Volltext: 75 Jahre Liechtensteinische Kraftwerke

sei Einspeisung, bemessen nach Rp./kWh und/oder 
1ach Leistungspreisen in Fr./MW. Es ist die Anwendung 
dieses Verfahrens auch auf der Verteilebene zu prüfen 
Jnbundling 
Jnbundling hat zum Zweck, bei jenen Elektrizitätsunter- 
1ehmen, die neben der Verteilung noch Produktion oder 
Jbertragung besitzen, Diskriminierungen, Quersubventio 
1en und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Solche 
Jnternehmen sind verpflichtet, für Produktion, Übertragung 
und Verteilung sowie sonstige Aktivitäten ausserhalb des 
zlektrizitätsbereichs eine getrennte Rechnung zu führen und 
ie als separate Profitcenters innerhalb der Unternehmung 
abzurechnen. 
Die Rechnungsführung ist in die interne Kostenrechnung 
ınd die publizierte Rechnungslegung aufzuteilen. 
<oordinationsstelle für den Netzzugang 
Die schweizerischen Elektrizitätsunternehmen bilden eine 
<oordinationsstelle für den Netzzugang (SKN}. Diese dien‘ 
ausschliesslich der Koordination der Durchleitungs 
segehren der marktzutrittsberechtigten Kunden resp. derje 
1gen, die solche beliefern. Die Koordinationsstelle betreibt 
<eine Strombeschaffung. 
Die SKN weist hohe Fachkomptenz auf und arbeitet nach 
den Grundsätzen von Objektivität, Nichtdiskriminierung, 
Transparenz und Wahrung der Geschäftisgeheimnisse. Sie 
st Auskunftsstelle und kann Durchleitungsverträge vermitteln 
und abwickeln. Die SKN kann bei Bedarf regionale Unter- 
organisationen aufbauen. 
Die SNK hat kein Eigentum an den Netzen inne. Das 
zigentum bleibt bei den heutigen Netzeigentümern, die 
auch auf dem Übertragungsnetz einen Eigengebrauch gel 
end machen können, soweit er zur Versorgung von Endver 
srauchern für Dritte dient. 
Zusammenfassung des Modells 
Das Modell des Marktes im Elektrizitätsbereich ist in Abbil 
dung 7 dargestellt. Es verfügt über einen rechtlich regulier 
‚en Netzbereich (auf dem Bild linkes gepunktetes Recht 
sck} und einen Stromlieferungsmarkt. 
Die marktzutrittsberechtigten Kunden stellen ihre ausrei- 
chende Versorgung auf vertraglichem Wege sicher. Die
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.