Geschichtliche und begriffliche Einführung
tur des Verwaltungsrechts. Deshalb sprach Fritz Werner vom “Verwal-
tungsrecht als konkretisiertem Verfassungsrecht”,
Das Verfassungsrecht verschafft Menschen die Befugnis zur Rechts-
erzeugung, was eine Machtbefugnis beinhaltet. Das Verfassungsrecht ist
ein politisch besonders bedeutsames Recht. Bei staatsrechtlichen Um-
wälzungen ändert es regelmässig, wogegen das einfachgesetzliche Recht
vielfach davon unberührt bleibt: Otto Mayer hat dieser Tatsache mit
dem Satz “Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht” einen
bleibenden Ausdruck gegeben*®.
Es kommt oftmals vor, dass der Staat die Beziehungen zu den einzel-
nen in den Formen des Privatrechts ordnet, wenn etwa Privatkunden
Geschäfte mit der Landesbank tätigen oder wenn ein Privater dem Land
Liechtenstein Boden zum Bau eines Verwaltungsgebäudes verkauft*.
7 Vgl. Deutsches Verwaltungsblatt 1959, S. 529 ff.
8 Vgl. Mayer I, S. VI. Siehe als ein plastisches Beispiel dazu das Gutachten des SGH vom
5.5.1960, ELG 1955-61, S. 144 (145) und Gutachten des StGH vom 14.12.1961, ELG
19627, S. 179 ff. (183).
19 Vol. dazu $ 8, 5. 148 ff.
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