Auslegung, Rechtsanwendung und juristische Hermenentik
denwahl ist als solche ein Wertungsvorgang. Sie bestimmt letztlich das
Auslegungsergebnis; die von der Behörde gewählte Auslegungsmethode
dient eher als nachträgliche Rechtfertigung für das von ihr gewählte
Auslegungsergebnis. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Verfügungen
und Urteile unter möglichster Wahrung der Parteirechte zustandekom-
men und so begründet werden!*!, dass die vorgenommenen Wertungs-
gesichtspunkte möglichst transparent sind. Damit wird der Rechtsfrie-
den am ehesten wiederhergestellt und gesichert.
151 Vgl. zur in diesem Zusammenhang wichtigen Begründungspflicht S. 258 ff.
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