sei Einspeisung, bemessen nach Rp./kWh und/oder
1ach Leistungspreisen in Fr./MW. Es ist die Anwendung
dieses Verfahrens auch auf der Verteilebene zu prüfen
Jnbundling
Jnbundling hat zum Zweck, bei jenen Elektrizitätsunter-
1ehmen, die neben der Verteilung noch Produktion oder
Jbertragung besitzen, Diskriminierungen, Quersubventio
1en und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Solche
Jnternehmen sind verpflichtet, für Produktion, Übertragung
und Verteilung sowie sonstige Aktivitäten ausserhalb des
zlektrizitätsbereichs eine getrennte Rechnung zu führen und
ie als separate Profitcenters innerhalb der Unternehmung
abzurechnen.
Die Rechnungsführung ist in die interne Kostenrechnung
ınd die publizierte Rechnungslegung aufzuteilen.
<oordinationsstelle für den Netzzugang
Die schweizerischen Elektrizitätsunternehmen bilden eine
<oordinationsstelle für den Netzzugang (SKN}. Diese dien‘
ausschliesslich der Koordination der Durchleitungs
segehren der marktzutrittsberechtigten Kunden resp. derje
1gen, die solche beliefern. Die Koordinationsstelle betreibt
<eine Strombeschaffung.
Die SKN weist hohe Fachkomptenz auf und arbeitet nach
den Grundsätzen von Objektivität, Nichtdiskriminierung,
Transparenz und Wahrung der Geschäftisgeheimnisse. Sie
st Auskunftsstelle und kann Durchleitungsverträge vermitteln
und abwickeln. Die SKN kann bei Bedarf regionale Unter-
organisationen aufbauen.
Die SNK hat kein Eigentum an den Netzen inne. Das
zigentum bleibt bei den heutigen Netzeigentümern, die
auch auf dem Übertragungsnetz einen Eigengebrauch gel
end machen können, soweit er zur Versorgung von Endver
srauchern für Dritte dient.
Zusammenfassung des Modells
Das Modell des Marktes im Elektrizitätsbereich ist in Abbil
dung 7 dargestellt. Es verfügt über einen rechtlich regulier
‚en Netzbereich (auf dem Bild linkes gepunktetes Recht
sck} und einen Stromlieferungsmarkt.
Die marktzutrittsberechtigten Kunden stellen ihre ausrei-
chende Versorgung auf vertraglichem Wege sicher. Die