Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1864)

ter den Gulmen. Der Transport deß Viehes und na 
mentlich der Pferde in die Alpen und heraus, dann die 
Herausschaffung der Alp- und Waldprodukte wird durch 
eine Straße in einem ausgedehnten Maße erleichtert wer 
den. Die vorgeschlagene Straßenlinie über den Meyer 
hof und Triefen kann von allen Alpbesitzenden Gemein 
den Balzers, Triefen, Triesnerberg, Vaduz und Schaan 
benützt werden. Eine Fahrstraße über Rothenboden wür 
de nur von den Bewohnern desselben, dann von der Ge 
meinde Schaan und Vaduz benützt werden. Damit will 
indeß nicht gesagt sein, daß man den Weg über Rothen 
boden nicht in einen bessern Stand bringen soll, als wie 
er gegenwärtig ist und daß er nicht wenigstens für Fuß 
gänger sicher gemacht werden soll. Auf diese Art wür 
de den berechtigten Wünschen der Bewohner auf Rothen 
boden entsprochen werden. 
Die projektirre Straßenlinie rückt an einem Punkte 
ob dem Meyerhof-Hügel (Metschils) ganz in die Nähe 
des Dorfes Triefen; sie zieht sich gegen den Wangerberg 
verbindet den Steinort, Bavadina und Gealp; Rothen 
boden das links liegen bleibt kann durch einen Seiten 
weg verbunden werden. Die neue Straße berührt also 
alle bedeutenden Häusergruppen des Triesnerberges. 
Der vorgeschlagene Straßenzug ist aber auch vom tech 
nischen Standpunkte aus der zweckmäßigste. Die Stra 
ße wird für Fuhrwerke vollkommen sicher; keine andere 
Straßenrichtung hätte mehr Sicherheit gewährt und we 
niger Barrieren und Schutzgeländer erfordert. Durch 
das Nüfe-Tobel wäre sie ohne erhebliche Bauten sogar 
sehr gefährlich geworden. Von Rothenboden gegen die 
Kirche zu Trisnerberg stehen den Bauten eines sichern 
Fahrweges ziemliche Hindernisse entgegen; vom Frow- 
menhaus auf Rothenboden hätte die Steigung bedeuten 
de Schwierigkeiten verursacht. Die Straße über Rothen 
boden hätte nothwendig viele Windungen mit sich ge 
bracht und wäre in dem steilen Terrain überhaupt schwer 
anzulegen gewesen. 
Die Straße über den Meyerhof kommt ganz frei und 
sonnig zu liegen; ihre Unterhaltung wird daher viel leich 
ter sein und es lassen sich die nöthigen Ausweichplätze 
ohne Schwierigkeit anbringen. Freilich erhält die Stra 
ße einige ebenfalls starke und gezwungene Kurven, wel 
che wegen Kostenersparniß nicht vermieden werden kön 
nen; sie sind aber immerhin noch gering gegen diejeni 
gen, welche jede andere Straßenrichtung mit sich ge 
bracht hätte. 
Die Straße wird 10 Fuß breit, bekommt durchschnitt 
lich eine gleichmäßige Steigung von 10 Prozent, nur 
an einigen wenigen und kurzen Strecken steigt sie 12 
Prozent. 
Die projektirte Straßenlinie ist auch vom finanziellen 
Standpunkte aus die empfehlenswerthefte. Die Bausum 
me von 17,000 fl. ist im Vergleich zu der langen Ge 
birgsstraße sehr niedrig. Jede andere Linie, namentlich 
die über das Schloß und Rothenboden, hätte wegen der 
nothigen Bodenauslösung bedeutend mehr gekostet, viel 
leicht das Doppelte. 
Herstellung der von der fürstl. Regierung vorge 
schlagenen Straße liegt im allgemeinen Interesse; die 
Straße muß bis hinter den Gulmen in einer den vor 
handenen Kräften angemessenen Bauperiode hergestellt 
werden. Würde man die Straße vom Flachlande nur 
bis zum Ört Triesnerberg fortführen, so würde man da 
mit eine beklagenswerthe Halbheit schaffen und die isp be 
deutende Alpenwirthschaft hinter dem Gulmen wenig 
oder gar nicht fördern. 
Die Tragung der Baukosten kann der Gemeinde 
Triesnerberg und den übrigen Alpenbesitzern allein nicht 
zugemuthet werden. Die Gemeinde Triesnerberg gehört 
zu den ärmern Gemeinden und hat bisher zu. andern 
Zwecken aus den Landesmitteln keine Unterstützung ge 
zogen, während die Rheingemeinden in den letzten 10 
Jahren namhafte Summen aus der Landeskasse erhal 
ten haben. 
Die Landeskultursinteressen rechtfertigen eine Unter 
stützung dieses Straßenbaues aus Landesmitteln. Der 
Maßstab für die Mitwirkung der Landeskasse bei Be 
streitung der Baukosten ist in den bereits angeführten 
Verhältnissen begründet. Staatsunterstützungen müssen 
überall eintreten wo allgemein nützliche und nothwendige 
Unternehmungen durch Privaten nicht ausgeführt werden 
können. Ein solches Unternehmen ist der vorliegende 
Straßenbau. Die Landeskasse ist auch in der Lage die 
verlangte Bausumme geben zu können. Nachdem die 
Erneuerung des Zollvertrages und damit eine Hauptein 
kommensquelle der Landeskasse gesichert ist, stehen der 
Genehmigung der projektirten Straßenbauforderunq von 
5000 fl. in 4 Jahresraten und der weitern 700 fl. für 
Grundauslösung keine finanziellen Bedenken entgegen. 
Es ist nicht zu befürchten, daß durch Bewilligung die 
ser Summen andere öffentliche Zwecke beeinträchtigt wür 
den. 
Gmelch: Ich erlaube mir eine Frage zur Aufklärung. 
Im vorigen Jahre wurde dem Triesnerberg 400 fl. Un 
terstützung verwilligt. Bleibt diese Unterstützung auch für 
die Zukunft? 
Präs.: Ja. 
Fischer: Diese Unterstützung wurde nur für das Jahr 
1863 verwilligt und hat sonach keine Geltung für die 
Zukunft. 
Regierungskommissär v. Hausen: So ist es 
und ich erinnere zum Beweise hiefür an die vorjährigen 
Anträge der Regierung. Dort hieß es: 
Die Erstellung einer fahrbaren Strasse vom Flach 
lande aus nach Triesnerberg und von da hinter den 
Culmen in das Alpengebiet des Fürstenthumes erscheint 
der Regierung im Interesse des Landes von höchster Wich 
tigkeit. Durch diese Straße soll eine durch ihre örtliche 
Lage bisher von jedem Verkehre mit den übrigen Landes 
gemeinden abgeschnittene zahlreich bevölkerte Ortschaft mit 
dem Flachlande in direkte Verbindung gebracht, und mit 
telst der Fortsetzung der Straße bis jenseits des Culmen 
den Alpbesitzenden Gemeinden eine neue Einkommenquelle 
durch Ermöglichung des Holzbezuges aus den Alpwal 
dungen eröffnet werden. 
Je früher dieses Problem gelöst wird, desto eher wird 
sich tzas hiezu verwendete Kapital verzinsen. 
Nun erscheint hieran vor Allem die Gemeinde Tries 
nerberg betheiligt, ihr zunächst treten die Alpbesitzenden 
Gemeinden Vaduz, Triefen, Balzers und Schaan ein
	        

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