Volltext: 75 Jahre Liechtensteinische Kraftwerke

Anlage ([Buchwert) und dem Marktwert. Sie entstehen auf- 
grund der in Europa bestehenden Überschusslage, die 
1och zehn Jahre dauern kann und bewirkt, dass Strom zu 
den Grenzkosten gehandelt wird. Der Preis für den Strom 
ab ausländischen, fossilbeheizten Kraftwerken deckt nur 
1och die Brennstoffkosten, die bei Nichtproduktion einge 
spart werden könnten. Wir nehmen dabei einen durch 
schnittlichen Strompreis im Spotmarkt von 4 Rp./kWh an. 
Der Bund ist aufgrund der Rechtssprechung zum Vertrauens- 
orinzip verpflichtet, eine angemessene Übergangsphase 
zu schaffen und die verbleibende materielle Enteignung 
abzugelten. Die Investitionen wurden im Vertrauen auf die 
geltende Rechtsordnung getätigt. Sie entsprachen auch 
dem Energieprogramm des Bundesrates, das ab 1990 
aine Steigerung der Wasserkraft um 5 Prozent und der 
<ernkraft um 10 Prozent vorsah. Auch wurde der Bedarfs- 
1achweis für ein Kernkraftwerk vom Parlament bestätigt. 
Die Einführung der Durchleitung stellt gemäss den im Auf 
rag des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätswerke 
VSE) erstellten Rechtsgutachten eine materielle Enteignung 
und damit einen Entschädigungstatbestand dar. Die NAI 
sind angemessen abzugelten, wobei diese alle langfristi- 
gen Beschaffungsarten umfassen müssen. Dazu gehören 
NAI bei Wasserkraftwerken, bei Kernkraftiwerken und bei 
angfristigen Bezugsrechten. Es gibt keinen rechtsgenügen- 
den Grund, die NAI unterschiedlich zu behandeln, weil 
NAI bei allen langfristigen Beschaffungsarten anfallen kör- 
1en. Ausserdem ergäbe sich eine Wettbewerbsungleich- 
2eit für die Elektrizitätsunternehmen bei unterschiedlichen 
3eschaffungsportefeuilles. Der Bund ist aber aufgrund der 
3undesverfassung (Handels- und Gewerbefreiheit) ver 
oflichtet, eine wettbewerbsneutrale Ordnung zu schaffen. 
Die gemäss den getroffenen Annahmen errechneten NA! 
von 4,5 Mia. Franken müssen auch aus faktischen Grün- 
den abgegolten werden. Das Eigenkapital der grösseren 
Droduzenten in der Schweiz erreicht heute zusammenge 
rechnet rund 5,5 Mia. Franken. Es sollte nicht eintreffen, 
dass diese Unternehmen in den ersten Jahren der Marktöff- 
nung von vornherein ihr ganzes Eigenkapital verlieren und 
dann von anderen, wohl ausländischen Unternehmen, 
deutlich unter ihrem Wert aufgekauft werden. Dies umso 
mehr als rund 75 Prozent der Elektrizitätsunternehmen Kan 
onen und Gemeinden und damit indirekt dem Steuerzahler 
gehören. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Finanzie- 
‚ung der Kraftwerke auch über Obligationenanleihen von 
und 16 Milliarden Franken erfolgt, deren Inhaber vorwie- 
gend die Pensionskassen und Kleinsparer sind. 
Die Elektrizitätsunternehmen werden alle Anstrengungen 
Jnternehmen, um ihre Effizienz zu steigern. Die Effizienz:
	        

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