Volltext: Der Umbruch (1942)

Tatsachen nnd Zahlen über Deutschland 
Von Dr. Wilhelm Bauer und Dr. Peter Dehen 
Landwirtschaft 
Grundlinien der Agrarpolitik 
Nach nationalsozialistischer Auffassung bildet 
die Landwirtschaft als „Blut- und Nahrungs- 
quell" des Volkes die völkische und Wirtschaft- 
liche Grundlage der Nation. Aus diesem Erun- 
de war die Regierung von Anfang an bestrebt,' 
das Bauerntum durch die Sicherung des Ve- 
sitzes und der Rentabilität zu festigen. Die 
Sicherung des Besitzes wurde erreicht durch das 
Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933. 
Danach werden „Erbhöfe" alle Bauernbetriebe 
zwischen 7,5 und 125 Hektar, deren Besitzer 
deutsch, ehrbar und fähige Landwirte sind. Der 
Erbhof muß ungeteilt an einen Erben über- 
gehen, er darf nicht verkauft oder zur Zwangs- 
Versteigerung gebracht werden. Das Reichserb- 
Hofgesetz erfaßt etwa 700000 landwirtschaftliche 
Betriebe mit rund 60 % der landwirtschaftlich 
genutzten Fläche. 
Der Sicherung der Rentabilität dient das 
Reichsnährstandsgesetz vom 14. Juli 1933, wel- 
ches die Grundlage der Marktordnung bildet. 
Durch dieses Gesetz wurden alle Landwirte, fer- 
ner die Verarbeiter von Agrarprodukten sowie 
die Händler, in einer großen Körperschaft, dem 
Reichsnährstand, zusammengeschlossen. Der 
Reichsnährstand setzt die Preise und Preis- 
spannen für die landwirtschaftlichen Produkte 
fest und regelt die Erzeugung, den Absatz und 
die Verarbeitung von Agrarprodukten. Die 
Preise wurden so festgesetzt, daß sie einerseits 
die Rentabilität der Betriebe gewährleisten 
und anderseits den Verbraucher nicht uner- 
träglich belasten. Jede Spekulation mit land- 
wirtschaftlichen Erzeugnissen ist ausgeschlossen. 
Am Beeinträchtigungen des inländischen Preis- 
gefüges durch den Weltmarkt zu verhüten, 
werden die Einfuhren durch besondere „Reichs- 
stellen" in bezug auf Preis und Menge geregelt. 
Struktur der Landwirtschaft 
Deutschland (Altreich) verfügt über 28,5 Mil- 
lionen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. 
Davon entfallen 67 %-auf Ackerland und 20% 
auf Grünland. Vom Ackerland werden 59 % 
mit Getreide (Roggen, Weizen, Gerste, Hafer), 
23 °/o mit Hackfrüchten (Kartoffeln, Rüben), 
13 °/o mit Futterpflanzen, 5 % mit Hülsen 
früchten, Handelsgewächsen usw. angebaut. 
Was die Verteilung der Besitzgrößen anbe- 
trifft, so überwiegen weitaus die Bauernbetrie 
be mittlerer Größe. Von der gesamten Betriebs- 
fläche entfallen: 
8,2 % auf Betriebe unter 5 Ks, 
53,7 % auf Betriebe von 5 bis unter 100 ha, 
38,i °/o auf Betriebe von 100 Ks und darüber. 
EngerNahrungsraum 
Die landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutsch- 
land (Altreich) ist im Verhältnis zur Bevöl- 
kerung sehr beschränkt. Dieses Verhältnis ist 
aber von entscheidender Bedeutung für die 
Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- 
Mitteln aus eigener Erzeugung. Zwar hat sich 
der Nahrungsraum durch den Anschluß der Ost- 
mark und durch die Wiedergewinnung der alten 
deutschen Ostprovinzen im polnischen Feldzug 
vom Herbst 1939 erweitert. Je Kopf der Bevöl- 
kerung stehen nunmehr 0,47 ha landwirtschaft 
licher Nutzfläche zur Verfügung, während es im 
Altreich nur 0,41 ha waren. Trotzdem bleibt 
das deutsche Volk immer noch ein „Volk ohne 
Raum". Der Nahrungsraum je Einwohner ist 
in Großdeutschland z. V. nur halb so groß wie 
in Dänemark und in Frankreich und nur etwa 
ein Siebtel bis ein Achtel so groß wie in den 
Vereinigten Staaten. Dabei ist in diesen Zah- 
len noch nicht berücksichtigt, daß in Deutschland 
praktisch jedes Stückchen Land, und sei es noch 
so arm, landwirtschaftlich genutzt wird, während 
in Frankreich, in den Vereinigten Staaten und 
anderen Ländern noch große Bodenreserven er- 
schlössen werden können und die durchschnittliche 
Ertragsfähigkeit der Böden sowie die Klima- 
verhältnisse besser als in Deutschland sind. 
Intensive Bodennutzung 
Die Beschränktheit der landwirtschaftlichen 
Nutzfläche hat Deutschland zu einer äußerst in- 
tensiven Bodennutzung gezwungen, Während in 
anderen Ländern, z.B. in den Vereinigten 
Staaten, die Landwirtschaft möglichst viel je 
Arbeitskraft zu erzeugen bestrebt ist (unbescha- 
det der dazu benötigten Fläche), ist in Deutsch- 
land möglichst hohe Produktion je Flächen- 
einheit (unbeschadet der dazu benötigten Ar- 
beitskräfte) oberstes Prinzip. Aus diesem Erun- 
de sind die intensiven Kulturarten, wie'Acker- 
land, Gärten usw. auf Kosten des mehr exten- 
siven Grünlandes und der Brache im dauernden 
Vordringen begriffen. Auf dem Acker selbst 
nehmen ebenfalls die typischen Jntensivfrüchte, 
vor allem die Hackfrüchte (Kartoffeln und Zuk- 
kerrüben) sowie der Gemüsebau dauernd zu. 
Besonders gesteigert wurden ferner die An- 
bauflächen für Jndustriepflanzen, wie Raps, 
Flachs (Lein), Hanf, Gewürz- und Arznei-- 
pflanzen. 
Hohe Viehbestände 
Ein weiteres Zeichen für die intensive Be- 
triebsführung in der deutschen Landwirtschaft 
sind die hohen Viehbestände. Im Altreich wur 
den bei der letzten Viehzählung im Dezember 
1939 nicht weniger als 20 Millionen Rinder, 
25 Mill. Schweine, 7 Mill. Schafe und Ziegen, 
97 Mill. Stück Geflügel und rund 3,4 Mill. 
Pferde (1938) gezählt. Die Viehdichte, d. h. die 
Zahl der je 100 Einwohner gehaltenen Nutz- 
tiere^ die für die Selbstversorgungsmöglichkeit 
mit tierischen Erzeugnissen, wie Fleisch, Milch, 
Butter, Eier usw., entscheidend ist, ist besonders 
groß. Diese reichliche Ausstattung mit Nutzvieh 
ist um so bemerkenswerter, als die Bestände fast 
ausschließlich mit wirtschaftseigenem Futter 
ernährt werden. 
Leistung der Landwirtschaft 
Die landwirtschaftlichen Erträge sind beson- 
ders in den letzten Jahren durch Intensivierung 
der Produktion im Zuge der „Erzeugungs- 
schleicht" beträchtlich gestiegen. Im Durchschnitt 
der letzten sechs Jahre wurden je Hektar erzielt: 
Roggen 17,6 dz, Weizen 23 , Gerste. 21,7, Hafer 
20,5, Kartoffeln 166 und Zuckerrüben 304dz. 
Entsprechend hat sich auch die Selbstversorgung 
mit Nahrungsmitteln verbessert. 1938 wurde 
der Nahrungsbedarf Deutschlands zu 83 % aus 
inländischer Erzeugung gedeckt, und zwar bei 
Brotgetreide, Kartoffeln. Zucker, Obst, Gemüse 
und Fleisch zu 90 bis 100 %. 
Waffer für Rommel 
Die Wasserversorgung der Panzerarmee Afrika — Spezialtruppen am Werk 
Aus Meerwasser wird Trinkwasser 
Von Kriegsberichter Ernst Günther Dickmann 
PK. Die Sieger von Tobruk und Marsa Ma- 
truk fanden Berge von Blechkanistern mit der 
Aufschrift „Water" — die transportablen Was 
servorräte der englischen Armee in Ägypten. 
Doch keiner dieser Kanister erfüllte mehr seinen 
Zweck. Jeden einzelnen, den man nicht mehr 
hatte ausgießen können, hatte wenigstens ein 
englisches Seitengewehr durchbohrt, so daß das 
kostbare Nah in der Wüste versickert war. Mag 
anderswo der Kampf um Brot und Fleisch ge- 
führt werden — bei uns in Afrika ist Wasser 
wichtiger. Mit der Zuverlässigkeit und Ge- 
nauigkeit, die jede deutsche Organisationsmaß- 
nähme auszeichnet, hat die deutsche Führung in 
Afrika auch für Wasser gesorgt. 
Der Wassergeneralstab 
Jede Armee führt eine Karte der eigenen 
Stellungen und eine Karte der Feindlage. Das 
Oberkommando der Panzerarmee Afrika führt 
außerdem eine Wasserkarte, die nicht nur für 
das tägliche Leben der Truppe, sondern auch 
für die militärischen Operationen von weit- 
tragender Bedeutung sein kann. Eine moderne 
Armee braucht im Wüstensand einen „Wasser- 
generalstab" ' von Ingenieur-Offizieren und 
eine regelrechte Wasserversorgungstruppe, um 
beweglich, schlagkräftig und auch gesund zu 
bleiben. 
Den für die Wasserversorgung der Armee 
verantwortlichen Offizier interessieren auf der 
Karte nur die Wasserstellen, die sich übrigens 
in Nordafrika haargenau mit dem Standplatz 
der in der Karte verzeichneten „Ortschaften" 
decken. Da sehen wir sie eingezeichnet die vielen 
„Vir", unter denen man kümmerliche Zisternen 
zu verstehen hat, oder die „Maa'ten" und 
„Abars", flache Brunnen von meist geringer 
Ergiebigkeit und schließlich die „Sanyets", 
Punkte mit regelrechten Tiefbrunnen, aus 
denen die Hand- oder Motorpumpe den kühlen 
und klaren Tropfen fördert, den wir um so 
höher schätzen, je seltener er ist. 
Aber noch mehr verzeichnet die sauber ge- 
führte Wasserkarte, aus deren Eintragungen 
wir ein interessantes Stück Kriegsgeschichte ab- 
lesen können: genaue Mengenabgaben tri Ku 
bikmetern und eine nach vier Stufen gegliederte 
Qualitätsbezeichnung. Was die Erfahrung den 
Landser in Afrika längst gelehrt hat. bestätigt 
hier die zuverlässige Karteneintragung: Derna- 
wasser ist das beste, und die Brunnen von 
Derna fließen reichlich. Wer mit dem Zauber- 
wort „Dernawasser" seine Feldflasche oder 
seinen Kanister öffnet, ist gern gesehener Gast 
in jedem Zelt und auf jedem Lastkraftwagen. 
Vom Sickergraben zur Feldflasche 
So wichtig das Wassern unseren Afrikanern 
auch ist, so ahnen sie doch nicht, welche Mühe 
seine Auffindung, Förderung und Aufbereitung 
macht, ehe sie es an einer Zapfstelle in ihre 
Feldflasche rinnen lassen. 
Eine Versorgungskompanie setzt sich zum 
größten Teil aus Fachleuten zusammen. Wir 
finden in ihr Ingenieure, dazu Wasserbautech- 
niker, Bohrmeister, Elektrotechniker für die 
Pumpen. Schlosser für Werkstatt und Gerät, 
Erdarbeiter. Die Heimat hat der Wasserversor- 
gungstruppe für Afrika die besten und modern- 
sten Maschinen und Gerätschaften mitgegeben, 
damit keiner von Rommels Soldaten zu dursten 
braucht, damit kein Fahrzeug wegen Wasser- 
mangel unbrauchbar wird, kein Lazarett die 
für die sanitäre Versorgung erforderlichen Was- 
sermengen entbehren soll. Daher haben wir in 
Afrika Bohr- und Pumpanlagen, die eine Tiefe 
bis zu 100 m erreichen uttb somit ltüch dem 
trockensten Landstrich Wasser abzuringen in der 
Lage sind. 
Vor allem bedient sich die Wasserversorgungs- 
truppe der Panzerarmee Afrika der bereits 
vorhandenen Wasserstellen, die sie reinigt und 
neu in Betrieb setzt, so daß selbst kleinste Ära- 
berbrunnen kurz nach ihrer Auffindung genieß- 
bares — in Afrika muß ausnahmslos jedes 
Wasser, abgekocht. werden^^Süßwasserspenden. 
In den Dünen am Meer entstehen „Sicker- 
galerien", tiefausgeschachtete und abgedeckte 
Gräben, die häufig schon nach kurzer Zeit und 
in erstaunlich geringer Tiefe für die menschliche 
Ernährung brauchbares Wasser abgeben. Die 
Wünschelrute ist aus Afrika verbannt, man 
braucht sie nicht. Denn die beste und zuverläs 
sigste Wünschelrute ist das fachliche Können der 
Soldaten von der Wasserversorgungskompanie. 
Trinkwasser aus dem Mittelmeer 
Meerwasser ist seines hohen Salzgehaltes 
wegen an sich ungenießbar. Wie oft haben dies 
die deutschen Soldaten in Afrika beklagt, wenn 
sie ihr Auftrag aus der dürren Wüste ans Meer 
führte und sie angesichts der endlosen blauen 
Flut gern das ganze Meer für einen Becher 
voll Trinkwasser hingegeben hätten. Doch auch 
diesen Problemen ist der „Wassergeneralstab" 
zu Leibe gegangen. Wir haben in Nordafrika 
eine Destillationskompanie, die Meerwasser de- 
stilliert und damit in Süßwasser umwandelt. 
Natürlich kann diese Kompanie wegen des 
schwierigen Destillierverfahrens nur einen klei- 
nen Teil des Wasserverbrauchs der Truppe be- 
friedigen, aber sie macht die Panzerarmee bis 
zu einem gewissen Grade von natürlichen Süß- 
wasservorkommen doch unabhängig, zumal in 
llberbrückungszeiten beim Vormarsch, wenn der 
Tommy vor seiner Flucht mit stinkendem Öl 
die Brunnen und Wasserquellen unbrauchbar zu 
machen versucht hat? 
Oft hört man die Frage: „Wieviel Wasser 
steht dem Soldaten in Afrika zu?" Soweit es 
überhaupt nötig ist, Wasser zu kontingentieren, 
hat man beim Oberkommando der Panzerarmee 
dafür eine Regelung gefunden. Fünf Liter, 
zwei dayon für Trinkzwecke, drei zum Kochen 
und Waschen, können aus den vorhandenen 
Wasserstellen je Kopf gefördert werden. Wenn 
in besonderen Zeiten der einzelne Soldat nicht 
immer diese Menge zur Verfügung hat, so liegt 
es daran, daß es im Afrikakrieg Situationen 
gibt, in denen der Transport anderer Dinge 
wichtiger ist als der von Wasser. 
Natürlich ist man unserem Wasser auch che- 
misch zu Leibe gegangen und kennt seine Zu- 
sammensetzung genau. Während jedes normale 
deutsche Leitungs- und Brunnenwasser bis zu 
50 Milligramm Kochsalz je Liter enthält, gibt 
es in der Wüste keine Wasserstelle mit nicht 
mindestens dem fünffachen Salzgehalt. Derna- 
wasser, unser höchstes Labsal, enthält 250 Milli- 
gramm Salz, während unter ungünstigsten 
Verhältnissen sogar ein Salzgehalt von 4000 
Milligramm in Kauf genommen werden muß. 
Europas Wasser bleibt uns unvergessen. 
Unter der Sonne des Orients, die auf 
Ägyptens Wüste herniedersticht, gedieh das 
jüdische Märchen von Moses, der mit einem 
Stock an den Fels schlug und damit eine spru- 
delnde Quelle eröffnete, die man heute noch 
in der Gegend von Suez dem Reisenden gegen 
mäßiges Trinkgeld zeigt. Wir deutschen Sol- 
daten verzichten auf den jüdischen Traum der 
mühelos erworbenen Lebensgüter und verlassen 
uns auf die eigene Kraft, aus den gegebenen 
Verhältnissen das Menschenmögliche herauszu- 
holen. 
Kundmachung 
betreffend Fleischbeschau bei Notschlachtungen 
und Verwertung der notgeschlachteten Tiere 
Auf Grund des kriegswirtschaftlichen Er- 
mächtigungsgesetzes vom 2^ September 1939, 
LGBl. Nr. 13, verlautbart die fürstliche Re- 
gierung hiemit nachfolgende mit Nachtrag 
Nr. 2 vom Cidgen. Veterinäramt erlassene 
Abänderung der Instruktion für die Fleisch- 
schauer: 
„Art. 1. Im Hinblick auf die gegenwärtige 
Versorgungslage mit Fleisch sind die nicht- 
tierärztlichen Fleischschauer nicht mehr be- 
fugt, Fleisch von Notschlachtungen als be- 
dingt bankwürdig oder als ungenießbar zu 
erklären. Sie haben in solchen Fällen den 
zuständigen Tierarzt beizuziehen. 
Dem tierärztlichen Fleischschauer wird zur 
Pflicht gemacht. Vedingtbankwürdigkeit und 
Ungenießbarkeit des Fleisches (Art. 29 bis 
31 der Instruktion für die Fleischschauer) 
nur in ganz begründeten Fällen auszuspre- 
chen. Unter solche fallen im besonderen In 
fektionskrankheiten, sowie das Vorhanden- 
sein von Fleischvergiftungen und von Ver- 
dacht darauf. ^ 
Die Kosten der Beiziehung des zustand:- 
gen Tierarztes nach ortsüblichen Ansätzen 
trägt die Sektion für Fleischversorgung des 
Eidgen. Kriegs-Ernährungsamtes. Die be- 
treffenden Rechnungen sind ihr durch Ver- 
mittlung des zuständigen Kantonstierarztes 
zuzustellen. 
Art. 2. Bänkwürdiges transportfähiges 
Fleisch von Notschlachtungen soll nach Mög- 
lichkeit für die allgemeine Versorgung Ver- 
Wendung finden. Der zuständige Fleisch 
schauer oder der von ihm beigezogene Tier- 
arzt haben dafür zu sorgen, daß solches 
Fleisch wenn immer möglich durch einen 
ortsansässigen oder einen benachbarten 
Metzgereibetrieb übernommen wird. Wo 
dies nicht möglich ist, soll das Fleisch unver- 
züglich in das vom zuständigen Kantons- 
tierarzt bezeichnete Schlachthaus verbracht 
werden. 
Art. 3. Von der Versendung von Fleisch 
ist sowohl die Verwaltung des Bestimmungs- 
schlachthauses wie der zuständige Kantons- 
tierarzt durch den Fleischschauer telephonisch 
zu benachrichtigen. 
Der Kantonstierarzt sorgt für eine best- 
mögliche Verwertung des Fleisches. Es steht 
ihm frei, mit den Metzgerorganisationen des 
betr. Kantons Vereinbarungen zu treffen. 
Ist die Verwertung innerhalb des Kan- 
tons nicht möglich, hat der zuständige Kan- 
tonstierarzt die Sektion für Fleischversor- 
gung des Eidgen. Kriegs-Ernährungsamtes 
in Bern davon in Kenntnis zu setzen. 
Bedingt bankwürdiges und nichttransport- 
fähiges bankwürdiges Fleisch ist wie bisher 
an Ort und Stelle zu verwerten. 
Art. 4. Dieser Nachtrag tritt am 1. August 
1942 in Kraft." 
Die Regierung bestimmt, daß bankwürdi- 
ges Fleisch von Notschlachtungen dem liech- 
tensteinischen Metzgermeisterverband (Zen- 
tralstelle Herr Metzgermeister Wächter in 
Vaduz) zur Verwendung zu übergeben ist. Als 
llbernahmepreise gelten die von der Eidgen. 
Preiskontrollstelle bestimmten; Höchstpreise. 
Vaduz, am 10. August 1942, 
Fürstlich» Regierung: gez. Dr. Hoop. 
übernommene 
kriegswirtschaftliche Verfügungen 
Die fürstliche Regierung gibt auf Grund 
der Verordnung vom 26. März 1942, LGBl. 
Nr. 15, bekannt, daß folgende Verfügungen 
auch im Fürstentum Liechtenstein Anwen- 
dung finden: 
Verfügung Nr. 611 A/42 der Eidg. Preis- 
... kontrollstelle über Preisausgleichskasse für 
Milch (vom 31. Juli 1942). 
Verfügung Nr. 458 A/42 der Eidg. Preis- 
kontrollstelle über Baumwoll-, Zellwoll- und 
Mischgewebe (Weberei) (v. 31. Juli 1942). 
Verfügung Nr. 481 B/42 der Eidg. Preis- 
kontrollttelle über Futtergetreide und Futter- 
mittel (vom 30. Juli 1942). * 
Verfügung Nr. 613 A/42 der Eidg. Preis 
kontrollstelle über Preisausgleichskasse für 
Milch und Milchprodukte (Beitragserhebung 
auf Vollmilchkonserven, Vollmilchpulver aller 
Art und Präparate mit Vollmilmzusatz, wie 
Nährmittel, Kindermehle, Schokolade) (vom 
31. Juli 1942). 
Verfügung Nr. 556 A/42 der Eidg. Preis- 
kontrollstelle über Preise von Schieferplatten 
(vom 1. August 1942). 
Verfügung Nr. 360 A/42 der Eidg. Preis 
kontrollstelle über Taxen in Spitälern, Sa- 
natorien, Anstalten, Instituten usw. (vom 
31. Juli 1942). 
Verfügung Nr. 366 L/42 der Eidg. Preis- 
kontrollstelle für Preisaufschläge von Pum- 
pen und Ventilatoren (vom 1. August 1942). 
Verfügung Nr. 436 A/42 der Eidg. Preis- 
kontrollstelle für Kinderwagen, Fahrräder, 
deren Bestandteile und Fahrroü»beleuchtung 
(exkl. Pneus, Schläuche, Zubehör und Leder) 
(vom 1. August 1942). 
Verfügung Nr. 387 v/42 der Eidg. Preis- 
kontrollstelle über Preise für chemiegraphi 
sche, galvanovlastische und photolitographische 
Erzeugnisse (vom 31. Juli 1942). 
V a d u z, am 10. August 1942. 
Fürstliche Regierung: gez. Dr. Hoop. 
Kundmachung 
Im Zusammenhang mit der gegenwärti- 
gen Getreideernte fordert die fürstliche Re- 
gierung die Getreidepflanzer auf, jedwedem 
Verderb von Getreide vorzubeugen. Es wird 
auch namentlich empfohlen, Ähren nachzule- 
sen und soferne die Getreidepflanzer dies 
nicht selber tun wollen, bedürftigen Familien 
das Sammeln zu erlauben. 
Vaduz, am 10. August 1942. 
Fürstliche Regierung: gez. Dr. Hoop. 
Bekanntmachung 
betreffend die Dreschereilöhne 
Die fürstliche Regierung hat auf Grund 
des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsge 
setzes folgende Dreschereilöhne für die 
Dreschperiode 1942 festgesetzt: 
1. 4 Rp. je Kilo, ohne Binder und Presse; 
2. 5 Rp. je Kilo, Stroh mit Binder; 
3. 6 Rp. je Kilo, Stroh gebunden und ge- 
preßt. 
Die Dreschereibesitzer sind veiwflichtet, sich 
an diese Höchstpreise zu halten. Widersetzlich- 
keit wird empfindlich gebüßt. 
Vaduz, am 7. August 1342. 
Fürstliche Regierung: gez. Dr. H o o p,
	        

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