den sie aber einmal zu ersetzen sein, und auch die lang-
fristigen Strombezugsverträge mit dem Ausland haben ein
Enddatum.
Die in Abbildung 3 aufgezeichneten Szenarien der Strom
„achfrage in der Schweiz führen allesamt früher oder spä-
'er zu einem Manko bei der gesicherten Strombeschaf
‘ung. Unter der Annahme einer Kernkrafiwerk-Betriebs-
dauer von 40 Jahren lässt sich diesem sich für den Zeit
raum nach 2010 abzeichnenden Manko allerdings nicht
mit neuer einheimischer Kernenergie begegnen. Aus der
Erkenntnis heraus, dass die Vorlaufzeit für eine neue Nuk-
'saranlage gegen 20 Jahre dauert, erweist sich eine
eigentliche und substanzielle Verlängerung der Lebens-
dauer auf 50 Jahre und mehr als äusserst wichtig. Denn
dies ist ein Beitrag zum nötigen Zeitgewinn, damit allen-
talls die «alten» Kermkrafitwerke durch neue Produktions-
anlagen ersetzt werden können. Erste Voraussetzung für
den Bau solcher Ersatzanlagen bleiben jedoch europäisch
<xonkurrenzfähige Stromgestehungskosten sowie die politi-
sche Akzeptanz. Die öffentliche Einschätzung von neuen
Nuklearanlagen als Ersatz für die bestehenden wird sich in
der Schweiz schlüssig beurteilen lassen, wenn sich die Bür-
gerschaft anlässlich der Abstimmungen über bereits einge-
'‚eichte und angekündigte Initiativen der Kernenergiegeg-
ner äussert. Die Plebiszite werden zu gegebener Zeit Auf
schluss und Hinweise geben zur Kernenergie-Akzeptanz
ynd insbesondere zum Willen - im Hinblick auf die Markt
3ffnung —, den Strompreis nicht noch zusätzlich durch wei-
'ere Abgaben zu belasten.
‚angfristiges Alterungsmanagement, ein über das europäi
sche Mass hinausgehender Abbau finanzieller Belastung
Gesicherte Strombeschaffungsmög-
lichkeiten und zukünftiger Strom-
bedarf in der Schweiz gemäss ver-
schiedenen Szenarien (Abbildung 31
Flektrizitätsnachfrage und -angebot im Winterhalbjahr {Angebot ohne neue Bezugs-
rechte im Ausland und ohne Ersatz bestehender KKW nach 40jähriger Betriebsdaue!
30.
25
20
15
IC
VSE hoch bei wachsender
Wirtschaft
VSE tief gemäss Vorschau 95
3EW I (beschlossene Massnahmen)
BEW Ilb (Beabsichtigte Massnahmen
*nergie- und CO2-Gesetz}
BEW Ille (Energie- und Umwelt
initiative und Solarinitiative)
CAN (Ausstieg aus der Kernenergie
n 10 Jahren)
BEW IV Verschärfte und auf Nach-
1altigkeit ausgerichtete CO2-Reduktion]
VWasserkre
9) 1995 2000
2005 2010 2015 2020 2025 2030