Die Finanzkommission sprach die Ansicht aus, daß die
Funktionsgebühr des Bundestagsgesandten wirklich in ei
nem abnormen Verhältniße zur Größe und zu den Kräf
ten deö Landes stehe. Wenn auch eine Vertretung des
Fürstenthums beim Bundestage wünschenswerth erscheine,
so sollte doch die Remuneration des Gesandten die finanzi
ellen Mittel des Landes nicht allzusehr in Anspruch neh
men. Die Kommission stellt den Antrag, statt den ver
langten 1800 fl. den frühern Gehalt per 680 fl. 64^ y
kr. Oe. W. zu bewilligen. Die Remuneration des Ge
sandten und die Etatsposten für die Sekretäre sollen nur
unter der Bedingung bewilligt sein, daß der Bundestags
gesandte in eine ^verfassungsmäßige Stellung zu Regierung
und Land trete; die Bundeskosten per 870 fl. seien zu
bewilligen.
Der Kommissionsantrag wurde einstimmig angenom
men und die Ausgabsrubrik sohin auf 1839 fl. 39
kr. reducirt.
Die Beamtenbesoldungen zusammen per 6603fl.
665/jg kr., dann die Pensionen per 1247 fl. wurden
bewilliget.
Die Landesschulauslagen betragen nach dem ge
nehmigten Budget 529 fl. 62^y kr.
Für Diäten und Kanzleiauslagen sind 2116
fl. bewilligt worden. Darunter befinden sich ca. 600 fl.
Landtagskosten für zwei Sessionen, für eine außer
ordentliche und eine ordentliche.
Unter der Rubrik „Landesauslagen" sind 964fl.
97^10 kr. gefordert und bewilligt. Darunter sind ins
besondere begriffen:
Zuchtstierprämien . . . . . 161 fl. 816/y kr.
Borstenviehprämien 101 fl.
Für Beschälhengste ..... 250 fl.
Vorschuß zum Beschälhengsteankauf 400 fl. u. s. w.
An Z 0 l l - und Wegmauthauslagen sind bewil
ligt worden 1644 fl. 72^ y kr., darunter sind:
Die letzte Rate Baukostenrückersatz an das k. k. Aerar
1528 fl. 725/g kr., Miethzins für das Zollhaus in Bal
zers 115 fl. u. s. w.
Auf Wasser- und Straßenbaukosten sind ver
willigt worden 10,340 fl., darunter sind:
Unterstützungen an die Rheinwuhrgemeinden 5000 fl.
Subvention der Gemeinde Triesnerberg zu
Straßenbau . . . . . ... . . 400 fl.
Dammherstellungskosten bei der Benderer Brücke 640 ff.
Binn.enwässerausleitungskosten . . . . 3000 fl.
Straßenerhaltungskosten . . ... . 1300 fl.
Der Kommissionsbericht motivirt die Bewilligung der
Subvention an die Rheingemeinden folgenderweise:
Wenn auch die Bestreitung der Kosten der Rhein-
wuhrbauten hauptsächlich als Obliegenheit der Rheinge
meinden anzusehen ist, so sind doch anderseits der Gründe
genug vorhanden, die Rheinkorrektion aus Landesmitteln
zn unterstützen. Der Rhein bildet die Landesgränze; das
Überschwemmungsgebiet faßt den größten Theil des er
tragsfähigen Bodens in sich, und nährt den größten Theil
der Landesbevölkerung. Durch den Schutz des Flachlan
des ist unsere bisher fast ausschließlich ackerbautreibende Be
völkerung vor Mangel und Noth gesichert. Der Real
kredit des Landes, ja die Staatseinnahmen selbst hangen
wesentlich von den Rheinschutzbauten ab. Zudem sind
die Rheingemeinden infolge wiederholter Wasserschäden
nicht im Stande, die Rheinbauten allein auszuführen.
Der Staat ist verbunden, die über ihre Kräfte von den
Rheinbauten in Anspruch genommenen Gemeinden aus
der Landeskasse zu unterstützen. Es geschieht hier nur,
was in unseren Nachbarstaaten für den gleichen Zweck
gethan wird. Auch den Berggemeinden muß Unterstützung
aus Landesmitteln gegeben werden, wie das heurige
Budget nachweist, wenn ihre Kräfte nicht zureichen und
wenn das Lokal-Bedürfniß zum Landesbedürfnisse sich er
weitert.
Dieser Gegenstand führte im Landtage zu einer leb
haften Debatte, weßhalb wir dieselbe hier wiedergeben:
Kieber: Die Rheinwuhrarbeiten sind zunächst von
den betheiligten Gemeinden zu leisten. Nun aber haben
die Gemeinden Mauren und Schellenberg ihre Verbind
lichkeiten zu diesen Bauten vertragsmäßig andern Gemein
den überbunden, und haben diesen Gemeinden zur Ent
schädigung Wald und Feld abgetreten; sie können also
nicht zum 2. Male ins Mitleid gezogen werden. Ich
bin der Ansicht, daß ohne Staatshülfe der Zweck nicht
erreicht wird, aber wie man die Rheingemeinden unter
stützt, so soll man auch andern Gemeinden helfen, die
nicht an den Rheinbauten betheiligt sind, wie z. B. Plan
ken, Triesnerberg, Schellenberg.
Präsident: Die beregten Bauten sind Neubauten.
Das Land gibt dazu einen Beitrag 1. weil die Landes
grenze geschützt werden muß, 2. weil durch diese Bauten
resp, den erzielten Schutz, die Steuerkraft des Landes be
wahrt und erhöht wird. Das Abkommen, welches Hr.
Abgeordneter Kieber erwähnt geht nur die betreffenden
Gemeinden an.
Kieber: Man verwendet zur Deckung dieser Aus
lagen vorzüglich die Zollgelder. Da müssen auch die
Berggemeinden schwer zahlen und erhalten keinen Kreu
zer Entgeld.
Präsident: Die Ansicht, daß der Ertrag aus den
Zolleinnahmen nur den Rheingemeinden zu gut komme,
ist unrichtig. Der größte Theil dieser Einnahmen ist zur
Tilgung der Staatsschulden verwendet worden. Es ist
wahr, daß die Berggememden bisher mit Unterstützung
aus der Landeskasse weniger bedacht worden sind; allein
das läßt sich noch gut machen. Die Steuern, welche all
jährlich eingehoben werden, werden im Interesse des gan
zen Landes verwendet. Die Regierung legt über die Ver
wendung Rechenschaft ab. Die vielverbreitete Ansicht, daß
man die Steuern und sonstigen Staatseinnahmen gleich
mäßig wieder an die Gemeinden austheilen soll, ist ein
politisches Armuthszeugniß. Man muß mit den Staats
mitteln da helfen, wo es nothwendig ist; der Weltlauf
sorgt schon dafür, daß eines nach dem andern an die
^ Reihe kommt.
Bei der Abstimmung wurde die Summe von 5000 fl.
mit 11 gegen 3 Stimmen bewilligt.
Im weitern faßte der Landtag auf Antrag der Kom
mission den Beschluß, die Regierung zu ersuchen, dem
nächsten Landtage einen Gesetzentwurf über Staatsleistun
gen zu Äheinuferbauten vorzulegen. 0. (Forts, folgt.)