ter den Gulmen. Der Transport deß Viehes und na
mentlich der Pferde in die Alpen und heraus, dann die
Herausschaffung der Alp- und Waldprodukte wird durch
eine Straße in einem ausgedehnten Maße erleichtert wer
den. Die vorgeschlagene Straßenlinie über den Meyer
hof und Triefen kann von allen Alpbesitzenden Gemein
den Balzers, Triefen, Triesnerberg, Vaduz und Schaan
benützt werden. Eine Fahrstraße über Rothenboden wür
de nur von den Bewohnern desselben, dann von der Ge
meinde Schaan und Vaduz benützt werden. Damit will
indeß nicht gesagt sein, daß man den Weg über Rothen
boden nicht in einen bessern Stand bringen soll, als wie
er gegenwärtig ist und daß er nicht wenigstens für Fuß
gänger sicher gemacht werden soll. Auf diese Art wür
de den berechtigten Wünschen der Bewohner auf Rothen
boden entsprochen werden.
Die projektirre Straßenlinie rückt an einem Punkte
ob dem Meyerhof-Hügel (Metschils) ganz in die Nähe
des Dorfes Triefen; sie zieht sich gegen den Wangerberg
verbindet den Steinort, Bavadina und Gealp; Rothen
boden das links liegen bleibt kann durch einen Seiten
weg verbunden werden. Die neue Straße berührt also
alle bedeutenden Häusergruppen des Triesnerberges.
Der vorgeschlagene Straßenzug ist aber auch vom tech
nischen Standpunkte aus der zweckmäßigste. Die Stra
ße wird für Fuhrwerke vollkommen sicher; keine andere
Straßenrichtung hätte mehr Sicherheit gewährt und we
niger Barrieren und Schutzgeländer erfordert. Durch
das Nüfe-Tobel wäre sie ohne erhebliche Bauten sogar
sehr gefährlich geworden. Von Rothenboden gegen die
Kirche zu Trisnerberg stehen den Bauten eines sichern
Fahrweges ziemliche Hindernisse entgegen; vom Frow-
menhaus auf Rothenboden hätte die Steigung bedeuten
de Schwierigkeiten verursacht. Die Straße über Rothen
boden hätte nothwendig viele Windungen mit sich ge
bracht und wäre in dem steilen Terrain überhaupt schwer
anzulegen gewesen.
Die Straße über den Meyerhof kommt ganz frei und
sonnig zu liegen; ihre Unterhaltung wird daher viel leich
ter sein und es lassen sich die nöthigen Ausweichplätze
ohne Schwierigkeit anbringen. Freilich erhält die Stra
ße einige ebenfalls starke und gezwungene Kurven, wel
che wegen Kostenersparniß nicht vermieden werden kön
nen; sie sind aber immerhin noch gering gegen diejeni
gen, welche jede andere Straßenrichtung mit sich ge
bracht hätte.
Die Straße wird 10 Fuß breit, bekommt durchschnitt
lich eine gleichmäßige Steigung von 10 Prozent, nur
an einigen wenigen und kurzen Strecken steigt sie 12
Prozent.
Die projektirte Straßenlinie ist auch vom finanziellen
Standpunkte aus die empfehlenswerthefte. Die Bausum
me von 17,000 fl. ist im Vergleich zu der langen Ge
birgsstraße sehr niedrig. Jede andere Linie, namentlich
die über das Schloß und Rothenboden, hätte wegen der
nothigen Bodenauslösung bedeutend mehr gekostet, viel
leicht das Doppelte.
Herstellung der von der fürstl. Regierung vorge
schlagenen Straße liegt im allgemeinen Interesse; die
Straße muß bis hinter den Gulmen in einer den vor
handenen Kräften angemessenen Bauperiode hergestellt
werden. Würde man die Straße vom Flachlande nur
bis zum Ört Triesnerberg fortführen, so würde man da
mit eine beklagenswerthe Halbheit schaffen und die isp be
deutende Alpenwirthschaft hinter dem Gulmen wenig
oder gar nicht fördern.
Die Tragung der Baukosten kann der Gemeinde
Triesnerberg und den übrigen Alpenbesitzern allein nicht
zugemuthet werden. Die Gemeinde Triesnerberg gehört
zu den ärmern Gemeinden und hat bisher zu. andern
Zwecken aus den Landesmitteln keine Unterstützung ge
zogen, während die Rheingemeinden in den letzten 10
Jahren namhafte Summen aus der Landeskasse erhal
ten haben.
Die Landeskultursinteressen rechtfertigen eine Unter
stützung dieses Straßenbaues aus Landesmitteln. Der
Maßstab für die Mitwirkung der Landeskasse bei Be
streitung der Baukosten ist in den bereits angeführten
Verhältnissen begründet. Staatsunterstützungen müssen
überall eintreten wo allgemein nützliche und nothwendige
Unternehmungen durch Privaten nicht ausgeführt werden
können. Ein solches Unternehmen ist der vorliegende
Straßenbau. Die Landeskasse ist auch in der Lage die
verlangte Bausumme geben zu können. Nachdem die
Erneuerung des Zollvertrages und damit eine Hauptein
kommensquelle der Landeskasse gesichert ist, stehen der
Genehmigung der projektirten Straßenbauforderunq von
5000 fl. in 4 Jahresraten und der weitern 700 fl. für
Grundauslösung keine finanziellen Bedenken entgegen.
Es ist nicht zu befürchten, daß durch Bewilligung die
ser Summen andere öffentliche Zwecke beeinträchtigt wür
den.
Gmelch: Ich erlaube mir eine Frage zur Aufklärung.
Im vorigen Jahre wurde dem Triesnerberg 400 fl. Un
terstützung verwilligt. Bleibt diese Unterstützung auch für
die Zukunft?
Präs.: Ja.
Fischer: Diese Unterstützung wurde nur für das Jahr
1863 verwilligt und hat sonach keine Geltung für die
Zukunft.
Regierungskommissär v. Hausen: So ist es
und ich erinnere zum Beweise hiefür an die vorjährigen
Anträge der Regierung. Dort hieß es:
Die Erstellung einer fahrbaren Strasse vom Flach
lande aus nach Triesnerberg und von da hinter den
Culmen in das Alpengebiet des Fürstenthumes erscheint
der Regierung im Interesse des Landes von höchster Wich
tigkeit. Durch diese Straße soll eine durch ihre örtliche
Lage bisher von jedem Verkehre mit den übrigen Landes
gemeinden abgeschnittene zahlreich bevölkerte Ortschaft mit
dem Flachlande in direkte Verbindung gebracht, und mit
telst der Fortsetzung der Straße bis jenseits des Culmen
den Alpbesitzenden Gemeinden eine neue Einkommenquelle
durch Ermöglichung des Holzbezuges aus den Alpwal
dungen eröffnet werden.
Je früher dieses Problem gelöst wird, desto eher wird
sich tzas hiezu verwendete Kapital verzinsen.
Nun erscheint hieran vor Allem die Gemeinde Tries
nerberg betheiligt, ihr zunächst treten die Alpbesitzenden
Gemeinden Vaduz, Triefen, Balzers und Schaan ein