Volltext: Grundriss des liechtensteinischen Verwaltungsrechts

3. Verwaltungsbeschwerdeinstanz ........ 
4. Schweizerisches Bundesgericht und 
Kantonsgericht St. Gallen ........ 
Verwaltungsgerichtliche Sonderzuständigkeiten 
der ordentlichen Gerichte .......... 
HI. Wirkungen der Rechtsmitteleinlegung .......... 
IV. Reformatio in peius vel melius ... 
V. Neuerungen (Noven) ............ KAMM EHE 
VI. Kassatorische oder reformatorische Rechtsmittel ....... 
VII. Rechtsmittelfristen und -belehrung ................. 
VIIL Richtige Bezeichnung des Rechtsmittels 
und der Rechtsmittelinstanz ....... 300 
Beschwerdelegitimation ................ 302 
1. Grundsatz des Art. 92 Abs. 1 LVG..... 302 
2. Rechtsschutzbedürfnis ..............0.00000004 305 
3. Beschwerdelegitimation von Behörden ............ 306 
X. Beschwerdeschrift und Beschwerdebegründung ....... 308 
XI. Verzicht auf Rechtsmittel ...............0...0000444 309 
XI. Überprüfungskompetenz des Staatsgerichtshofes ...... 310 
1. Überprüfungskompetenz des Staatsgerichtshofes 
im Verfahren der Verwaltungsbeschwerde .......... 310 
Überprüfungskompetenz des Staatsgerichtshofes 
im Verfahren der Verfassungsbeschwerde .......... 312 
Verbindung von Verfassungs- und Verwaltungs- 
sachen vor dem Staatsgerichtshof ....... ... 316 
A 
$ 18 Ausblick: Revision des Landesverwaltungspflegegesetzes .... 317 
I. Ausgangslage ....... weımu. JI7 
II. Einzelne Mängel des Landesverwaltungspflegegesetzes .. 318 
IM. Richtpunkte einer Totalrevision „.. 321 
Literaturverzeichnis 
Abkürzungsverzeichnis 
Stichwortregister 
Über den Autor 
WR CE a OO 
324 
328 
331 
343 
15
	        

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