Grundsätze des Verwaltungsverfahrens
frist, der Beschwerdelegitimation, der Notwendigkeit einer Beschwer-
debegründung, der Zuständigkeit und der Überprüfungsbefugnis der
Beschwerdeinstanz sowie der Wirkungen des Beschwerdeentscheids.
Diese Zusammenhänge werden in $ 16 dargestellt. Diejenigen Grund-
sätze, die allgemein in jedem Verfahren gelten, werden in diesem Para-
graphen vorgestellt.
Das Verwaltungsverfahrensrecht ist für das materielle Verwaltungs-
recht von grösster Bedeutung:
Das gesamte materielle Verwaltungsrecht wird mittels der Regeln des
Landesverwaltungspflegegesetzes angewandt und auf diese Weise
umgesetzt.
Das Landesverwaltungspflegegesetz hat für eine effektive Durch-
setzung des materiellen Verwaltungsrechts zu sorgen, damit die vom
Gesetzgeber bestimmten gesetzlichen Ziele auch wirklich erreicht
werden.
Das Verwaltungsverfahren soll den rechtsstaatlichen Vollzug des ma-
teriellen Verwaltungsrechts garantieren.
Das Verwaltungsverfahren dient dem Rechtsschutz der einzelnen, in-
dem es diesen einen Anspruch auf faire Behandlung gewährt und die
Beachtung des materiellen Rechts und der Grundrechte im Verfahren
sicherstellt.
[I. Verfahrensabschnitte
1. Allgemeines
Das Verwaltungsverfahren vor jeder Instanz kann im Grunde genom-
men in drei bzw. vier Abschnitte aufgegliedert werden, die nacheinander
folgen?. Die Verfahrensstadien umfassen alle Schritte, die eine Behörde
zu unternehmen hat, bis eine Verfügung bzw. ein Beschwerdeentscheid
oder ein Urteil erlassen und vollstreckt werden kann. Das Landesver-
waltungspflegegesetz unterscheidet die folgenden Verfahrensstadien?:
! Vgl. Walter/Mayer Nr. 259; so auch die Systematik des Landesverwaltungspflegege-
setzes: II. Hauptstück: 1.G. Verfahrenseinleitung; IILLA. Ermittlungsverfahren und I1.B.
Schlussverfahren.
Vgl. Rhinow/Koller/Kiss-Peter, S. 149 ff.
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