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— 770 — Märk von Schellenberg von Kisslegg der Alte1 mit Märk von Schellenberg1 seinem ehelichen Sohn («der from vest Mark von Schellenberg von kiselegg der Alt mit Märken von schellen- berg sinem elichen 
Sun») und sagte, dass die nachgenannten Güter rechte Lehen vom Kloster St.Gallen wären: eine ganze Hube zu Wiggenrütif eine ganze Hube und eine Schuppose zu Lutersee,5 dann sein Teil zu Fronmüli,6 drei halbe Huben zu Niederwinkien,1 eine ganze Hube und eine Schuppose zu Oberwinklen} dann eine halbe Hube zum Lanqualz,9 das Gut zu Feld,"3 die halbe Hube zu Salmensweiler," ein Pfund Pfennig jährliches Geld zum undern Rübgarten,11 dann eine halbe Hube zu Zaissenhofen,'3 der Hof zu Zaissenhofen,13 den Hans Osch baut, dann eine Schuppose daselbst, dann das Salzlehen zu Niedrenhorgen,'4 dann drei Halbhuben daselbst, dann ein Gütli das die Scherbin baut, auch daselbst, dann die drei Teile des Maierhofs zu Zell,'5 der Hof zu Bränberg16 und der Grosszehent zu Zaissenhofen'3 und die halbe Hube zu Bachmüli.'1 Und Märk von Schellenberg von Kisslegg der Alte' gab dem Kloster diese Güter und alle Güter, die er vom Kloster zu Lehen halte, genannt oder ungenannt und auch alle Leute die zu seinem Teil der Feste Kisslegg gehören, ob Lehen vom Gotteshaus oder sein Eigentum, wo immer sie gesessen sind, ausgenom- men Heinz Haslach und der Vigol und bat den Abt, dass er die genannten Güter und Leute dem Märk von Schellenberg seinem Sohn1 zu rechtem Lehen leihe, was auch geschieht. Sie erhalten auf Bitten die besondere Gnade, für den Fall des Todes von J unker Märk ohne eheliche Erben, dass der Abt dann der Frau Margarethe,'6 Heinrichs Vogts von Sumerau Hausfrau und Frau Anna,'9 Heinrichs von Rischach Hausfrau die ehelichen Töchter Märks von Schellenberg des Alten und Schwestern des jungen Märk ebenfalls als rechtes Lehen, als ob sie Knaben wären, wobei die erwachsenen Söhne und Männer dem Gotteshaus Treue schwören sollen. Es siegelt Abt Kuno und Märk der Alte von Schellenberg.
	        

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