde muß diesen Theil 
der Straße bauen, eine andere muß jenen bauen, u. 
dgl. Nach meiner Ansicht kann der Landtag nicht be 
stimmen, was eine Gemeinde ausführen soll; ihm steht 
nur zu, diesen oder jenen Geldbeitrag zu verwilligen. 
Würde eine Gemeinde sich weigern, diese Arbeiten aus 
zuführen, so. wird man es eben dabei belassen müssen. 
Ich sage also, man soll die Gemeinden, welche betheiligt 
sind, sich vereinbaren lassen; erst wenn das geschehen ist, 
kann der Landtag seine Anträge stellen. 
Regierungskommissär: Ich glaube, wenn der 
Herr Erni in der letzten Sitzung anwesend gewesen wäre, 
so würde er heute sicher diese Einsprache nicht erhoben 
haben. In der damals verlesenen Regierungsvorlage 
(siehe Landeszeitung Nr. 2 A. d. R.) sind wesentlich die 
Verhältnisse genauer auseinander gesetzt. Verhandlungen 
mit den Gemeinden sind nicht ausgeschlossen und werden 
jedenfalls allen anderen Schritten vorangehen. Wird 
aber keine Einigung erzielt, so wird dann die Regierung 
eben auf dem Entscheidungswege vorgehen. Würde die 
Straße ohne Beiträge des Landes erstellt werden können, 
so wäre die Regierung mit dem Projekte gar nicht vor 
den Landtag getreten, sondern hätte diese Frage lediglich 
auf dem Administrativweg abgethan. 
Erni.' Die Regierung stimmt mit meiner Ansicht völ 
lig überein. Der Landtag bestimmt nicht, daß eine Straße 
gebaut werde, sondern nur, wie viel aus Landesmitteln 
dazu verwilligt werde. 
Reg.-Kommissär: Die Regierung nimmt einen 
Beitrag aus Landesmitteln nur deßhalb in Anspruch, da 
mit es möglich wird, die Straße in der ganzen projektir- 
ten Lange zu erbauen. Wird es ihr nicht möglich, die 
ses Ziel: den Bau zum Gulmen zu erreichen, so leistet 
sie auf einen Landesfondbeitrag Verzicht. Zu dieser Er 
klärung sehe mich veranlaßt gegenüber der Gemeinde 
Triesnerberg, welche sich nie zu den ihr zugemutheten 
Opfern herbeilassen würde, wenn sie nicht schon im vor 
hinein sicher wäre, daß die Straße bis zum Gulmen 
erstellt wird. 
Präs. Schädler: Ich verlese den 1. Antrag und 
bringe ihn zur Abstimmung: 
„Der Landtag erklärt sich mit dem Regierungsantrage 
einverstanden, daß die eine Straße von der Rüttigaffe 
außerhalb Vaduz über den Triesnerberg bis zum Samina- 
bache nach dem vorgelegten Plane erbaut werde." 
Mit Stimmen gegen 1 (Erni) angenommen. 
Wir kommen zum nächsten Antrage. 
Kind: Unter den eben von dem f. Regierungskom 
missär ausgesprochenen Bedingungen ist wohl auch diese 
begriffen, daß die Gemeinde Triesnerberg die für den 
Ortsverkehr nöthigen Seitenwege erstelle? 
Regierungskommissär: Das ist natürlich und 
selbstverständlich. 
Gmelch: Bei der näheren Durchlesung der Anträge 
habe ich ein Bedenken bekommen, welches dem des Hrn. 
Erni ähnlich ist. Mir ist nicht ganz klar, wie die Tries- 
nerberger Gemeinde geradezu verpflichtet werden kann, 
diese Straße um die 5000 sl. zu übernehmen. Also das 
Land erbaut die Straße und der Landtag gibt 5000 fl. 
dazu. Wer aber nun diese Straße baue, das wär von 
einem Kontrakt abhängig. Es fragt sich eben, wer will 
sie um diesen Betrag bauen? Ich kann mir nun denken, 
daß man die Triesnerberger Frage: Wollt ihr die Straße 
um 5000 fl. erbauen oder nicht? Seid ihr damit zu 
frieden? Wollen sie, dann ist die srage gelöst. Wollen 
sie nicht, so schreibt man die Unternehmung aus, gibt sie 
in Akkord. — Es liegt mir also das Projekt nicht ganz 
eben. Bekommen die Triesnerberger zu wenig, so thun 
wir ihnen Unrecht, bekommen sie zu viel, so müssen mir 
den Beitrag ermäßigen. Jedenfalls wünsche ich, daß 
mit den Triesnerbergern vorerst verhandelt wird. 
Reg.-Komm.: Ich lege dem Hrn. Abg. Gmelch die 
Frage vor: Kann die Regierung eine Gemeinde zur Aus 
führung eines Straßenbaues verhalten oder nicht? 
Gmelch: Wenn Sie erlauben, so gebe ich darauf 
Antwort. Das kann die Regierung innerhalb der Tries 
nerberger Freiheit, aber nicht außerhalb derselben, in einer 
fremden Gemarkung. 
Reg.-Komm.: Es heißt ja aber auch in der Re 
gierungszuschrift: „Die Regierung will die Straße bis 
zur Triesenberger Kirche selbst bauen, nur innerhalb der 
Triesnerberger Freiheit sei es Sache der Gemeinde den 
Bau auszuführen. Wenn nun die Regierung weiters 
den Vorschlag that, daß die I. Abtheilung der ,Straße 
ebenfalls von der Gemeinde Triesnerberg ausgeführt wer 
den solle, so geschah es nur aus dem Grunde, um der 
fraglichen Gemeinde durch den Staatsbeitrag einen Vor 
theil zuzuwenden und ihr auf diese Weise die ihr oblie 
genden Grundeinlösungen zur Fahrbahn innerhalb ihres 
Gemeindegebiethes zu erleichtern. Ich erkläre mich übri 
gens recht gerne einverstanden, daß der Antrag der Re 
gierung abgelehnt werde, denn darin wird die Straße 
auf andere Weise und jedenfalls viel schneller hergestellt 
werden. — Ich selbst glaube kaum, daß die Gemeinde 
Triesenberg freiwillig an den Straßenbau geht, nichts 
destoweniger hat die Regierung das Recht, sie hiezu zu 
verhalten. . . ^ 
Wolfinger: Ich vermisse in diesem Projekt eme Ver- 
bindung zwischen Triefen für den Alpweg, Balzers und 
Triefen brauchen eine solche Verbindung. 
Reg.-Komm.! Die Verbindung ist von Triefen b,S 
zur Rütigasse die Landstraße.
	        

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