Schon längst warten wir auf die fürstl. Erfüllung dieser Wünsche. Bei den
seinerzeitigen Unterhandlungen wurde uns zugesagt, dass in dieser Beziehung in
absehbarer Zeit die nötigen Schritte unternommen werden. Was hier diesbe-
züglich gesagt wird, vermögen wir nicht auf seine Richtigkeit zu untersuchen, da
uns leider nicht jene Aufklärung durch die Regierungskanzlei zu theil wird, wie
Persönlichkeiten der Bürgerpartei. Wir erlauben uns, Sie um Auskunft zu bitten
und wiederholen unsere Forderung.
2.) Hinsichtlich der Verfassung ist Herr Dr. Peer ersucht worden unter anderem,
ıoch am 4. Nov. die Arbeiten zu beschleunigen. Es war zurzeit davon die Rede,
dass, wenn nicht Unvorhergesehenes eintreffe, der Verfassungsentwurf schon
=nde Oktober auf den Tisch des Landtages gelegt werde.
Nach unserer Auffassung war die Berufung Dr. Peers als Landesverweser
Joch in erster Linie zur Revision der Verfassung gedacht. Allseits war man einig,
Jass als Grundlage zur Pazifizierung des Landes die Schaffung der Verfassung
arforderlich sei. Wenn wir auch einsehen, dass-&ie. laufenden Regierungs-
Jeschäfte zeitraubend sind und dass Herr Dr. Peer viel arbeitet, so können wir
dennoch nicht umhin allen Ernstes darauf aufmerksam machen, dass der Ver-
fassungsentwurf ehestens zur parlamentarischen Beratung gelangen sollte.
Erfolgt dies nicht, so wird unser guter Wille, von dem wir gewiss genügend
Beweise geben, durch Gegenströmungen im Volke paralysiert und es gelangen in
der Partei, teilweise durch unverantwortliche Äusserungen aus der Bürgerpartei
Jereizt, jene Kreise — die eine rasche Entscheidung verlangen [sic!]. Bedauer-
‚icherweise wird gerade von gegnerischer Seite beständig damit hausiert, dass
antgegen der klippen und klaren Abmachung mit einer längeren Anwesenheit als
3 Monate zu rechnen sei. Diese Äusserungen machen böses Blut und es wäre
sehr zu wünschen, dass amtlich dieserhalb aufklärend gewirkt würde.
Herr Kabinettsrat, wir bitten Sie höflich und dringend, Ihren ganzen Einfluss
zur Erfüllung der feierlich gegebenen Abmachungen geltend zu machen und