Volltext: Aus deutschen Archiven

— 693 — sein Vizedom4 siebzig Mark Berner guter Meraner5 Münze geliehen hat, die er, Hartmann,2 für sich und sein Gotteshaus verwendete. Er verpflichtet sich, die Summe nach Mahnung innerhalb vierzehn Tagen unverzüglich in Gold zurückzuzahlen. Würde das nicht geschehen, dann werde er oder seine Erben den entstandenen Schaden allein nach den Angaben des Gläubigers ersetzen. Sollte das nicht eingehalten werden, dann könne dieser mit Pfändung gegen Land, Leute und Güter des Gotteshauses vorgehen. Es siegelt Bischof H artmann.2 Original im Archiv des Germanischen Museums in Nürnberg. - Pergament 19,8 cm lang x 25,0, Plica 2,5 cm. - Oben und Ii. Linierung. - Einfache Initiale über drei Zeilen. - Auf der Plica: «1413 7/7 (Blei, 19. Jahrh.). - Siegel Hartmanns an Pergamentstreifen hängend, in Leinensäckchen mit Trümmern der Wachspfanne. Rückseite: «No. 14» und «Schultbrief von Bischoff Cur vmb 70 Mark ainss viztumb glihen No. 3» (17. Jahrh.). 1 Fürstenburg bei Mals, Vintschgau, Südlirol. 2 Hartmann von Werdenberg-Sargans- Vaduz f 1416. 3 Schiandersberg Burg Unlervintschgau, Südtirol. 4 Vizedom («Vicztüm»,) = Stellvertreter des Bischofs. 5 Meran Südtirol. 505. 1413 Juli 24. Die Räte der Stadt Augsburg schreiben dem edlen und tüchtigen Ritter, Herrn Eglolfen von Schellenberg' («Dem edeln vnd vesten Ritter her Eglolfen von Schallenberg»J dass ihr Bürger Hans der Ridler ihnen mitgeteilt hat, dass Eglolf und seine Helfer seinem Hintersassen Hansen Gewalt von Grönenpiundt, der in seiner Wohnung ist, zwei Kühe genommen und weggetrieben haben, die Eigentum seines genannten Hintersassen sind, wie dieser eidlich bestätigte. Sie bitten ihn («ewer vestikait»J, die zwei Kühe dem Hintersassen, ihres Bürgers zurückzugeben, wofür sie gerne dankbar sein wollen.
	        

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