Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1863)

Die Finanzkommission sprach die Ansicht aus, daß die 
Funktionsgebühr des Bundestagsgesandten wirklich in ei 
nem abnormen Verhältniße zur Größe und zu den Kräf 
ten deö Landes stehe. Wenn auch eine Vertretung des 
Fürstenthums beim Bundestage wünschenswerth erscheine, 
so sollte doch die Remuneration des Gesandten die finanzi 
ellen Mittel des Landes nicht allzusehr in Anspruch neh 
men. Die Kommission stellt den Antrag, statt den ver 
langten 1800 fl. den frühern Gehalt per 680 fl. 64^ y 
kr. Oe. W. zu bewilligen. Die Remuneration des Ge 
sandten und die Etatsposten für die Sekretäre sollen nur 
unter der Bedingung bewilligt sein, daß der Bundestags 
gesandte in eine ^verfassungsmäßige Stellung zu Regierung 
und Land trete; die Bundeskosten per 870 fl. seien zu 
bewilligen. 
Der Kommissionsantrag wurde einstimmig angenom 
men und die Ausgabsrubrik sohin auf 1839 fl. 39 
kr. reducirt. 
Die Beamtenbesoldungen zusammen per 6603fl. 
665/jg kr., dann die Pensionen per 1247 fl. wurden 
bewilliget. 
Die Landesschulauslagen betragen nach dem ge 
nehmigten Budget 529 fl. 62^y kr. 
Für Diäten und Kanzleiauslagen sind 2116 
fl. bewilligt worden. Darunter befinden sich ca. 600 fl. 
Landtagskosten für zwei Sessionen, für eine außer 
ordentliche und eine ordentliche. 
Unter der Rubrik „Landesauslagen" sind 964fl. 
97^10 kr. gefordert und bewilligt. Darunter sind ins 
besondere begriffen: 
Zuchtstierprämien . . . . . 161 fl. 816/y kr. 
Borstenviehprämien 101 fl. 
Für Beschälhengste ..... 250 fl. 
Vorschuß zum Beschälhengsteankauf 400 fl. u. s. w. 
An Z 0 l l - und Wegmauthauslagen sind bewil 
ligt worden 1644 fl. 72^ y kr., darunter sind: 
Die letzte Rate Baukostenrückersatz an das k. k. Aerar 
1528 fl. 725/g kr., Miethzins für das Zollhaus in Bal 
zers 115 fl. u. s. w. 
Auf Wasser- und Straßenbaukosten sind ver 
willigt worden 10,340 fl., darunter sind: 
Unterstützungen an die Rheinwuhrgemeinden 5000 fl. 
Subvention der Gemeinde Triesnerberg zu 
Straßenbau . . . . . ... . . 400 fl. 
Dammherstellungskosten bei der Benderer Brücke 640 ff. 
Binn.enwässerausleitungskosten . . . . 3000 fl. 
Straßenerhaltungskosten . . ... . 1300 fl. 
Der Kommissionsbericht motivirt die Bewilligung der 
Subvention an die Rheingemeinden folgenderweise: 
Wenn auch die Bestreitung der Kosten der Rhein- 
wuhrbauten hauptsächlich als Obliegenheit der Rheinge 
meinden anzusehen ist, so sind doch anderseits der Gründe 
genug vorhanden, die Rheinkorrektion aus Landesmitteln 
zn unterstützen. Der Rhein bildet die Landesgränze; das 
Überschwemmungsgebiet faßt den größten Theil des er 
tragsfähigen Bodens in sich, und nährt den größten Theil 
der Landesbevölkerung. Durch den Schutz des Flachlan 
des ist unsere bisher fast ausschließlich ackerbautreibende Be 
völkerung vor Mangel und Noth gesichert. Der Real 
kredit des Landes, ja die Staatseinnahmen selbst hangen 
wesentlich von den Rheinschutzbauten ab. Zudem sind 
die Rheingemeinden infolge wiederholter Wasserschäden 
nicht im Stande, die Rheinbauten allein auszuführen. 
Der Staat ist verbunden, die über ihre Kräfte von den 
Rheinbauten in Anspruch genommenen Gemeinden aus 
der Landeskasse zu unterstützen. Es geschieht hier nur, 
was in unseren Nachbarstaaten für den gleichen Zweck 
gethan wird. Auch den Berggemeinden muß Unterstützung 
aus Landesmitteln gegeben werden, wie das heurige 
Budget nachweist, wenn ihre Kräfte nicht zureichen und 
wenn das Lokal-Bedürfniß zum Landesbedürfnisse sich er 
weitert. 
Dieser Gegenstand führte im Landtage zu einer leb 
haften Debatte, weßhalb wir dieselbe hier wiedergeben: 
Kieber: Die Rheinwuhrarbeiten sind zunächst von 
den betheiligten Gemeinden zu leisten. Nun aber haben 
die Gemeinden Mauren und Schellenberg ihre Verbind 
lichkeiten zu diesen Bauten vertragsmäßig andern Gemein 
den überbunden, und haben diesen Gemeinden zur Ent 
schädigung Wald und Feld abgetreten; sie können also 
nicht zum 2. Male ins Mitleid gezogen werden. Ich 
bin der Ansicht, daß ohne Staatshülfe der Zweck nicht 
erreicht wird, aber wie man die Rheingemeinden unter 
stützt, so soll man auch andern Gemeinden helfen, die 
nicht an den Rheinbauten betheiligt sind, wie z. B. Plan 
ken, Triesnerberg, Schellenberg. 
Präsident: Die beregten Bauten sind Neubauten. 
Das Land gibt dazu einen Beitrag 1. weil die Landes 
grenze geschützt werden muß, 2. weil durch diese Bauten 
resp, den erzielten Schutz, die Steuerkraft des Landes be 
wahrt und erhöht wird. Das Abkommen, welches Hr. 
Abgeordneter Kieber erwähnt geht nur die betreffenden 
Gemeinden an. 
Kieber: Man verwendet zur Deckung dieser Aus 
lagen vorzüglich die Zollgelder. Da müssen auch die 
Berggemeinden schwer zahlen und erhalten keinen Kreu 
zer Entgeld. 
Präsident: Die Ansicht, daß der Ertrag aus den 
Zolleinnahmen nur den Rheingemeinden zu gut komme, 
ist unrichtig. Der größte Theil dieser Einnahmen ist zur 
Tilgung der Staatsschulden verwendet worden. Es ist 
wahr, daß die Berggememden bisher mit Unterstützung 
aus der Landeskasse weniger bedacht worden sind; allein 
das läßt sich noch gut machen. Die Steuern, welche all 
jährlich eingehoben werden, werden im Interesse des gan 
zen Landes verwendet. Die Regierung legt über die Ver 
wendung Rechenschaft ab. Die vielverbreitete Ansicht, daß 
man die Steuern und sonstigen Staatseinnahmen gleich 
mäßig wieder an die Gemeinden austheilen soll, ist ein 
politisches Armuthszeugniß. Man muß mit den Staats 
mitteln da helfen, wo es nothwendig ist; der Weltlauf 
sorgt schon dafür, daß eines nach dem andern an die 
^ Reihe kommt. 
Bei der Abstimmung wurde die Summe von 5000 fl. 
mit 11 gegen 3 Stimmen bewilligt. 
Im weitern faßte der Landtag auf Antrag der Kom 
mission den Beschluß, die Regierung zu ersuchen, dem 
nächsten Landtage einen Gesetzentwurf über Staatsleistun 
gen zu Äheinuferbauten vorzulegen. 0. (Forts, folgt.)
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.