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stäblichen Sinn mit einem Dolchmesser das daselbst eben
mit der Bereitung des Frühstückes beschäftigte Dienstmäd
chen ab. Das arme Mädchen hat eine Menge Schnitt-
und Stichwunden an den Händen, Armen, im Gesicht,
auf der Brust, die tödtliche Wunde im Hals. Nachdem
der Mörder sein Opfer getödtet, schnitt er sich selber mit
Einem Schnitt die Kehle ab und als die Hausbewohner
erschienen, lagen beide Personen -— todt in ihrem Blut.
Das Motiv zu der schauderhaften That des Mörders
scheint Eifersucht gewesen zu sein.
Waadt. Ein englischer Lord verlor auf einem von
Genf kommenden Dampfer ein Portefeuille mit einem
Inhalt von 50,000 Fr. Werth. Erst in Lausanne ver
mißte er seinen Schatz, kehrte um und erhielt das Ver
lorene wieder aus der Hand einer jungen Zuckerbäckerin
aus Bourg. Der Engländer empfiehlt den Zuckerladen
der Finderin allen seinen Landsleuten.
Aargau. Dem Schloßer Steger in Villmergen
brachte man am 20. Sept. das 21. Kind zur Taufe.
Bis übers Jahr hofft er für jeden Schweizerkanton ei
nen Repräsentanten zu haben. O. A.
Zürich. In Zürich und Umgebung mehrt sich die
Zahl der wuthkranken Hunde. Montags hat ein in der
Gemeinde Enge entlausener Hund in Hottingen und
Riesbach Menschen und Hunde gebissen. Der Hunde
bann ist nun zu strenger Ausführung gelangt. Es wer
den einige Hundejäger angestellt und der Bann bis auf
12 Wochen hinaus in Aussicht gestellt.
Bolkswirthschaftliches.
selbst geschieht hoch in der Lust. Ist die Königin ein
mal befruchtet, so bleibt sie es ihr ganzes Leben lang,
und verläßt ihre Wohnung nicht mehr, außer wenn sie
mit einem Vorschwärme auszieht. Gewöhnlich am 2.
oder Z. Tage noch ihrer Befruchtung sängt sie jene Eier
zu legen an, aus denen die Arbeiterbienen, die Drohnen
und jungen Königinnen entstehen. Eine längere Ver
tagung würde für die Wohlfahrt des Bienenvolkes höchst
verderblich werden, indem eine unbefruchtete Königin
auch nur unbefruchtete Eier legen kann, aus denen die
sogenannte Buckelbrut (kleine Drohnen in Arbeiterbienen-
zellen erzeugt) entsteht, die weiter nichts als unnütze
Fresser sind. Deshalb werden die Drohnen von den
Arbeiterbienen, sofern sie eine normale, befruchtete Köni
gin in ihrer Mitte haben, aus dem Stocke vertrieben,
was manchmal schon in der 2. Halste des Monats Juni
geschieht, besonders wenn die Honigtracht eine spärliche
ist, oder die Bienen nicht schwärmen wollen.
Die Arbeiterbienen werden für unvollkommene, un
fruchtbare Weibchen gehalten, deren Zahl in den ver
schiedenen Stöcken sehr ungleich ist. Mancher Stock
zählt 12,000, mancher 20,000, mancher bis 60,000.
Die Arbeiterbienen haben einen besonders geformten
Saugrüssel und Füße von ganz eigenthümlicher Struktur.
(Fortsetzung folgt.)
Die Biene.
Fortsetzung (siehe Landesztg. Nr. 8).
Die Königin ist das einzige vollkommene Weibchen
im Stocke, sie allein befruchtungsfähig. Sie beginnt
ihre Befruchtungs-Ausflüge etwa vom dritten Tage an,
nachdem sie die Wiege verlassen hat. Die Befruchtung
Ein Bienenwirth in Flawyl hat in einem einzigen
seiner Bienenstöcke am 17. Juni d. I. zwei Aufsätze,
zusammen 40 Pfund schwer, abgenommen. Das gleiche
einzige Bienenvolk hat nach seinen Notizen in den letz
ten drei Jahren 100 Pfd. bedeckte Honigwaben geliefert.
Silberkurs.
Samstag, den 3. Oktober . in.35
Mittwoch, den 7. » 111.50
Herausgegeben von G. Fischer.
Verantwortlicher Redaktor: vr. Schädler.
Die nächste Str. erscheint Sonntag den 18. Oktober.
Festprogramm
zu der am 15. Oktober zu Vaduz stattfindenden Ausstellung und Prämirung von Pferden, Vieh,
landwirthschaftlichen Erzeugnißen und Geräthschaften.
Um 9 Uhr Morgens Beginn des Festes.
Um 9^ Uhr Beschauung der ausgestellten Thiere, Erzeugniße und Geräthschaften; hierauf Preisverthei-
ung auf dem Festplatze.
Sodann findet ein Festzug statt. Voraus geht die Musik, dieser folgen die prämirten und bekränzten
Thiere, geführt von den Preisträgern. Hierauf folgen die Preisrichter, der Vereinsvorstand mit den Ehrengästen
,md Ausschußmitgliedern. Der Zug geht vom Festplatz, neben dem neuen Schulhause, in der sogenannten „Adler-
tafernbünd", durch das Dorf.
Hierauf werden sich die Festtheilnehmer zu einem Essen in geselliger Weise vereinen.,
Die Preise welche am 15. Oktober zur Vertheilung kommen, sind folgende:
, m Pferde: ^ z je 5 fl für 1-/2—2MH«ge Stutenfüllen,
1 Preis von 20 fl, für die schönste Stute im Alter v.
4—8 Jahren, trächtig oder mit Füllen;
3 Preise, je 15 fl., für Stuten von gleichem Alter,
trächtig oder mit Füllen;
5 Preise, je 10 fl., für Stuten im Alter von 3—8 I.
wenn auch nicht trächtig oder auch ohne Füllen;
Anmerkung. 3—8jährige Stuten, welche mit Preisen
gekrönt werden, müssen wenigstens 1 Jahr lang im Lande
gehalten werden; beim Verkauf außer Landes fällt der
Preis an den Verein zurück. — Eine Prämirung der
Füllen findet nicht mehr statt.