Volltext: Liechtensteiner Landeszeitung (1863)

i Indem ich hiemit im Namen Sr. Durchlaucht den 
Landtag für eröffnet erkläre; lade ich die Herren Abge 
ordneten ein, die eidliche Angelobung zu leisten. 
Nichts war natürlicher, als daß die Versammlung 
vor allem eine Adresse an den durchlauchtigsten Regenten 
richtete, worin sie den tiefgefühltesten Dank für Verleihung 
der neuen Verfassung ausspraA Die Hankadresse tau 
tet folgendermafsen: 
„Durchlauchtigster Fürst, gnädigster Fürst und Herr! 
Treu dem fürstlichen Worte haben Eure Durchlaucht 
dem Lande eine neue Verfassung gegeben, welche ihm 
ausgedehnte konstitutionelle Rechte garantirt, und eine 
segensreiche Entwicklung seines geistigen und materiellen 
Wohles in Aussicht stellt. 
Durch dieses Staatsgrundgesetz ist der Landesvertre 
tung vor allem das Recht der Mitwirkung an der Ge 
setzgebung, das Recht der Steuerbewilligung, sowie auch 
das Recht der geeigneten Einflußnahme auf die Verwal 
tung des Landes eingeräumt, und die Verwirklichung 
eines allseitigen Wunsches, daß der Amtssitz der Regie 
rungsbehörde innerhalb des Fürstentums verlegt werde, 
gewährleistet. 
Insbesondere auf letzteres Zugestandniß legt die Ge- 
sammtbevölkerung den höchsten Werth; sie. findet in der 
Einrichtung, daß zwischen Euerer Durchlaucht und dieser 
verantwortlichen Landesregierung keine Mittelbehörde mehr 
besteht, ihre volle Beruhigung. Nur dadurch, daß diese 
Regierung in unmittelbarem lebendigen Verkehre einerseits 
mit dem Volke und anderseits mit Euerer Durchlaucht 
steht, ist sie in den Stand gesetzt, die Anliegen und Be 
dürfnisse des Landes, den wirklichen Verhältnissen ent 
sprechend, selbst Euerer Durchlaucht vorstellen und den 
Vollzug der Gesetze wirksam überwachen zu können. 
Für dieses großmüthige Geschenk sprechen wir, die 
treuergebensten Landtagsabgeordneten, vor Allem unsern 
und des ganzen Landes tiefgefühlten Dank aus. 
Allein diese Verfassung legt uns anderseits auch wich 
tige Verpflichtungen auf. Im vollkommenen Bewußtsein 
dieser Pflichten und eingedenk unseres Eides, geloben wir 
unverbrüchliche Treue und Anhänglichkeit dem angestamm 
ten Fürstenhause, sowie auch gewissenhaste Förderung des 
Wohles von Fürst, und Volk unter genauer Festhaltung 
an dem Staätsgrundgesetze, im Zusammenwirken mit 
Euerer Durchlaucht Regierung. 
Gestatten Euere Durchlaucht den treuergebensten 
Landtagsabgeordneten den sehnlichsten Wunsch der Be 
völkerung ausdrücken und die Bitte aussprechen zu dür 
fen, Euere Durchlaucht möchten bald und oft das nun 
beglückte Land mit Höchftihrer persönlichen Gegenwart 
erfreuen. > ' , ' 
In tiefster Ehrfurcht verharrt Euerer Durchlaucht 
treuergebenste Landesversammlung. 
Der nächste Gegenstand, welcher zur Berathung undHe- 
schlußsassung vorlag, war der Entwurf einer Geschäfts 
ordnung für den Landtag. In einer' eintägigen Sitzung 
wurde der Gegenstand erledigt. Die Geschäftsordnung 
weicht von denen anderer konstitutioneller Staaten nur 
da ab, M die elgeMüM klei 
nen Staates zur Geltung kommen mußten. Der geringe 
Gebietsumfang des Landes gestattet^ daß die Mitglieder 
des Landtags, nach jeder Versammlung in ihren Wohnort 
zurückkehren können. Infolge davon daß die Abgeordne 
ten nicht an dem Sitze des Landtags beisawmen bleiben 
bis alle Geschäfte der Session erledigt sind , nehmen die 
Verhandlungen allerdings einen langsameren Verlauf; 
allein die Kosten des Landtags werden dadurch verringert 
und für die Abgeordneten erwächst daraus noch der be 
sondere Vortheil, daß sie ihren Berufsgeschäften während 
der Dauer des Landtags nicht gänzlich entzogen werden. 
Die Sitzungen des Landtags sind öffentlich; und aus 
nahmsweise z.B. in Verhandlungen mit dem Ausland, 
können vertrauliche Sitzungen beschlossen werden. Die 
geringe Anzahl der 15 Landtagsnntglieder gestattet es 
nicht, daß zu gleicher Zeit in mehreren Kommissionen ge 
arbeitet werde, um nicht die Arbeitskräfte zu zersplittern 
und leicht mögliche Kollisionen herbeizuführen. Für die 
Theilnahme an den allgemeinen und Commissionssitzungen 
beziehen die Landtagsabgeordneten eine Taggebühr von 2 
fl., der Präsident 4 fl. und die 2 Sekretäre je 3 fl . N. 
W., für Abfassung der Protokolle und Berichte u. s. w. 
wird keine Gebühr bezogen. Die Bestimmung der Ge 
schäftsordnung über die Redefreiheit im Landtag bildete 
den Hauptge^enstand der Debatte. Nach dem Beschluß 
des Landtags sind die Mitglieder desselben für ihre Re 
den nur der Versammlung verantwortlich, Privatehren- 
^erletzungen ausgenommen, welche vor Gericht gezogen 
werden können, sofern sie nicht durch die Anwendung der 
Disciplinarvorschriften der Versammlung bestraft werven. 
Die weitern Bestimmungen der Geschäftsordnung haben 
kein öffentliches Interesse. Die Geschäftsordnung, welche 
der höchsten Sanktion unterbreitet ist, wurde für den er 
sten Landtag provisorisch angenommen und hat sich im 
Ganzen als praktisch bewiesen. 0. 
(Fortsetzung folgt.) 
V aduz, 30. März. Se. Durchlaucht wird im Lau 
fe des Sommers unserem Lande wahrscheinlich einen Be 
such machen. Möchte sich dieser langgehegte Wunsch der 
Bevölkerung verwirklichen ! Das glückliche Einverständniß 
zwischen Fürst und Volk, welches durch die neuen Ein 
richtungen herbeigeführt wurde, kann durch die hohe Ge 
genwart des Fürsten im Lande nur gesestiget werden. 
Wie wir vernehmen wird er von dem allverehrten Gra 
sen von Westfalen begleitet werden. ^ Der Wien. Ztg. 
zufolge hat F ürst Johann dem neuen Museum für 
Kunst und Industrie in Wien seine lebhafteste Theil- 
Nahme zu erkennen gegeben, und bereits deü Austrag er 
theilt daß aus seinen Sammlungen sowohl in Wien als 
in den fürstlichen Schlössern' -diejenigen,Degen^t'äHe aus 
gewählt werden, welche für die Zwecke dieses Instituts 
passend erscheinen. ^/ > ' 
Vaduz, 30. März. Heute Mrde die ^ordent 
liche Landtags sitzttH abgMltm. Es waren MeHbge- 
vrdnete mit Ausnahme de^ H^ Bühl MW- 
seüd. Auf der TaMöHnUng./sta.^ HM' Be 
schlußfassung über das ZehentablösüngDeH.. Wir. wer 
den später GsfüHichAHber' diese' TiHünH'MlHiön «U 
bemerken heute nut, daß, mit wenigen Äüsüähmen, ein- 
. > stimHign Beschloße gefaßt wurden. Es kam auch der
	        

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