Volltext: Grundriss des liechtensteinischen Verwaltungsrechts

Richtpunkte einer Totalrevision 
pflegegesetz umzugiessen. Dabei müsste, wie in Österreich, das Verwal- 
tungsstrafverfahren sowie das Vollstreckungsverfahren aus dem allge- 
meinen Verfahrensgesetz herausgenommen und in eigenen Spezialgeset- 
zen geordnet werden?. Eine derartige Revision stellte sicher, dass die 
beschränkten Ressourcen optimal genutzt werden und dass vor allem 
die wertvolle Erfahrung aus dem Umgang mit dem Landesverwaltungs- 
pflegegesetz in Verwaltung und Anwaltschaft bewahrt bleibt. 
23 Vgl. namentlich die je 1991 wiederverlautbarten Verwaltungsstraf- und Verwaltungs- 
vollstreckungsgesetze. 
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