Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1863)

mütterlich oder unzweckmäßig behandelt, was mich ver 
anlaßt, hier einige Bemerkungen über die Düngung der 
selben folgen zu lassen. 
Die Meinung, es bedürfe der Obstbaum keiner be 
sondern Düngung, ist eine irrige; denn er erschöpft sich 
und den Boden, soweit er aus demselben durch seine 
Wurzeln Nahrungsstoffe ziehen kann, durch reiche Trag 
barkeit in einer gewissen Zeitfolge, und verliert somit die 
Kraft für fernere Produktion, wenn ihm nicht Ersatz des 
Verlornen gegeben wird. Er unterliegt hierin den Ge 
setzen, welche für alle Pflanzen gelten: Wenn die ent 
sprechend^ Nahrung fehlt, so hören zuletzt Fruchtbarkeit, 
Wachsthum und Leben auf. Ein ungenügend genährter 
Bamy kennzeichnet sich aber, auch durch krüppelhaften 
Wuchs und kleines saftloses, überhaupt schlechtes Obst, 
während er unter Voraussetzung der übrigen Be 
dingungen seiner Lchensfähigkeit ^ bei besserer Behand 
lung freudiges' Wachsthum zeigen und vieles gutes Obst 
liefern nmrtze. Meist wird aber vom Baume nur Frucht 
verlangt, wahrend man ihm in der Regel wenig oder 
keinen Dünger geben will. Das geht aber in die Länge 
nicht zusammen ; von Zeit zu Zeit bedarf der Baum zum 
Behufe andauernder ^ Fruchtbarkeit einer Düngung und 
zwar selbstverständlich in magerem Boden öfter als in 
kräftigerm. 
Wann nun soll die Düngung erfolgen? 
Offenbar hat die Pflanze den größten Vortheil vom 
Dünger, wenn sie ihn sogleich in sich aufnehmen (gleich 
sam genießen) kann, älso zur Zeit ihres Wachsthumes; 
und nur in diesem Falle bringt auch der Dünger am 
schnellsten die erwartet^ Wirkung hervor, vorausgesetzt, 
daß derselbe in solchem Zustande gegeben und den Er 
nährungsorganen der Pflanze im Boden, den Saugwur 
zeln, so nahe gebracht wird, daß mittels dieser der Ueber 
gang der dargebotenen Düngung in die Pflanze sofort 
erfolgen kann. — (Es ist mir übrigens wohl bekannt, daß 
nicht der Dünger, sondern nur die bei dessen (Nahrung 
und Verwesung entstehenden Gase (?) als nährende Be 
standtheile mittels der Saugwurzekn in die Pflanze über 
gehen.) Nach dieser Auseinandersetzung ist also das Früh 
jahr oder der Vorsommer die geeignetste Zeit zur Dün 
gung der Obsthäume; denn in diesen Zeitperioden kann 
der Dünger vom Baume, der nun im Wachsthume be 
griffen ist, sogleich ausgenommen und für Wuchs und 
Frucht verwendet werden. Am besten ist wohl die Dün 
gung angewendet zur Zeit des zweiten. Safttriebes, also 
von Mitte bis Ende Juni und Anfangs Juli; denn wäh 
rend dieser ZA bildet.der Baum die Fruchtknospen für 
das nächste Jahr; es kommt also die zu besagter Zeit 
vorgenommene Düngung zwei Obsternten zu gut, der 
heurigen l zur Bildung vollkommnerer Früchte, der nächst 
jährigen zum reichen Ansatz und vollkommener Ausbildung 
der PrägknvsM fürs' künftige Jahr. Auch bedarf der 
Baum während dM Zeit zur Frucht- und Knospenbil 
dung oim meisten Nahrungsstoffe. Auf solche Weise wird 
der Dünger möglichst ökonomisch verwendet; zwei Fliegen - 
werden mit - Einer Klappe gefangen. 
^^ ' 
Druck von Z. Gtaff' 
So gedüngte Bäume liefern nach den bis jetzt vor 
liegenden Erfahrungen weit mehr und schöneres, größeres, 
saftigeres, schmackhafteres Obst, als solche, die man blos 
der Sorge des Himmels überläßt, selbst aber nichts daran 
thun mag. Sehr reich und oft tragende Bäume bedür 
fen natürlich auch öfterer und reichlicherer Düngung, weil 
sie sich in Folge großer Fruchtbarkeit früher erschöpfen. 
Vaduz, 28. April 1863. 
Hing er, Oberlehrer. 
Die Bienenväter können mit der heurigen April 
witterung ganz besonders zufrieden sein. Die reichliche 
Obstbaumblüthe wird wohl selten von den Bienen so 
ausgenützt werden wie in diesem Frühlinge. Die Bienen 
stöcke gedeihen aber auch zusehends und lassen ein gutes 
Jahr hoffen. Am 23. April fiel der erste Schwärm in 
Vaduz. Doch ist noch nicht alle Gefahr überstanden. 
In der ersten Hälfte Mai gibt es meist wenig'Macht; 
viele Stöcke zehren den von der Baumblüthe gesammelten 
Honig bald auf, indem sie viele tausend Brutzellen mit 
Futter versorgen müssen. Der Bienenvater muß alsdann 
fleißig nachsehen und seinen Lieblingen allenfalls mit 
Kandiszuckerlösung nachhelfen. Sie nehmen dieses Futter 
gern und dabei ist es billig und unschädlich. Auch an 
Wasser soll er es den Stöcken nicht mangeln lassen, wenn 
sie durch einige Regentage oder kaltes Wetter am Aus 
flug gehindert sind. k. 6. 
A n z e i g e n. 
Von dem fürftl. Landgerichte wird hiemit bekannt ge 
macht, daß Jakob Büchel von Gamperin wegen Geistes 
krankheit unter Curatel gesetzt, und ihm in der Person 
des Johann Wohlwend Nr. 48 in Gamperin ein Curator 
bestellt worden sei. 
Landgericht Vaduz, den 31. März 1863. 
Der Landrichter: 
Keßler. 
Es wird hiemit bekannt gemacht, daß die über Joh. 
Vogt von Schaan verhängte Curatel aufgehoben und 
demselben die freie Verwaltung seines Vermögens wieder 
überlassen sei. 
Landgencht Vaduz, den 16. April 1863. 
Der Landrichter : 
Keßler. 
' — 
Silberkurs.' 
Freitag, den 2ä. April ..... . . . 111.75 
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Herausgegeben von G. M " 
Verantwortlicher Redaktor: vr. ^schädler. 
Wittwe in Feldkirch.
	        

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