Die Gemeinde Triesnerberg hat mit der Anlegung der
Straße bereits begonnen und den erfreulichen Beweis
geliefert, daß es ihr nicht allein nicht an guten Willen
fehle, sondern daß sie auch die erforderlichen und geeig
neten Arbeitskräste zur Ausführung besitze. Die Ge
meinde Triesnerberg ist überdieß eine sehr bevölkerte aber
auch sehr arme Gemeinde, die bisher noch nie eine Un
terstützung aus dem Landesfonde bezog. Deßhalb geht
der Antrag der f. Regierung dahin, ein hoher Landtag
wolle der Gemeinde Triesnerberg schon vom Jahre 1863
an eine Unterstützung aus dem Landesfonde zuerkennen
und zwar dürste es (bis zur Vorlage eines Planes) am
zweckmäßigsten erscheinen, diese Straßenunterstützung nur
für 1863 und in der allenfälligen Summe von 400 st.
zu bewilligen."
Präs.: Wenn sich niemand zur allgemeinen Diskus
sion ferner meldet, so werde ich die einzelnen Anträge
zur Debatte und Abstimmung bringen.
Ernt'.- Ich möchte noch Einiges bemerken. Ich bin
auch in der Sache nicht recht klar. Hier haben wir
Bestimmungen z. B. diese Gemeinde muß diesen Theil
der Straße bauen, eine andere muß jenen bauen, u.
dgl. Nach meiner Ansicht kann der Landtag nicht be
stimmen, was eine Gemeinde ausführen soll; ihm steht
nur zu, diesen oder jenen Geldbeitrag zu verwilligen.
Würde eine Gemeinde sich weigern, diese Arbeiten aus
zuführen, so. wird man es eben dabei belassen müssen.
Ich sage also, man soll die Gemeinden, welche betheiligt
sind, sich vereinbaren lassen; erst wenn das geschehen ist,
kann der Landtag seine Anträge stellen.
Regierungskommissär: Ich glaube, wenn der
Herr Erni in der letzten Sitzung anwesend gewesen wäre,
so würde er heute sicher diese Einsprache nicht erhoben
haben. In der damals verlesenen Regierungsvorlage
(siehe Landeszeitung Nr. 2 A. d. R.) sind wesentlich die
Verhältnisse genauer auseinander gesetzt. Verhandlungen
mit den Gemeinden sind nicht ausgeschlossen und werden
jedenfalls allen anderen Schritten vorangehen. Wird
aber keine Einigung erzielt, so wird dann die Regierung
eben auf dem Entscheidungswege vorgehen. Würde die
Straße ohne Beiträge des Landes erstellt werden können,
so wäre die Regierung mit dem Projekte gar nicht vor
den Landtag getreten, sondern hätte diese Frage lediglich
auf dem Administrativweg abgethan.
Erni.' Die Regierung stimmt mit meiner Ansicht völ
lig überein. Der Landtag bestimmt nicht, daß eine Straße
gebaut werde, sondern nur, wie viel aus Landesmitteln
dazu verwilligt werde.
Reg.-Kommissär: Die Regierung nimmt einen
Beitrag aus Landesmitteln nur deßhalb in Anspruch, da
mit es möglich wird, die Straße in der ganzen projektir-
ten Lange zu erbauen. Wird es ihr nicht möglich, die
ses Ziel: den Bau zum Gulmen zu erreichen, so leistet
sie auf einen Landesfondbeitrag Verzicht. Zu dieser Er
klärung sehe mich veranlaßt gegenüber der Gemeinde
Triesnerberg, welche sich nie zu den ihr zugemutheten
Opfern herbeilassen würde, wenn sie nicht schon im vor
hinein sicher wäre, daß die Straße bis zum Gulmen
erstellt wird.
Präs. Schädler: Ich verlese den 1. Antrag und
bringe ihn zur Abstimmung:
„Der Landtag erklärt sich mit dem Regierungsantrage
einverstanden, daß die eine Straße von der Rüttigaffe
außerhalb Vaduz über den Triesnerberg bis zum Samina-
bache nach dem vorgelegten Plane erbaut werde."
Mit Stimmen gegen 1 (Erni) angenommen.
Wir kommen zum nächsten Antrage.
Kind: Unter den eben von dem f. Regierungskom
missär ausgesprochenen Bedingungen ist wohl auch diese
begriffen, daß die Gemeinde Triesnerberg die für den
Ortsverkehr nöthigen Seitenwege erstelle?
Regierungskommissär: Das ist natürlich und
selbstverständlich.
Gmelch: Bei der näheren Durchlesung der Anträge
habe ich ein Bedenken bekommen, welches dem des Hrn.
Erni ähnlich ist. Mir ist nicht ganz klar, wie die Tries-
nerberger Gemeinde geradezu verpflichtet werden kann,
diese Straße um die 5000 sl. zu übernehmen. Also das
Land erbaut die Straße und der Landtag gibt 5000 fl.
dazu. Wer aber nun diese Straße baue, das wär von
einem Kontrakt abhängig. Es fragt sich eben, wer will
sie um diesen Betrag bauen? Ich kann mir nun denken,
daß man die Triesnerberger Frage: Wollt ihr die Straße
um 5000 fl. erbauen oder nicht? Seid ihr damit zu
frieden? Wollen sie, dann ist die srage gelöst. Wollen
sie nicht, so schreibt man die Unternehmung aus, gibt sie
in Akkord. — Es liegt mir also das Projekt nicht ganz
eben. Bekommen die Triesnerberger zu wenig, so thun
wir ihnen Unrecht, bekommen sie zu viel, so müssen mir
den Beitrag ermäßigen. Jedenfalls wünsche ich, daß
mit den Triesnerbergern vorerst verhandelt wird.
Reg.-Komm.: Ich lege dem Hrn. Abg. Gmelch die
Frage vor: Kann die Regierung eine Gemeinde zur Aus
führung eines Straßenbaues verhalten oder nicht?
Gmelch: Wenn Sie erlauben, so gebe ich darauf
Antwort. Das kann die Regierung innerhalb der Tries
nerberger Freiheit, aber nicht außerhalb derselben, in einer
fremden Gemarkung.
Reg.-Komm.: Es heißt ja aber auch in der Re
gierungszuschrift: „Die Regierung will die Straße bis
zur Triesenberger Kirche selbst bauen, nur innerhalb der
Triesnerberger Freiheit sei es Sache der Gemeinde den
Bau auszuführen. Wenn nun die Regierung weiters
den Vorschlag that, daß die I. Abtheilung der ,Straße
ebenfalls von der Gemeinde Triesnerberg ausgeführt wer
den solle, so geschah es nur aus dem Grunde, um der
fraglichen Gemeinde durch den Staatsbeitrag einen Vor
theil zuzuwenden und ihr auf diese Weise die ihr oblie
genden Grundeinlösungen zur Fahrbahn innerhalb ihres
Gemeindegebiethes zu erleichtern. Ich erkläre mich übri
gens recht gerne einverstanden, daß der Antrag der Re
gierung abgelehnt werde, denn darin wird die Straße
auf andere Weise und jedenfalls viel schneller hergestellt
werden. — Ich selbst glaube kaum, daß die Gemeinde
Triesenberg freiwillig an den Straßenbau geht, nichts
destoweniger hat die Regierung das Recht, sie hiezu zu
verhalten. . . ^
Wolfinger: Ich vermisse in diesem Projekt eme Ver-
bindung zwischen Triefen für den Alpweg, Balzers und
Triefen brauchen eine solche Verbindung.
Reg.-Komm.! Die Verbindung ist von Triefen b,S
zur Rütigasse die Landstraße.