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- 826 - Zum Datum: «an dem nähsten GÜtemtag vor aller hailigen Tag 
1408». Gutentag = Montag. 1 Fürstenberg, Stadt Hüfingen BW. 2 Gronburg = Grünburg bei UnadingenlDonaueschingen BW. 3 Mundelfingen, Stadt Hüfingen. 4 Konrad von Schellenberg-Hüfingen, Benzen Sohn. 5 Wartenberg v. Wildenstein, Gde. Leibertingen bei Messkirch BW. 6 Donaueschingen BW. 633. 1408 November 15. Truchsess Hans von Watdburg1 verkündet als Obmann eines Schiedsge- richts im Streit zwischen Marquard von Schellenberg2, dem frommen wackeren Ritter («herr Marquart von Schellenberg dem from vest Ritter») und der Frau Claur Fainäggin wegen eines Gutes zu Tronsperg3, genannt des Schniders Gut, das jährlich ein Pfund Pfennig und ein Malter Haber zinst, über die Frage, ob dieser Zins von Kisslegg4 oder von Ellenhofen5 Lehen sei. Darüber war vormals eine geschworene Kundschaft gerichtlich angeordnet worden, zu Waldsee6 einzunehmen, am Datum der Urkunde, Marquard von Schellenberg2 gab als Schiedleute den Hans Muttenhuser und Hans Moshain; der Bevollmächtigte der Clara und ihres Mannes, ihr Bruder Hans Ahegger gab zu Schiedleuten Diepolt Gräter, Bürger zu Biberach7 und Hans Wächter, Bürger zu Isny8, worauf der Obmann die Kundschaft verhörte. Sie gaben einhellig das Urteil, dass Marquards2 Kundschaft die bessere sei. Hans Aheggers Fürsprech Hans . . . nacher von Memmingen9 bat um eine Urkunde. Tölzer von Schel- lenberg10 («Tölczer von Schellenberg») hatte der Clauren alles verliehen, sie aber hatte stets behauptet, sie wisse nichts anderes, als dass das Gut und der Zins von Ellhofen5 zu lehen gehe, sie wolle aber dem Spruch unterwerfen. Darauf fällen die fünf Schiedleute einhellig das Urteil, da es sich erwiesen habe, das Gut zu Tronsperg3 sein Lehen von Kisslegg4, solle Clara Recht vor dem
	        

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