Volltext: Grundriss des liechtensteinischen Verwaltungsrechts

Geschichtliche und begriffliche Einführung 
tur des Verwaltungsrechts. Deshalb sprach Fritz Werner vom “Verwal- 
tungsrecht als konkretisiertem Verfassungsrecht”, 
Das Verfassungsrecht verschafft Menschen die Befugnis zur Rechts- 
erzeugung, was eine Machtbefugnis beinhaltet. Das Verfassungsrecht ist 
ein politisch besonders bedeutsames Recht. Bei staatsrechtlichen Um- 
wälzungen ändert es regelmässig, wogegen das einfachgesetzliche Recht 
vielfach davon unberührt bleibt: Otto Mayer hat dieser Tatsache mit 
dem Satz “Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht” einen 
bleibenden Ausdruck gegeben*®. 
Es kommt oftmals vor, dass der Staat die Beziehungen zu den einzel- 
nen in den Formen des Privatrechts ordnet, wenn etwa Privatkunden 
Geschäfte mit der Landesbank tätigen oder wenn ein Privater dem Land 
Liechtenstein Boden zum Bau eines Verwaltungsgebäudes verkauft*. 
7 Vgl. Deutsches Verwaltungsblatt 1959, S. 529 ff. 
8 Vgl. Mayer I, S. VI. Siehe als ein plastisches Beispiel dazu das Gutachten des SGH vom 
5.5.1960, ELG 1955-61, S. 144 (145) und Gutachten des StGH vom 14.12.1961, ELG 
19627, S. 179 ff. (183). 
19 Vol. dazu $ 8, 5. 148 ff. 
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