Volltext: Die Schlossabmachungen vom September 1920

1996 
Nr. 7: Entschliessung des Fürsten Johann Il. von Liechtenstein auf der Grundlage 
der Schlossabmachungen, dat. Vaduz, den 11. September 1920. 
li. Ich werde Meine Regierung beauftragen, dem Landtage ehestens eine Verfas: 
Ssungsrevisionsvorlage unter Einhaltung folgender Richtlinien zur Schlussfas- 
sung vorzulegen: 
|. Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Monarchie auf demokratischer Grund- 
age; die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von bei- 
den Seiten nach Massgabe der Bestimmungen der Verfassung ausgeübt. 
2. Der Landesfürst wird bei längerer Abwesenheit jährlich auf eine gewisse Zeit 
und ausserdem fallweise nach Bedarf einen Prinzen aus seinem Hause in’s 
Land entsenden und ihn als seinen Stellvertreter mit der Ausübung ihm zu- 
stehender Hoheitsrechte betrauen. 
3. Die dem Fürsten und dem Landtage verantwortliche Kollegialregierung be- 
steht aus dem Landammann als Vorsitzenden und zwei Regierungsräten mit 
ebensovielen Stellvertretern. 
Der Landammann und sein Stellvertreter werden vom Fürsten im Einvernehmen 
nit dem Landtag ernannt; die Regierungsräte und ihre Stellvertreter werden 
yom Landtage unter Berücksichtigung beider Landschaften gewählt. 
3ei Bestellung des Landammanns und seines Stellvertreters haben in erster 
_inie hiefür geeignete gebürtige Liechtensteiner in Betracht zu kommen. 
Nenn ein Mitglied der Regierung durch seine Amtsführung das Vertrauen 
des Volkes und des Landtages verliert, so ist der Landtag berechtigt, beim 
_andesfürsten die Enthebung des betreffenden Regierungsfunktionärs zu 
Jeantragen. 
Die Zuweisung der Geschäfte an die einzelnen Regierungsmitglieder wird 
durch eine vom Landtag zu beschliessende und vom Fürsten zu genehmigen- 
dem Land und den Gemeinden 
sollen in einem Paket (Finanz- 
ausgleichsgesetz, Subventions- 
Jesetz, Steuergesetz) neu 
geregelt werden. 
Jas russische Parlament be- 
willigt die Rückgabe (im Tausch 
Jegen das Sokolov-Archiv) des 
1945 als Kriegsbeute nach 
Moskau entführten Teils des 
Hausarchivs der Fürsten von 
Liechtenstein (13.6.}. 
Trachtengruppe anlässlich des 
Staatsfeiertages vom 15. August 
1996, der im Zeichen der Feier 
<75 Jahre Verfassung» stand: 
Der Staat, seine Verfassung und 
damit die Gesellschaft insgesamt 
bedürfen der dauernden Reform, 
sie müssen sich wandeln und 
anpassen. Gleichzeitig gilt es, die 
historisch gewachsene liechten- 
steinische Identität und die eige- 
ne Mentalität innerhalb einer sich 
wandelnden und zunehmend ver- 
flechtenden Welt zu bewahren. 
de Geschäftsordnung geregelt.
	        

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