Tatsachen nnd Zahlen über Deutschland
Von Dr. Wilhelm Bauer und Dr. Peter Dehen
Landwirtschaft
Grundlinien der Agrarpolitik
Nach nationalsozialistischer Auffassung bildet
die Landwirtschaft als „Blut- und Nahrungs-
quell" des Volkes die völkische und Wirtschaft-
liche Grundlage der Nation. Aus diesem Erun-
de war die Regierung von Anfang an bestrebt,'
das Bauerntum durch die Sicherung des Ve-
sitzes und der Rentabilität zu festigen. Die
Sicherung des Besitzes wurde erreicht durch das
Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933.
Danach werden „Erbhöfe" alle Bauernbetriebe
zwischen 7,5 und 125 Hektar, deren Besitzer
deutsch, ehrbar und fähige Landwirte sind. Der
Erbhof muß ungeteilt an einen Erben über-
gehen, er darf nicht verkauft oder zur Zwangs-
Versteigerung gebracht werden. Das Reichserb-
Hofgesetz erfaßt etwa 700000 landwirtschaftliche
Betriebe mit rund 60 % der landwirtschaftlich
genutzten Fläche.
Der Sicherung der Rentabilität dient das
Reichsnährstandsgesetz vom 14. Juli 1933, wel-
ches die Grundlage der Marktordnung bildet.
Durch dieses Gesetz wurden alle Landwirte, fer-
ner die Verarbeiter von Agrarprodukten sowie
die Händler, in einer großen Körperschaft, dem
Reichsnährstand, zusammengeschlossen. Der
Reichsnährstand setzt die Preise und Preis-
spannen für die landwirtschaftlichen Produkte
fest und regelt die Erzeugung, den Absatz und
die Verarbeitung von Agrarprodukten. Die
Preise wurden so festgesetzt, daß sie einerseits
die Rentabilität der Betriebe gewährleisten
und anderseits den Verbraucher nicht uner-
träglich belasten. Jede Spekulation mit land-
wirtschaftlichen Erzeugnissen ist ausgeschlossen.
Am Beeinträchtigungen des inländischen Preis-
gefüges durch den Weltmarkt zu verhüten,
werden die Einfuhren durch besondere „Reichs-
stellen" in bezug auf Preis und Menge geregelt.
Struktur der Landwirtschaft
Deutschland (Altreich) verfügt über 28,5 Mil-
lionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche.
Davon entfallen 67 %-auf Ackerland und 20%
auf Grünland. Vom Ackerland werden 59 %
mit Getreide (Roggen, Weizen, Gerste, Hafer),
23 °/o mit Hackfrüchten (Kartoffeln, Rüben),
13 °/o mit Futterpflanzen, 5 % mit Hülsen
früchten, Handelsgewächsen usw. angebaut.
Was die Verteilung der Besitzgrößen anbe-
trifft, so überwiegen weitaus die Bauernbetrie
be mittlerer Größe. Von der gesamten Betriebs-
fläche entfallen:
8,2 % auf Betriebe unter 5 Ks,
53,7 % auf Betriebe von 5 bis unter 100 ha,
38,i °/o auf Betriebe von 100 Ks und darüber.
EngerNahrungsraum
Die landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutsch-
land (Altreich) ist im Verhältnis zur Bevöl-
kerung sehr beschränkt. Dieses Verhältnis ist
aber von entscheidender Bedeutung für die
Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs-
Mitteln aus eigener Erzeugung. Zwar hat sich
der Nahrungsraum durch den Anschluß der Ost-
mark und durch die Wiedergewinnung der alten
deutschen Ostprovinzen im polnischen Feldzug
vom Herbst 1939 erweitert. Je Kopf der Bevöl-
kerung stehen nunmehr 0,47 ha landwirtschaft
licher Nutzfläche zur Verfügung, während es im
Altreich nur 0,41 ha waren. Trotzdem bleibt
das deutsche Volk immer noch ein „Volk ohne
Raum". Der Nahrungsraum je Einwohner ist
in Großdeutschland z. V. nur halb so groß wie
in Dänemark und in Frankreich und nur etwa
ein Siebtel bis ein Achtel so groß wie in den
Vereinigten Staaten. Dabei ist in diesen Zah-
len noch nicht berücksichtigt, daß in Deutschland
praktisch jedes Stückchen Land, und sei es noch
so arm, landwirtschaftlich genutzt wird, während
in Frankreich, in den Vereinigten Staaten und
anderen Ländern noch große Bodenreserven er-
schlössen werden können und die durchschnittliche
Ertragsfähigkeit der Böden sowie die Klima-
verhältnisse besser als in Deutschland sind.
Intensive Bodennutzung
Die Beschränktheit der landwirtschaftlichen
Nutzfläche hat Deutschland zu einer äußerst in-
tensiven Bodennutzung gezwungen, Während in
anderen Ländern, z.B. in den Vereinigten
Staaten, die Landwirtschaft möglichst viel je
Arbeitskraft zu erzeugen bestrebt ist (unbescha-
det der dazu benötigten Fläche), ist in Deutsch-
land möglichst hohe Produktion je Flächen-
einheit (unbeschadet der dazu benötigten Ar-
beitskräfte) oberstes Prinzip. Aus diesem Erun-
de sind die intensiven Kulturarten, wie'Acker-
land, Gärten usw. auf Kosten des mehr exten-
siven Grünlandes und der Brache im dauernden
Vordringen begriffen. Auf dem Acker selbst
nehmen ebenfalls die typischen Jntensivfrüchte,
vor allem die Hackfrüchte (Kartoffeln und Zuk-
kerrüben) sowie der Gemüsebau dauernd zu.
Besonders gesteigert wurden ferner die An-
bauflächen für Jndustriepflanzen, wie Raps,
Flachs (Lein), Hanf, Gewürz- und Arznei--
pflanzen.
Hohe Viehbestände
Ein weiteres Zeichen für die intensive Be-
triebsführung in der deutschen Landwirtschaft
sind die hohen Viehbestände. Im Altreich wur
den bei der letzten Viehzählung im Dezember
1939 nicht weniger als 20 Millionen Rinder,
25 Mill. Schweine, 7 Mill. Schafe und Ziegen,
97 Mill. Stück Geflügel und rund 3,4 Mill.
Pferde (1938) gezählt. Die Viehdichte, d. h. die
Zahl der je 100 Einwohner gehaltenen Nutz-
tiere^ die für die Selbstversorgungsmöglichkeit
mit tierischen Erzeugnissen, wie Fleisch, Milch,
Butter, Eier usw., entscheidend ist, ist besonders
groß. Diese reichliche Ausstattung mit Nutzvieh
ist um so bemerkenswerter, als die Bestände fast
ausschließlich mit wirtschaftseigenem Futter
ernährt werden.
Leistung der Landwirtschaft
Die landwirtschaftlichen Erträge sind beson-
ders in den letzten Jahren durch Intensivierung
der Produktion im Zuge der „Erzeugungs-
schleicht" beträchtlich gestiegen. Im Durchschnitt
der letzten sechs Jahre wurden je Hektar erzielt:
Roggen 17,6 dz, Weizen 23 , Gerste. 21,7, Hafer
20,5, Kartoffeln 166 und Zuckerrüben 304dz.
Entsprechend hat sich auch die Selbstversorgung
mit Nahrungsmitteln verbessert. 1938 wurde
der Nahrungsbedarf Deutschlands zu 83 % aus
inländischer Erzeugung gedeckt, und zwar bei
Brotgetreide, Kartoffeln. Zucker, Obst, Gemüse
und Fleisch zu 90 bis 100 %.
Waffer für Rommel
Die Wasserversorgung der Panzerarmee Afrika — Spezialtruppen am Werk
Aus Meerwasser wird Trinkwasser
Von Kriegsberichter Ernst Günther Dickmann
PK. Die Sieger von Tobruk und Marsa Ma-
truk fanden Berge von Blechkanistern mit der
Aufschrift „Water" — die transportablen Was
servorräte der englischen Armee in Ägypten.
Doch keiner dieser Kanister erfüllte mehr seinen
Zweck. Jeden einzelnen, den man nicht mehr
hatte ausgießen können, hatte wenigstens ein
englisches Seitengewehr durchbohrt, so daß das
kostbare Nah in der Wüste versickert war. Mag
anderswo der Kampf um Brot und Fleisch ge-
führt werden — bei uns in Afrika ist Wasser
wichtiger. Mit der Zuverlässigkeit und Ge-
nauigkeit, die jede deutsche Organisationsmaß-
nähme auszeichnet, hat die deutsche Führung in
Afrika auch für Wasser gesorgt.
Der Wassergeneralstab
Jede Armee führt eine Karte der eigenen
Stellungen und eine Karte der Feindlage. Das
Oberkommando der Panzerarmee Afrika führt
außerdem eine Wasserkarte, die nicht nur für
das tägliche Leben der Truppe, sondern auch
für die militärischen Operationen von weit-
tragender Bedeutung sein kann. Eine moderne
Armee braucht im Wüstensand einen „Wasser-
generalstab" ' von Ingenieur-Offizieren und
eine regelrechte Wasserversorgungstruppe, um
beweglich, schlagkräftig und auch gesund zu
bleiben.
Den für die Wasserversorgung der Armee
verantwortlichen Offizier interessieren auf der
Karte nur die Wasserstellen, die sich übrigens
in Nordafrika haargenau mit dem Standplatz
der in der Karte verzeichneten „Ortschaften"
decken. Da sehen wir sie eingezeichnet die vielen
„Vir", unter denen man kümmerliche Zisternen
zu verstehen hat, oder die „Maa'ten" und
„Abars", flache Brunnen von meist geringer
Ergiebigkeit und schließlich die „Sanyets",
Punkte mit regelrechten Tiefbrunnen, aus
denen die Hand- oder Motorpumpe den kühlen
und klaren Tropfen fördert, den wir um so
höher schätzen, je seltener er ist.
Aber noch mehr verzeichnet die sauber ge-
führte Wasserkarte, aus deren Eintragungen
wir ein interessantes Stück Kriegsgeschichte ab-
lesen können: genaue Mengenabgaben tri Ku
bikmetern und eine nach vier Stufen gegliederte
Qualitätsbezeichnung. Was die Erfahrung den
Landser in Afrika längst gelehrt hat. bestätigt
hier die zuverlässige Karteneintragung: Derna-
wasser ist das beste, und die Brunnen von
Derna fließen reichlich. Wer mit dem Zauber-
wort „Dernawasser" seine Feldflasche oder
seinen Kanister öffnet, ist gern gesehener Gast
in jedem Zelt und auf jedem Lastkraftwagen.
Vom Sickergraben zur Feldflasche
So wichtig das Wassern unseren Afrikanern
auch ist, so ahnen sie doch nicht, welche Mühe
seine Auffindung, Förderung und Aufbereitung
macht, ehe sie es an einer Zapfstelle in ihre
Feldflasche rinnen lassen.
Eine Versorgungskompanie setzt sich zum
größten Teil aus Fachleuten zusammen. Wir
finden in ihr Ingenieure, dazu Wasserbautech-
niker, Bohrmeister, Elektrotechniker für die
Pumpen. Schlosser für Werkstatt und Gerät,
Erdarbeiter. Die Heimat hat der Wasserversor-
gungstruppe für Afrika die besten und modern-
sten Maschinen und Gerätschaften mitgegeben,
damit keiner von Rommels Soldaten zu dursten
braucht, damit kein Fahrzeug wegen Wasser-
mangel unbrauchbar wird, kein Lazarett die
für die sanitäre Versorgung erforderlichen Was-
sermengen entbehren soll. Daher haben wir in
Afrika Bohr- und Pumpanlagen, die eine Tiefe
bis zu 100 m erreichen uttb somit ltüch dem
trockensten Landstrich Wasser abzuringen in der
Lage sind.
Vor allem bedient sich die Wasserversorgungs-
truppe der Panzerarmee Afrika der bereits
vorhandenen Wasserstellen, die sie reinigt und
neu in Betrieb setzt, so daß selbst kleinste Ära-
berbrunnen kurz nach ihrer Auffindung genieß-
bares — in Afrika muß ausnahmslos jedes
Wasser, abgekocht. werden^^Süßwasserspenden.
In den Dünen am Meer entstehen „Sicker-
galerien", tiefausgeschachtete und abgedeckte
Gräben, die häufig schon nach kurzer Zeit und
in erstaunlich geringer Tiefe für die menschliche
Ernährung brauchbares Wasser abgeben. Die
Wünschelrute ist aus Afrika verbannt, man
braucht sie nicht. Denn die beste und zuverläs
sigste Wünschelrute ist das fachliche Können der
Soldaten von der Wasserversorgungskompanie.
Trinkwasser aus dem Mittelmeer
Meerwasser ist seines hohen Salzgehaltes
wegen an sich ungenießbar. Wie oft haben dies
die deutschen Soldaten in Afrika beklagt, wenn
sie ihr Auftrag aus der dürren Wüste ans Meer
führte und sie angesichts der endlosen blauen
Flut gern das ganze Meer für einen Becher
voll Trinkwasser hingegeben hätten. Doch auch
diesen Problemen ist der „Wassergeneralstab"
zu Leibe gegangen. Wir haben in Nordafrika
eine Destillationskompanie, die Meerwasser de-
stilliert und damit in Süßwasser umwandelt.
Natürlich kann diese Kompanie wegen des
schwierigen Destillierverfahrens nur einen klei-
nen Teil des Wasserverbrauchs der Truppe be-
friedigen, aber sie macht die Panzerarmee bis
zu einem gewissen Grade von natürlichen Süß-
wasservorkommen doch unabhängig, zumal in
llberbrückungszeiten beim Vormarsch, wenn der
Tommy vor seiner Flucht mit stinkendem Öl
die Brunnen und Wasserquellen unbrauchbar zu
machen versucht hat?
Oft hört man die Frage: „Wieviel Wasser
steht dem Soldaten in Afrika zu?" Soweit es
überhaupt nötig ist, Wasser zu kontingentieren,
hat man beim Oberkommando der Panzerarmee
dafür eine Regelung gefunden. Fünf Liter,
zwei dayon für Trinkzwecke, drei zum Kochen
und Waschen, können aus den vorhandenen
Wasserstellen je Kopf gefördert werden. Wenn
in besonderen Zeiten der einzelne Soldat nicht
immer diese Menge zur Verfügung hat, so liegt
es daran, daß es im Afrikakrieg Situationen
gibt, in denen der Transport anderer Dinge
wichtiger ist als der von Wasser.
Natürlich ist man unserem Wasser auch che-
misch zu Leibe gegangen und kennt seine Zu-
sammensetzung genau. Während jedes normale
deutsche Leitungs- und Brunnenwasser bis zu
50 Milligramm Kochsalz je Liter enthält, gibt
es in der Wüste keine Wasserstelle mit nicht
mindestens dem fünffachen Salzgehalt. Derna-
wasser, unser höchstes Labsal, enthält 250 Milli-
gramm Salz, während unter ungünstigsten
Verhältnissen sogar ein Salzgehalt von 4000
Milligramm in Kauf genommen werden muß.
Europas Wasser bleibt uns unvergessen.
Unter der Sonne des Orients, die auf
Ägyptens Wüste herniedersticht, gedieh das
jüdische Märchen von Moses, der mit einem
Stock an den Fels schlug und damit eine spru-
delnde Quelle eröffnete, die man heute noch
in der Gegend von Suez dem Reisenden gegen
mäßiges Trinkgeld zeigt. Wir deutschen Sol-
daten verzichten auf den jüdischen Traum der
mühelos erworbenen Lebensgüter und verlassen
uns auf die eigene Kraft, aus den gegebenen
Verhältnissen das Menschenmögliche herauszu-
holen.
Kundmachung
betreffend Fleischbeschau bei Notschlachtungen
und Verwertung der notgeschlachteten Tiere
Auf Grund des kriegswirtschaftlichen Er-
mächtigungsgesetzes vom 2^ September 1939,
LGBl. Nr. 13, verlautbart die fürstliche Re-
gierung hiemit nachfolgende mit Nachtrag
Nr. 2 vom Cidgen. Veterinäramt erlassene
Abänderung der Instruktion für die Fleisch-
schauer:
„Art. 1. Im Hinblick auf die gegenwärtige
Versorgungslage mit Fleisch sind die nicht-
tierärztlichen Fleischschauer nicht mehr be-
fugt, Fleisch von Notschlachtungen als be-
dingt bankwürdig oder als ungenießbar zu
erklären. Sie haben in solchen Fällen den
zuständigen Tierarzt beizuziehen.
Dem tierärztlichen Fleischschauer wird zur
Pflicht gemacht. Vedingtbankwürdigkeit und
Ungenießbarkeit des Fleisches (Art. 29 bis
31 der Instruktion für die Fleischschauer)
nur in ganz begründeten Fällen auszuspre-
chen. Unter solche fallen im besonderen In
fektionskrankheiten, sowie das Vorhanden-
sein von Fleischvergiftungen und von Ver-
dacht darauf. ^
Die Kosten der Beiziehung des zustand:-
gen Tierarztes nach ortsüblichen Ansätzen
trägt die Sektion für Fleischversorgung des
Eidgen. Kriegs-Ernährungsamtes. Die be-
treffenden Rechnungen sind ihr durch Ver-
mittlung des zuständigen Kantonstierarztes
zuzustellen.
Art. 2. Bänkwürdiges transportfähiges
Fleisch von Notschlachtungen soll nach Mög-
lichkeit für die allgemeine Versorgung Ver-
Wendung finden. Der zuständige Fleisch
schauer oder der von ihm beigezogene Tier-
arzt haben dafür zu sorgen, daß solches
Fleisch wenn immer möglich durch einen
ortsansässigen oder einen benachbarten
Metzgereibetrieb übernommen wird. Wo
dies nicht möglich ist, soll das Fleisch unver-
züglich in das vom zuständigen Kantons-
tierarzt bezeichnete Schlachthaus verbracht
werden.
Art. 3. Von der Versendung von Fleisch
ist sowohl die Verwaltung des Bestimmungs-
schlachthauses wie der zuständige Kantons-
tierarzt durch den Fleischschauer telephonisch
zu benachrichtigen.
Der Kantonstierarzt sorgt für eine best-
mögliche Verwertung des Fleisches. Es steht
ihm frei, mit den Metzgerorganisationen des
betr. Kantons Vereinbarungen zu treffen.
Ist die Verwertung innerhalb des Kan-
tons nicht möglich, hat der zuständige Kan-
tonstierarzt die Sektion für Fleischversor-
gung des Eidgen. Kriegs-Ernährungsamtes
in Bern davon in Kenntnis zu setzen.
Bedingt bankwürdiges und nichttransport-
fähiges bankwürdiges Fleisch ist wie bisher
an Ort und Stelle zu verwerten.
Art. 4. Dieser Nachtrag tritt am 1. August
1942 in Kraft."
Die Regierung bestimmt, daß bankwürdi-
ges Fleisch von Notschlachtungen dem liech-
tensteinischen Metzgermeisterverband (Zen-
tralstelle Herr Metzgermeister Wächter in
Vaduz) zur Verwendung zu übergeben ist. Als
llbernahmepreise gelten die von der Eidgen.
Preiskontrollstelle bestimmten; Höchstpreise.
Vaduz, am 10. August 1942,
Fürstlich» Regierung: gez. Dr. Hoop.
übernommene
kriegswirtschaftliche Verfügungen
Die fürstliche Regierung gibt auf Grund
der Verordnung vom 26. März 1942, LGBl.
Nr. 15, bekannt, daß folgende Verfügungen
auch im Fürstentum Liechtenstein Anwen-
dung finden:
Verfügung Nr. 611 A/42 der Eidg. Preis-
... kontrollstelle über Preisausgleichskasse für
Milch (vom 31. Juli 1942).
Verfügung Nr. 458 A/42 der Eidg. Preis-
kontrollstelle über Baumwoll-, Zellwoll- und
Mischgewebe (Weberei) (v. 31. Juli 1942).
Verfügung Nr. 481 B/42 der Eidg. Preis-
kontrollttelle über Futtergetreide und Futter-
mittel (vom 30. Juli 1942). *
Verfügung Nr. 613 A/42 der Eidg. Preis
kontrollstelle über Preisausgleichskasse für
Milch und Milchprodukte (Beitragserhebung
auf Vollmilchkonserven, Vollmilchpulver aller
Art und Präparate mit Vollmilmzusatz, wie
Nährmittel, Kindermehle, Schokolade) (vom
31. Juli 1942).
Verfügung Nr. 556 A/42 der Eidg. Preis-
kontrollstelle über Preise von Schieferplatten
(vom 1. August 1942).
Verfügung Nr. 360 A/42 der Eidg. Preis
kontrollstelle über Taxen in Spitälern, Sa-
natorien, Anstalten, Instituten usw. (vom
31. Juli 1942).
Verfügung Nr. 366 L/42 der Eidg. Preis-
kontrollstelle für Preisaufschläge von Pum-
pen und Ventilatoren (vom 1. August 1942).
Verfügung Nr. 436 A/42 der Eidg. Preis-
kontrollstelle für Kinderwagen, Fahrräder,
deren Bestandteile und Fahrroü»beleuchtung
(exkl. Pneus, Schläuche, Zubehör und Leder)
(vom 1. August 1942).
Verfügung Nr. 387 v/42 der Eidg. Preis-
kontrollstelle über Preise für chemiegraphi
sche, galvanovlastische und photolitographische
Erzeugnisse (vom 31. Juli 1942).
V a d u z, am 10. August 1942.
Fürstliche Regierung: gez. Dr. Hoop.
Kundmachung
Im Zusammenhang mit der gegenwärti-
gen Getreideernte fordert die fürstliche Re-
gierung die Getreidepflanzer auf, jedwedem
Verderb von Getreide vorzubeugen. Es wird
auch namentlich empfohlen, Ähren nachzule-
sen und soferne die Getreidepflanzer dies
nicht selber tun wollen, bedürftigen Familien
das Sammeln zu erlauben.
Vaduz, am 10. August 1942.
Fürstliche Regierung: gez. Dr. Hoop.
Bekanntmachung
betreffend die Dreschereilöhne
Die fürstliche Regierung hat auf Grund
des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsge
setzes folgende Dreschereilöhne für die
Dreschperiode 1942 festgesetzt:
1. 4 Rp. je Kilo, ohne Binder und Presse;
2. 5 Rp. je Kilo, Stroh mit Binder;
3. 6 Rp. je Kilo, Stroh gebunden und ge-
preßt.
Die Dreschereibesitzer sind veiwflichtet, sich
an diese Höchstpreise zu halten. Widersetzlich-
keit wird empfindlich gebüßt.
Vaduz, am 7. August 1342.
Fürstliche Regierung: gez. Dr. H o o p,