Anlage ([Buchwert) und dem Marktwert. Sie entstehen auf-
grund der in Europa bestehenden Überschusslage, die
1och zehn Jahre dauern kann und bewirkt, dass Strom zu
den Grenzkosten gehandelt wird. Der Preis für den Strom
ab ausländischen, fossilbeheizten Kraftwerken deckt nur
1och die Brennstoffkosten, die bei Nichtproduktion einge
spart werden könnten. Wir nehmen dabei einen durch
schnittlichen Strompreis im Spotmarkt von 4 Rp./kWh an.
Der Bund ist aufgrund der Rechtssprechung zum Vertrauens-
orinzip verpflichtet, eine angemessene Übergangsphase
zu schaffen und die verbleibende materielle Enteignung
abzugelten. Die Investitionen wurden im Vertrauen auf die
geltende Rechtsordnung getätigt. Sie entsprachen auch
dem Energieprogramm des Bundesrates, das ab 1990
aine Steigerung der Wasserkraft um 5 Prozent und der
<ernkraft um 10 Prozent vorsah. Auch wurde der Bedarfs-
1achweis für ein Kernkraftwerk vom Parlament bestätigt.
Die Einführung der Durchleitung stellt gemäss den im Auf
rag des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätswerke
VSE) erstellten Rechtsgutachten eine materielle Enteignung
und damit einen Entschädigungstatbestand dar. Die NAI
sind angemessen abzugelten, wobei diese alle langfristi-
gen Beschaffungsarten umfassen müssen. Dazu gehören
NAI bei Wasserkraftwerken, bei Kernkraftiwerken und bei
angfristigen Bezugsrechten. Es gibt keinen rechtsgenügen-
den Grund, die NAI unterschiedlich zu behandeln, weil
NAI bei allen langfristigen Beschaffungsarten anfallen kör-
1en. Ausserdem ergäbe sich eine Wettbewerbsungleich-
2eit für die Elektrizitätsunternehmen bei unterschiedlichen
3eschaffungsportefeuilles. Der Bund ist aber aufgrund der
3undesverfassung (Handels- und Gewerbefreiheit) ver
oflichtet, eine wettbewerbsneutrale Ordnung zu schaffen.
Die gemäss den getroffenen Annahmen errechneten NA!
von 4,5 Mia. Franken müssen auch aus faktischen Grün-
den abgegolten werden. Das Eigenkapital der grösseren
Droduzenten in der Schweiz erreicht heute zusammenge
rechnet rund 5,5 Mia. Franken. Es sollte nicht eintreffen,
dass diese Unternehmen in den ersten Jahren der Marktöff-
nung von vornherein ihr ganzes Eigenkapital verlieren und
dann von anderen, wohl ausländischen Unternehmen,
deutlich unter ihrem Wert aufgekauft werden. Dies umso
mehr als rund 75 Prozent der Elektrizitätsunternehmen Kan
onen und Gemeinden und damit indirekt dem Steuerzahler
gehören. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Finanzie-
‚ung der Kraftwerke auch über Obligationenanleihen von
und 16 Milliarden Franken erfolgt, deren Inhaber vorwie-
gend die Pensionskassen und Kleinsparer sind.
Die Elektrizitätsunternehmen werden alle Anstrengungen
Jnternehmen, um ihre Effizienz zu steigern. Die Effizienz: