Volltext: Grundriss des liechtensteinischen Verwaltungsrechts

Teile der Leistungsverwaltung 
wird*, Beim ebenfalls durch die schweizerischen PTT-Betriebe besorg- 
ten Postcheck- und Giroverkehr” sowie beim Telefonverkehr*! handelt 
es sich auch um ein privatrechtliches Rechtsverhältnis. Schliesslich kön- 
nen u.U. die Energielieferungsverträge der Liechtensteinischen Kraft- 
werke an die privaten Haushalte in den Formen des Privatrechts abge- 
schlossen werden”. 
‘“ Vgl. Art. 15, 20, 28 und 50 des Bundesgesetzes über den Transport im öffentlichen Ver- 
kehr vom 4.10.1985, SR 742.40, vgl. im übrigen aber BGE 112 IH 230. 
© Vgl. BGE 95 I 83 und VPB 1989 Nr. 43bis, S. 310 ff. 
“ Vgl. BGE 94 1 171 und zu den Rechtsgrundlagen VPB 1994 Nr. 19, S. 150 ff. (153). 
3 Vgl. Rhinow/Krähenmann, 5. 442 f. m.H. zur analogen Rechtslage in der Schweiz. 
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