Volltext: Aus deutschen Archiven

- 809 - werden. Auch ist beredet, das weder Heinrich von Schellenberg' noch die Seinen in des Abtes Grafschaften und Wildbännen weiter jagen sollen, bis das Urteil der Städte ergangen ist. Diesen Spruch sollen beide Parteien ausführen ohne Betrug. Beide Seiten sollen unverzüglich die Städte bitten, sich der Sache anzunehmen und bald Tagungen nach Ravensburg7 verkünden. Walther von Königsegg5 und die von Kempten2 haben zwischen beiden Seiten vermittelt, dass sie und ihre Leute gut Freund sein sollen. Walther von Königsegg5 und die von Kempten2 haben insbesondere beredet, dass Heinrich von Schellenberg1 und der Truchsess3 bis zum nächsten St. Jakobstag einen dauernden Frieden halten sollen, jeden Tag bis zum Einbruch der Nacht, wegen der Feindschaft, die durch die gegenseitigen Schreiben infolge der Reden Heinrichs' über den Truchsess3 beim Herrn von Württemberg8 entstanden ist. Doch soll jeder eine Darlegung vor den Städten hören lassen, ohne dass der Friede dadurch berührt wird. Es siegelt Heinrich von Schellenberg', Walther von Königsegg4 und Bentz Stainbrecher von Kempten2. Original im Fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Gesamtarchiv in Wolfegg n. 7306. - Pergament 20,4 cm lang x 46,3, Plica 2,7 cm. - Einfache Initiale über 24 Zeilen. Siegel: Es hängt der erste Pergamentstreifen leer, zweites und drittes Siegel (dieses spitzoval) sind eingepackt. Rückseite: «wie ain apt von kempten vnd min her sich rechtes mit hainrich von schellenberg geant 
haben» (15. Jahrh.); «1404 
No.2» (16. Jahrh.). Abschrift im Fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Gesamtarchiv beiliegend (Papier, viele Fehler). Erwähnt: Büchel, Regesten zur Geschichte der Herren von Schellenberg, Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. F. Liechtenstein 1903 5.797. / Heinrich V. von Schellenberg-Lautrach-Wagegg, t!404. Hiezu Li. U LI5 n. 397 von 1403 Oktober 17. 2 Kempten B. 3 Waldburg osö. von Ravensburg BW. 4 Haldenwang nö. von Kempten B. 5 Königsegg Burg, Gde. Guggenhausen nw. von Ravensburg. 6 Memmingen B. 7 Ravensburg BW. 8 Württemberg BW.
	        

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