Volltext: Grundriss des liechtensteinischen Verwaltungsrechts

4. Examen und unbestimmter Rechtsbegriff .......... 
VII. Ermessen und Gesetzmässigkeitsprinzip ............. 
1: ZWECK us s.00 0:70) 
2. Ermessensarten und Ermessensausübung ........... 
3. Ermessensüberprüfung durch 
die Verwaltungsbeschwerdeinstanz ................ 
4. Begründung von Ermessensentscheiden ...........- 
VIIL Besondere Rechtsverhältnisse .......... 
IX. Ausnahmen vom Gesetzmässigkeitsprinzip .........- 
1. Polizeigeneralklausel ......... 
2. Vorkonstitutionelle Verordnungen und Verord- 
nungen gestützt auf den extrakonstitutionellen 
Bevollmächtigungsbeschluss von 1939 ............ 
3. Besondere verfassungsrechtliche Regelungen .......- 
4. Benutzung öffentlicher Sachen ........ 22.0.000004s 
5, Privatrechtliche Verwaltung staatlicher Mittel ....... 
6. Tätigkeit der Gemeinden ........ 
190 
191 
191 
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197 
197 
200 
201 
201 
202 
202 
$11 Rechtsgleichheit .............0.000000000000 00 204 
Il. Träger ....... ‚ax. mus 204 
II. Anspruch auf Gleichbehandlung in der Gesetzgebung .. 205 
III. Anspruch auf Gleichbehandlung 
in der Rechtsanwendung ..........2.0.00000000000+ + 208 
1. Grundsätze ........ 208 
2. Gleichbehandlung im Unrecht ......... 209 
3. Praxisänderung .........0.2 20000000000000001+ 210 
IV. Gleichberechtigung von Mann und Frau ............ 211 
V. Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK .......... 214 
VI. Willkürverbot in der Gesetzesanwendung ..........,, 216 
VII. Verweise ......... ‚...... A488 
1. Verfahrensrechtliche Garantien aus Art. 31LV ...... 218 
2. Treu und Glauben im öffentlichen Recht ........... 218 
+ A 8 ö GW 
$ 12 Öffentliches Interesse ......... 
I. Anwendungsbereich und Bedeutung 
des öffentlichen Interesses ............ 200000000004 
Zuständigkeit der Behörden zur Wahrung 
Öffentlicher Interessen .. 
„.. 219 
219 
220 
2
	        

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