Volltext: Die Schlossabmachungen vom September 1920

1970 
Die Stimmbürger nehmen eine 
Vorlage auf Erhöhung des 
Finanzausgleichs zwischen 
Staat und Gemeinden an (1.3.). 
Einführung der 
Arbeitslosenversicherung. 
Der erste Mai wird Feiertag. 
Wiedereröffnung der 
Gemäldegalerie (22.6.). 
Einsturz der Rheinbrücke 
Schaan-Buchs (14.8.). 
Freigabe einer Behelfsbrücke 
Schaan-Buchs (28.11.). 
Abbruch der alten Real- 
schule Vaduz (2.12.). 
_iechtenstein wird kirchlich 
zum Dekanat (9.12.). 
Der Schweizerische Bundesrat 
Nello Celio besuchte Liechten- 
stein am 20. August 1970. Ge- 
spräch zwischen (v. I.) Protokoll- 
chef Walter Kranz, Vizeregie- 
rungschef Dr. Walter Kieber, Re- 
gierungschef Dr. Alfred Hilbe und 
Bundesrat Nello Celio. 
Schlimm sei es um den Kinderschutz bestellt. Es seien «doch kaum zehn Jahre 
her, seit die letzten Kinder öffentlich an den für deren Unterhalt Mindestfordern- 
den versteigert wurden»! 
Beck bemängelt, dass neben Landrichtern auch Ärzte in Österreich ausgebil- 
det werden müssten, obwohl Liechtenstein auf die schweizerischen Spitäler 
angewiesen sei! Er hielt es für stossend, dass In Österreich studierende 
Liechtensteiner als «Ausländer behandelt werden, die sich behufs Ausübung 
des Berufs naturalisieren lassen müssen, während umgekehrt Österreicher 
den Liechtensteinern als Staatsangestellte in Liechtenstein bevorzugt wer 
den». Der Gesetzeswirrwarr sei «ungeheuerlich», die Verhältnisse seien 
«misslich». 
Bemerkungen wie: die Abhängigkeit von Österreich sei für das rückständige 
Recht Liechtensteins verantwortlich, verärgerten einen Rezensenten in einem 
österreichischen Fachblatt. Becks Buch habe «nicht viel Gutes». Es sei schlecht 
eingeteilt, Beck mache Sprachfehler und zitiere unzichtig. Er beweise eine «kras: 
se Unkenntnis» liechtensteinischer Belange und verwende zuviel Frage- und 
Ausrufezeichen. Die Darstellung sei ganz «auf schweizerische Verhältnisse 
zugeschnitten» und gegen Österreich eingenommen, obwohl Liechtensteins 
Existenzmöglichkeit durch die Zugehörigkeit zum Haus Liechtenstein und durch 
die Anlehnung an Österreich bedingt sei. Die Gesetzgebung, wehrte sich der über 
Liechtenstein gut informierte, aber teilweise unsachlich und höhnisch schreiben- 
de Rezensent, sei brauchbar und werde sich «auch weiter in den Bahnen des 
Fortschritts bewegen». Im Jahrbuch des Historischen Vereins wurde Becks Stu 
die «als eine von namhaftem Fleisse zeugende, beachtenswerte Erstlingsarbeit» 
gewürdigt, die aber dort, «wo sie sich mit einer Kritik liechtensteinischer Gesetze 
und Einrichtungen beschäftigt, nicht immer das Richtige» treffe. Das «Volks- 
blatt» brachte kurze Besprechungen. Anerkennend äusserte sich die Zeitschrift 
des internationalen Anwaltsverbandes
	        

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