Volltext: Aus deutschen Archiven

- 833 - 6 Märk = Marquard II. von Schellenberg-Kisslegg. 7 Heinrich Vogt vom Leupolz, Gemahl der Schwester Marquards IV, Leupolz, Stadt Wangen BW. 639. 1411 Februar IL Konrad Steheiii, Bürgermeister zu Villingen1 erklärt, dass es lange Zeit Streit gab zwischen dem frommen wackeren Ritter Herrn Konrad von Schel- lenberg2 («dem frommen vesten Ritter hern Cänratten Von Schellen- berg») einerseits und Rudolf von Blumberg3 andererseits wegen der Hofstatt- zinse, der Schultheissenamts-Zinse, sowie der Laubenzinse zu Villingen1 und dass nun beide Seiten sich auf ein Schiedsgericht mit ihm als Obmann geeinigt haben und Konrad von Schellenberg2 seinerseits Bentz Dornihain, Bürger- meister von Rottweil4 und Hans Glunggen, Schultheiss zu Villingen1 ins Schieds- gericht bestimmt hat, Rudolf von Blumberg3 seinerseits aber den Hans von Sunthusen5 und Heinrich den Hetzger, Schultheiss zu Villingen1. Beide Seiten wollen den Schiedsspruch halten, bei entzweitem Spruch behalten sie sich sechs Wochen und drei Tage Bedenkzeit vor. Es klagte Konrad von Schellenberg2, er besitze Zinse vom Schultheissenamt, Hofstatt- und Laubenzinse zu Villingen1 zur Hälfte, der Teilbrief besage aber, dass die Zinse zu Villingen1 ungeteilt seien, was Rudolf von Blumberg3 ausnützen wolle. Dieser erklärt, der Besitz sei Pfand von der Herrschaft Österreich, Rudi selig von Blumberg3, Hans und Konrad von Blumberg3 selig haben jeder ein Dritteil daran besessen; sein Vater Rudi habe von Hans dessen Drittel erkauft laut einer vorgesetzten Urkunde, die 41 Jahre alt sei. Burk von Blumberg3, Konrads seligen Sohn habe sein Drittel seinem Weibe, der von Klingenberg6 zu Diessenhofen7 vererbt, die noch jetzt den Nutzgenuss habe. Er, Rudolf habe also zwei Teile ererbt und sie besessen, zu den Zeiten weiland des Benzen von Schellenberg8 («Bentzen von Schel- lenberg wilant») Konrads2 Vater («Her Cünratz vatter») und auch jetzt
	        

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