Volltext: Grundriss des liechtensteinischen Verwaltungsrechts

[V. 
1. Allgemeines ......... 
2. Verbot der Rechtsverweigerung, der Rechtsver- 
zögerung und des überspitzten Formalismus ........ 246 
a) Verbot der formellen Rechtsverweigerung ........ 246 
b) Verbot des überspitzten Formalismus ............ 248 
c) Verbot der Rechtsverzögerung ......... 249 
3. Anspruch auf rechtliches Gehör .................. 251 
4. Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege .......... 255 
5, Anspruch auf Begründung von Entscheidungen ..... 258 
Ausgewählte Verfahrensgrundsätze und Maximen 
des Landesverwaltungspflegegesetzes .......... ..... 261 
1. Zuständigkeit .........0.0.0000000000000014404044 261 
2. Gesetzlich bestimmter Richter und Ausstand........ 264 
3. Untersuchungsgrundsatz (Amtswegigkeit), 
Beweiswürdigung und Beweislast ................. 267 
4. Massgebender Sachverhalt ...... nımmmen 268 
5. Bindung an die Anträge und die Beschwerdebegründung .. 271 
6. Wiederaufnahme (Revision) ......... .......,..., 271 
7. Kosten ... 273 
2... 245 
$ 16 Rechtsbehelfe und Rechtsmittel .............0.00000+0++++ 275 
I. Unterschied zwischen Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen .. 275 
II. Arten von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen .......... 275 
III. Vorstellung (Remonstration, Wiedererwägung) ........ 277 
IV. Aufsichtsbeschwerde ......... ‚...., 279 
1. Überblick ............00. Keen G44 279 
2. Aufsichtsbeschwerde gemäss Art. 23 LVG .......... 280 
3. Aufsichtsbeschwerde gegen Gemeinden ............ 281 
4. “Echte” und formfreie Aufsichtsbeschwerde ........ 282 
Nachsichtsgesuch ...... 283 
$ 17 Grundsätze des Rechtsmittelverfahrens .................. 284 
{.. Recht auf Zugang zu einem Verwaltungsgericht ........ 284 
IL. Instanzenzüge und Organisation der Gerichts- 
höfe des öffentlichen Rechts ...............00+00000, 285 
1. Verwaltungsinterne und -externe Rechtsmittel ....... 285 
2. Der Regierung nebengeordnete Kommissionen, 
insbesondere die Landesgrundverkehrskommission ... 287 
{4
	        

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