gilt natürlich auch für die Kunden, die ihre Einkaufskraft für
Strom ebenfalls bündeln werden. Entscheidend für das
Anderungstempo wird sein, ob die jetzt noch gültigen
Lieferverträge zwischen den Elektrizitätsunternehmungen
und mit den Endverbrauchern bis zum Vertragsende mehr-
heitlich durchgezogen werden oder ob der Marktdruck für
das vorzeitige Verhandeln neuer Verträge sorgen wird.
Dann werden wesentliche Anderungen bereits innerhalb
der nächsten fünf Jahre stattfinden.
Die Leitungsnetze und deren Betrieb werden als in jeder
Beziehung lebenswichtige Infrastruktur mit Priorität für einen
störungsfreien, technisch hochstehenden Betrieb weiterge
führt werden. Unsere hochentwickelte Volkswirtschaft kann
kein Absinken der Versorgungsqualität zulassen. Der indi
rekte Kostendruck wegen des wichtigen Kostenanteiles am
Endpreis wird aber zu Netzzusammenlegungen und zu
Standardisierung der Anlagen und Komponenten führen.
Wir sind ein viel zu kleines Land, um den technisch-betrieb-
ichen Föderalismus im Netzbereich im neuen Stromwettbe-
werb durchhalten zu können.
Der Föderalismus bei den Kundendienstleistungen wird da-
gegen für den unentbehrlichen Strom weiterhin eine gute
Zukunft haben.
Die Förderung der erneuerbaren Energien gemöss Art. 24
octies der Bundesverfassung wird sich bei der Marktöff-
aung In Richtung Verantwortung beim Endverbraucher be-
wegen müssen. Dieser kann neu wählen, aus welcher Pro-
duktionsart er den Strom beschaffen will. Die Stromlieferan-
en werden aber dank Wettbewerb auch Angebote unter-
oreiten, wie dies aktuell beim Photovoltaikstrom geschieht.
Die Marktöffnung wird nur dann ein Erfolg, wenn nicht nur
die Versorgungsmonopole, sondern auch die hundertjähri-
ge enge Bindung an Politik, Behörden und die öffentliche
Verwaltung sukzessive aufgebrochen wird.